Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7

Für die Haushaltsplanaufstellung 2015 nebst mittelfristiger Finanzplanung 2016 bis 2018 sind auf der Ertragsseite bereits die Ansätze der Steuererträge und Auflösungserträge aus Sonderposten und aus der Aufwandsseite die Abschreibungen und Transferaufwendungen erfasst worden.

 

Nach dieser Ersterfassung weist der Haushalt 2015 ein Defizit von fast 50.000,00 € aus. Erträgen in Höhe von 492.200,00 € stehen Aufwendungen in Höhe von 539.900,00 € gegenüber.

 

Die erhöhten Aufwendungen lassen sich primär im Bereich der Abschreibungen auf Sachvermögen zuordnen.

Durch die Erstellung der Jahresabschlüsse 2004 bis 2010 der Gemeinde Langendorf kam es zur Nacherfassung bisher nicht kalkulierter Anlagegüter in der Anlagenbuchhaltung. Die größten Beträge fallen dabei auf den Umbau des ehemaligen Spielkreises zum Dorfgemeinschaftshaus in den Jahren 2005 bis 2008 in Höhe von 99.410,23 € (demgegenüber steht eine Zuweisung des Landes für Dorferneuerungsmaßnahmen in Höhe von 25.080,00 € = rund 25 %), den Ausbau der Wirtschaftswege in den Jahren 2009 und 2010 in Höhe von insgesamt 410.430,84 € (dem gegenüber stehen investive Zuweisungen vom Land in Höhe von 240.730,00 € = rund 60 %) und den Ausbau des Kreuzweges in Lasse in Höhe von 34.056,56 €.

 

Durch diese Nacherfassungen sind die Abschreibungsaufwendungen stark angestiegen. Die Investitionszuweisungen des Landes erhöhen zwar gleichzeitig die Auflösungserträge aus Sonderposten, jedoch nur zu einem geringeren Anteil.

 

Hinzu kommt, dass im Haushalt 2015 mit erhöhten Transferaufwendungen (Kreis- und Samtgemeindeumlage) gerechnet werden muss, da die Gemeinde Langendorf im Haushaltsjahr 2014 voraussichtlich hohe Gewerbesteuererträge vereinnahmen wird.

 

Um die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Langendorf sicherzustellen, ist es erforderlich Einsparpotentiale bzw. Ertragsmehrungen aufzutun und zu diskutieren.

Das könnte beispielsweise durch Hebesatzerhöhungen im Bereich der Steuern und Abgaben, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung oder die Abgabe des Kinderspielkreises geschehen.

 

 

Frau Heymann, Sachbearbeiterin für den Haushalt der Gemeinde Langendorf, konkretisiert diese Beispiele und erläutert, welche Mehreinnahmen durch die Anhebung der  Realsteuersätze erfolgen könnten. Dazu erhält jedes Ratsmitglied eine Übersicht/Tabelle mit errechneten Werten.

Diese ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt. Mögliche Varianten werden durch Frau Heymann vorgestellt. So schlägt sie vor, ähnlich wie andere Gemeinden zu verfahren und die Grundsteuer A deutlich anzuheben, da die Defizite größtenteils aus dem Bau von Wirtschaftswegen hervorgehen und diese nun mal überwiegend von Landwirten genutzt werden. Eine deutliche Anhebung, z.Bsp. auf 700 % könnte auch befristet erfolgen, bis die Abschreibungen reduziert sind. Diese Variante wird jedoch von einigen Ratsmitgliedern abgelehnt, da nicht nur ein Teil der Bürger für das Defizit der Gemeinde haften sollte, sondern die Lasten auf alle verteilt werden sollten.

In der Diskussion wird von Rf Brouwnlee vorgeschlagen, die Variante 3 (Anhebung der Grundsteuer A auf 650 % und Grundsteuer B und Gewerbesteuer auf 450 %) zu favorisieren. Somit könnten die Lasten gerecht verteilt werden.

Die Variante 3 findet auch im übrigen Rat Anklang und sollte in die Haushaltsberatungen aufgenommen werden.

Auf Nachfrage, wie sich die Anhebung der Hebesätze auf einzelne Grundstückseigentümer finanziell auswirkt, kann Frau Heymann derzeit keine Auskunft geben, sagt aber eine Beantwortung in der Niederschrift zu.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Auswirkung einer Hebesatzerhöhung wurde ausgewertet. Diese ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.

 

Weiterhin stellt Frau Heymann die Anpassung der Hundesteuersatzung zur Diskussion. Dieser Punkt steht ohnehin auf der heutigen Tagesordnung. Hier soll eine Anpassung des Steuersatzes vorgenommen werden, da eine 1/12 Teilbarkeit nicht vorliegt. Bei der Gelegenheit sollte über eine Erhöhung des Steuersatzes nachgedacht werden. Frau Heymann schlägt vor, den Hundesteuersatz auf 30 €/jährlich für den Ersthund zu erhöhen. Das würde zu Mehreinnahmen in Höhe von ca. 930 € / jährlich führen.

In der Diskussion ergibt sich allerdings nur ein Betrag von 24 €. Da bereits erst zum 1.1.2013 die Hundesteuer erhöht wurde, ist der Rat der Meinung, dass eine weitere Erhöhung dem Bürger nicht erklärbar ist. Der Beschluss über die Anpassung der Hundesteuersatzung erfolgt unter Tagesordnungspunkt 9.

