Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 31

Zur Information über die Zulässigkeit eines solchen Zweckverbandes erhalten die Mitglieder des Samtgemeinderates einen Vermerk der Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 15.10.2014,  einen Erlass des Niedersächsischen Ministerium des Innern vom 12.11.2014 sowie ein Urteil des OVG Lüneburg vom 08.05.2014 zur Kenntnis.

Daraus geht hervor, dass eine komplette Aufgabenübertragung auf einen Zweckverband nicht zulässig ist.

Zulässig wäre nur die Übertragung von Aufgaben, die den beteiligten Kommunen gemeinsam obliegen. Auch eine Zusammenführung von Landkreis und Kommunen ist meist unzulässig.

 

Der Samtgemeinderat nimmt die Ausführungen und Unterlagen zur Kenntnis.