Betreff
"Zweckverband Kommunale Dienstleistungen", Informationen zur Zulässigkeit
Vorlage
2/1200/2014
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Zur Information
über die Zulässigkeit eines solchen Zweckverbandes erhalten Sie einen Vermerk
der Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 15.10.2014, einen Erlass des Niedersächsischen
Ministerium des Innern vom 12.11.2014 sowie ein Urteil des OVG Lüneburg vom
08.05.2014 zur Kenntnis.
Daraus geht hervor,
dass eine komplette Aufgabenübertragung auf einen Zweckverband nicht zulässig
ist.
Zulässig wäre nur
die Übertragung von Aufgaben, die den beteiligten Kommunen gemeinsam
obliegen.