 

Als dritte Möglichkeit weiterer Einsparungen spricht Frau Heymann die Umrüstung der Straßenbeleuchtung an. Derzeit laufen bereits die Vorbereitungen für eine solche Umrüstung und ein Gutachten ist in Arbeit. Bei einer möglichen Umstellung der Beleuchtung sind zwar anfangs größere Investitionen nötig, diese amortisieren sich in der Regel nach einigen Jahren. In anderen Gemeinden sind diese Erfahrungen bereits gemacht worden. Nach derzeitigem Kenntnisstand könnten bei einer Umstellung erhebliche Einsparpotenziale erzielt werden. Genauere Zahlen können jedoch erst nach Fertigstellung des Gutachtens ermittelt werden.

Der Umrüstung der Straßenbeleuchtung steht der Rat grundsätzlich positiv gegenüber.

 

Eine weitere Maßnahme, die zur Konsolidierung des Haushaltes maßgeblich beitragen könnte, wäre die Privatisierung des Kinderspielkreises.

Frau Heymann erläutert Möglichkeiten, wie sie bereits in anderen Gemeinden durchgeführt worden sind (Beispiel Gemeinde Damnatz – Übertragung des Spielkreises auf das DRK).

So könnten, auf den Betrieb der Einrichtung bezogen, ca. 14.000 € und auf die Liegenschaft selbst bezogen ca. 3.900 € Einsparpotenzial erzielt werden.

Im Laufe der Diskussion stellt sich heraus, dass der Rat diese Möglichkeit derzeit noch nicht in Betracht ziehen möchte. Allerdings sollte eine Erhöhung der Benutzungsgebühren geprüft werden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Eine Privatisierung wurde seitens des Rates zwar nicht ausgeschlossen, die Ratsmitglieder würden jedoch die Erhöhung der Gebührensätze favorisieren. Hierzu wurde mit der zuständigen Mitarbeiterin der Samtgemeinde, Frau Scharf, Rücksprache gehalten.

Eine Anhebung der Gebührensätze im Rahmen einer Änderung der Kinderspielkreisgebührensatzung der Gemeinde Langendorf wäre grundsätzlich möglich. Als Zeitpunkt wäre der Beginn eines Spielkreisjahres (01.08. eines jeden Jahres) zu favorisieren, wobei auch andere Stichtage möglich wären.

Grundsätzlich ist dabei jedoch zu bedenken, dass die gemeindlichen Kinderspielkreise im Gegensatz zu den Kindergärten geringere  Vorgaben in Bezug auf Bildungsaufträge haben. Hier steht lediglich der Betreuungsauftrag im Vordergrund. So ist in den Kinderspielkreises beispielsweise eine fachliche Ausbildung zur Erzieherin  nicht notwendig. Es war ausreichend, entsprechende Kurse zu belegen, um sich für die Betreuung zu qualifizieren. Dementsprechend wäre fraglich, ob eine weitere Gebührenausweitung im Verhältnis zu den Gebühren der Kindergärten steht, die neben dem Betreuungsauftrag auch noch einen Bildungsauftrag erfüllen (vgl. aktuelle Kinderspielkreisgebührensatzung der Gemeinde Langendorf). Zudem sind Spielkreise ein auslaufendes Modell, da seit Jahren kein weiteres Personal zur Spielkreisleiterin bzw. Spielkreisbetreuerin ausgebildet wird.

Des Weiteren könnten zukünftig die Sonderöffnungszeiten in Langendorf entfallen, sofern nicht mindestens 5 Kinder angemeldet sind, was Personalkosten einsparen würde.

Als Fazit ist festzustellen, dass eine Umwandlung in einen Kindergarten die zukunftsorientiertere Lösung darstellen würde, bei der auch wesentlich mehr Einsparpotential vorhanden wäre. Denkbar wären auch Fusionen mit Kinderspielkreisen aus Nachbargemeinden bei gleichzeitiger Umwandlung in einen Kindergarten und dem Erhalt einer Außenstelle.

 

 

Der Rat erwägt zusätzlich eine Reduzierung der freiwilligen Leistungen, in dem die Zuschüsse an die Vereine künftig nicht mehr gezahlt werden. Bisher sind Zuschüsse in Höhe von 80 € pro Verein geflossen. Die Diskussion hierüber ergab, dass zunächst lediglich eine Reduzierung der Zuschüsse auf 50 € erfolgen soll.

 

Im Zuge der Diskussion kommt auch die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses durch den Schützenverein zur Sprache. Hierbei wird festgestellt, dass derzeit noch die Gemeinde die Stromkosten für den Schützenverein bezahlt. Dieses ist noch alten Absprachen geschuldet. Im Zusammenhang mit dem Haushalt der Gemeinde Langendorf sollte jedoch geprüft werden, inwieweit der Schützenverein nunmehr die Verbrauchskosten selbst zu tragen hat.

 

 

Im Rat wird die Frage diskutiert, ob der Kinderspielplatz im OT Grippel möglicherweise als Bauplatz verkauft werden kann, um so weitere Einnahmen für die Gemeinde zu erzielen. Der Spielplatz wird nicht mehr genutzt. Ob es Bauland ist oder durch Umwidmung etc. werden kann, kann derzeit nicht beantwortet werden. Eine Antwort in der Niederschrift wird zugesagt.

 

Antwort der Verwaltung, Fachbereich Bau:

Für den Bereich des Kinderspielplatzes gibt es derzeit keinen Flächennutzungsplan. Ggfls. könnte dieser Bereich als sog. Innenbereich gewertet werden, der möglicherweise eine Bebauung zulässt. Der Fachbereich Bau hat die Anfrage bezüglich einer Bebaubarkeit beim Landkreis gestellt. Die Antwort des Landkreises bleibt abzuwarten und kann in einer der nächsten Sitzungen beantwortet werden.