Betreff
Antrag auf Reduzierung der Samtgemeindeumlage für die Stadt Hitzacker (Elbe) - als Sonderstatus - um zwei Prozentpunkte bzw. Antrag auf eine einheitliche Samtgemeindeumlage (Antrag der FDP-Fraktion)
Vorlage
20/1117/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es wird auf den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion verwiesen.

 

Zur Reduzierung der Samtgemeindeumlage:

 

Für die Berechnung und Festsetzung der Samtgemeindeumlage gelten gemäß § 111 NKomVG die Vorschriften für die Kreisumlage entsprechend. Entscheidend für den Antrag der FDP-Fraktion ist § 15 (4) NFAG:

 

§ 15

Berechnung und Festsetzung

(4) Der Landkreis kann die finanziellen Folgen von Vereinbarungen zwischen dem Landkreis und einer oder mehreren Gemeinden, durch die von der allgemeinen Verteilung der Aufgaben zwischen dem Landkreis und den Gemeinden abgewichen wird, bei der Kreisumlage der betroffenen Gemeinde oder Gemeinden berücksichtigen.

 

Vereinbarungen, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Samtgemeinde Elbtalaue nicht abgeschlossen worden.

 

Zur einheitlichen Samtgemeindeumlage:

 

Diese  Angelegenheit ist mit den Vertretern der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 30.09.2014 und anlässlich der Kreisvorstandssitzung des NSGB-Kreisverbandes am 28.10.2014 erörtert worden. Auch hat es hierzu bereits Ausführungen des Samtgemeindebürgermeisters im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue gegeben.

 

Eine Zusammenführung der Hebesätze für die Samtgemeindeumlage im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue kann frühestens nach Zahlung der Entschuldungshilfe erfolgen. Dies wird lt.

Vertrag erst im Haushaltsjahr 2015 erfolgen. Daher wurde vom Samtgemeindebürgermeister im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue angekündigt, die Initiative einer Gesetzesänderung zum 01.01.2016 zu unterstützen.

 

Faktisch hat dies aber nach heutigem Stand zur Folge, dass eine Anpassung

der Samtgemeindeumlage für die Gemeinden der Alt-Samtgemeinde Dannenberg erfolgen muss, um die Einnahmesituation der Samtgemeinde Elbtalaue nicht zu verschlechtern, da die Samtgemeinde solange als nicht dauernd leistungsfähig gilt, wie sie noch Fehlbeträge aufweist und diese nicht im Finanzplanungszeitraum abbauen kann.

 

Ob eine Kompensation durch eine mögliche Senkung der Kreisumlage (nach Abschluss des Zukunftsvertrages des Landkreises) möglich sein könnte, ist zu diskutieren.

 

Aus diesem Grunde sollten diese Fragen im Laufe des Jahres 2015 geklärt werden, ein "Schnellschuss" ist hier nicht hilfreich.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Ergebnis der Beratung.