Sitzung: 02.12.2014 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 20/1179/2014
Der Jahresabschluss
2010 wurde am 30.07.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 17.11.2014
erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden
durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2010 verstrichenen Zeitraumes und
durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert.
Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als gut zu
bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt
ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens-
Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).
Der Rat der
Gemeinde Damnatz wird mit der Vorlage des Jahresabschlusses 2010 über die über-
und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
unterrichtet (vgl. Dokumentation zum Jahresabschluss 2010, S. 21).
Sachbearbeiterin
Frau Heymann erläutert kurz den Sachverhalt. Dabei weist sie nochmal auf die
Hinweise, Empfehlungen und Prüfvermerke in Punkt 4 des Schlussberichtes hin.
Hier gab es
Unstimmigkeiten in den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamt. Diese konnten
durch intensive Recherche und Gespräche allerdings ausgeräumt werden. Auf die
Erstellung eines neuen Schlussberichtes wurde jedoch verzichtet.
Nach kurzer
Diskussion fasst der Rat folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2010 wird beschlossen.
Einstimmig
beschlossen
Ja 6
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2010 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 5 Enthaltung 1
c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 11.366,80 € wird in voller Höhe mit den
doppischen Fehlbeträgen aus Vorjahren in Höhe von -17.415,79 € verrechnet und
somit nicht der Überschussrücklage
zugeführt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 6