Sitzung: 18.12.2014 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/1117/2014
Aufgrund
des Antrages von Rh von dem Bussche-Haddenhausen zu Beginn der Sitzung werden
die Tagesordnungspunkte 12 und 13 gemeinsam behandelt.
Für
den Tagesordnungspunkt 12 gab es folgenden Sachverhalt:
Es
wird auf den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion verwiesen.
Erläuterung der Verwaltung:
Zur
Reduzierung der Samtgemeindeumlage:
Für
die Berechnung und Festsetzung der Samtgemeindeumlage gelten gemäß § 111 NKomVG
die Vorschriften für die Kreisumlage entsprechend. Entscheidend für den Antrag
der FDP-Fraktion ist § 15 (4) NFAG:
§
15
Berechnung
und Festsetzung
(4) Der Landkreis kann die finanziellen
Folgen von Vereinbarungen zwischen dem Landkreis und einer oder mehreren
Gemeinden, durch die von der allgemeinen Verteilung der Aufgaben zwischen dem
Landkreis und den Gemeinden abgewichen wird, bei der Kreisumlage der
betroffenen Gemeinde oder Gemeinden berücksichtigen.
Vereinbarungen,
die diese Voraussetzungen erfüllen, sind zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe)
und der Samtgemeinde Elbtalaue nicht abgeschlossen worden.
Zur
einheitlichen Samtgemeindeumlage:
Diese
Angelegenheit ist mit den Vertretern der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
am 30.09.2014 und anlässlich der Kreisvorstandssitzung des NSGB-Kreisverbandes
am 28.10.2014 erörtert worden. Auch hat es hierzu bereits Ausführungen des
Samtgemeindebürgermeisters im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue gegeben.
Eine Zusammenführung der Hebesätze für
die Samtgemeindeumlage im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue kann frühestens
nach Zahlung der Entschuldungshilfe erfolgen. Dies wird lt.Vertrag erst im
Haushaltsjahr 2015 erfolgen. Daher wurde vom Samtgemeindebürgermeister im Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue angekündigt, die Initiative einer Gesetzesänderung
zum 01.01.2016 zu unterstützen.
Faktisch hat dies aber nach heutigem
Stand zur Folge, dass eine Anpassung
der Samtgemeindeumlage für die Gemeinden
der Alt-Samtgemeinde Dannenberg erfolgen muss, um die Einnahmesituation der
Samtgemeinde Elbtalaue nicht zu verschlechtern, da die Samtgemeinde solange als
nicht dauernd leistungsfähig gilt, wie sie noch Fehlbeträge aufweist und diese
nicht im Finanzplanungszeitraum abbauen kann.
Ob eine Kompensation durch eine mögliche
Senkung der Kreisumlage (nach Abschluss des Zukunftsvertrages des Landkreises)
möglich sein könnte, ist zu diskutieren.
Aus diesem Grunde sollten diese Fragen
im Laufe des Jahres 2015 geklärt werden, ein "Schnellschuss" ist hier
nicht hilfreich.