Sitzung: 18.12.2014 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 2/1200/2014
Zur Information
über die Zulässigkeit eines solchen Zweckverbandes erhalten die Mitglieder des
Samtgemeinderates einen Vermerk der Kommunalaufsicht des Landkreises
Lüchow-Dannenberg vom 15.10.2014, einen
Erlass des Niedersächsischen Ministerium des Innern vom 12.11.2014 sowie ein
Urteil des OVG Lüneburg vom 08.05.2014 zur Kenntnis.
Daraus geht hervor,
dass eine komplette Aufgabenübertragung auf einen Zweckverband nicht zulässig
ist.
Zulässig wäre nur
die Übertragung von Aufgaben, die den beteiligten Kommunen gemeinsam obliegen.
Auch eine Zusammenführung von Landkreis und Kommunen ist meist unzulässig.
Der Samtgemeinderat
nimmt die Ausführungen und Unterlagen zur Kenntnis.