Sitzung: 10.11.2014 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 20/1130/2014
Für die
Haushaltsplanaufstellung 2015 nebst mittelfristiger Finanzplanung 2016 bis 2018
sind auf der Ertragsseite bereits die Ansätze der Steuererträge und Auflösungserträge
aus Sonderposten und aus der Aufwandsseite die Abschreibungen und
Transferaufwendungen erfasst worden.
Nach dieser
Ersterfassung weist der Haushalt 2015 ein Defizit von fast 50.000,00 € aus.
Erträgen in Höhe von 492.200,00 € stehen Aufwendungen in Höhe von 539.900,00 €
gegenüber.
Die erhöhten
Aufwendungen lassen sich primär im Bereich der Abschreibungen auf Sachvermögen
zuordnen.
Durch die
Erstellung der Jahresabschlüsse 2004 bis 2010 der Gemeinde Langendorf kam es
zur Nacherfassung bisher nicht kalkulierter Anlagegüter in der
Anlagenbuchhaltung. Die größten Beträge fallen dabei auf den Umbau des
ehemaligen Spielkreises zum Dorfgemeinschaftshaus in den Jahren 2005 bis 2008
in Höhe von 99.410,23 € (demgegenüber steht eine Zuweisung des Landes für
Dorferneuerungsmaßnahmen in Höhe von 25.080,00 € = rund 25 %), den Ausbau der
Wirtschaftswege in den Jahren 2009 und 2010 in Höhe von insgesamt 410.430,84 €
(dem gegenüber stehen investive Zuweisungen vom Land in Höhe von 240.730,00 € =
rund 60 %) und den Ausbau des Kreuzweges in Lasse in Höhe von 34.056,56 €.
Durch diese
Nacherfassungen sind die Abschreibungsaufwendungen stark angestiegen. Die
Investitionszuweisungen des Landes erhöhen zwar gleichzeitig die
Auflösungserträge aus Sonderposten, jedoch nur zu einem geringeren Anteil.
Hinzu kommt, dass
im Haushalt 2015 mit erhöhten Transferaufwendungen (Kreis- und
Samtgemeindeumlage) gerechnet werden muss, da die Gemeinde Langendorf im
Haushaltsjahr 2014 voraussichtlich hohe Gewerbesteuererträge vereinnahmen wird.
Um die
Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Langendorf sicherzustellen, ist es erforderlich
Einsparpotentiale bzw. Ertragsmehrungen aufzutun und zu diskutieren.
Das könnte
beispielsweise durch Hebesatzerhöhungen im Bereich der Steuern und Abgaben, die
Umrüstung der Straßenbeleuchtung oder die Abgabe des Kinderspielkreises
geschehen.
Frau Heymann,
Sachbearbeiterin für den Haushalt der Gemeinde Langendorf, konkretisiert diese
Beispiele und erläutert, welche Mehreinnahmen durch die Anhebung der Realsteuersätze erfolgen könnten. Dazu erhält
jedes Ratsmitglied eine Übersicht/Tabelle mit errechneten Werten.
Diese ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.
Mögliche Varianten werden durch Frau Heymann vorgestellt. So schlägt sie vor,
ähnlich wie andere Gemeinden zu verfahren und die Grundsteuer A deutlich
anzuheben, da die Defizite größtenteils aus dem Bau von Wirtschaftswegen
hervorgehen und diese nun mal überwiegend von Landwirten genutzt werden. Eine
deutliche Anhebung, z.Bsp. auf 700 % könnte auch befristet erfolgen, bis die
Abschreibungen reduziert sind. Diese Variante wird jedoch von einigen
Ratsmitgliedern abgelehnt, da nicht nur ein Teil der Bürger für das Defizit der
Gemeinde haften sollte, sondern die Lasten auf alle verteilt werden sollten.
In der Diskussion
wird von Rf Brouwnlee vorgeschlagen, die Variante 3 (Anhebung der Grundsteuer A
auf 650 % und Grundsteuer B und Gewerbesteuer auf 450 %) zu favorisieren. Somit
könnten die Lasten gerecht verteilt werden.
Die Variante 3 findet
auch im übrigen Rat Anklang und sollte in die Haushaltsberatungen aufgenommen
werden.
Auf Nachfrage, wie
sich die Anhebung der Hebesätze auf einzelne Grundstückseigentümer finanziell
auswirkt, kann Frau Heymann derzeit keine Auskunft geben, sagt aber eine
Beantwortung in der Niederschrift zu.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Auswirkung
einer Hebesatzerhöhung wurde ausgewertet. Diese ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.
Weiterhin stellt
Frau Heymann die Anpassung der Hundesteuersatzung zur Diskussion. Dieser Punkt
steht ohnehin auf der heutigen Tagesordnung. Hier soll eine Anpassung des
Steuersatzes vorgenommen werden, da eine 1/12 Teilbarkeit nicht vorliegt. Bei
der Gelegenheit sollte über eine Erhöhung des Steuersatzes nachgedacht werden.
Frau Heymann schlägt vor, den Hundesteuersatz auf 30 €/jährlich für den
Ersthund zu erhöhen. Das würde zu Mehreinnahmen in Höhe von ca. 930 € /
jährlich führen.
In der Diskussion
ergibt sich allerdings nur ein Betrag von 24 €. Da bereits erst zum 1.1.2013
die Hundesteuer erhöht wurde, ist der Rat der Meinung, dass eine weitere
Erhöhung dem Bürger nicht erklärbar ist. Der Beschluss über die Anpassung der
Hundesteuersatzung erfolgt unter Tagesordnungspunkt 9.
Als dritte
Möglichkeit weiterer Einsparungen spricht Frau Heymann die Umrüstung der
Straßenbeleuchtung an. Derzeit laufen bereits die Vorbereitungen für eine
solche Umrüstung und ein Gutachten ist in Arbeit. Bei einer möglichen
Umstellung der Beleuchtung sind zwar anfangs größere Investitionen nötig, diese
amortisieren sich in der Regel nach einigen Jahren. In anderen Gemeinden sind
diese Erfahrungen bereits gemacht worden. Nach derzeitigem Kenntnisstand
könnten bei einer Umstellung erhebliche Einsparpotenziale erzielt werden.
Genauere Zahlen können jedoch erst nach Fertigstellung des Gutachtens ermittelt
werden.
Der Umrüstung der
Straßenbeleuchtung steht der Rat grundsätzlich positiv gegenüber.
Eine weitere
Maßnahme, die zur Konsolidierung des Haushaltes maßgeblich beitragen könnte, wäre
die Privatisierung des Kinderspielkreises.
Frau Heymann
erläutert Möglichkeiten, wie sie bereits in anderen Gemeinden durchgeführt
worden sind (Beispiel Gemeinde Damnatz – Übertragung des Spielkreises auf das
DRK).
So könnten, auf den
Betrieb der Einrichtung bezogen, ca. 14.000 € und auf die Liegenschaft selbst
bezogen ca. 3.900 € Einsparpotenzial erzielt werden.
Im Laufe der
Diskussion stellt sich heraus, dass der Rat diese Möglichkeit derzeit noch
nicht in Betracht ziehen möchte. Allerdings sollte eine Erhöhung der
Benutzungsgebühren geprüft werden.
Anmerkung der Verwaltung:
Eine
Privatisierung wurde seitens des Rates zwar nicht ausgeschlossen, die
Ratsmitglieder würden jedoch die Erhöhung der Gebührensätze favorisieren.
Hierzu wurde mit der zuständigen Mitarbeiterin der Samtgemeinde, Frau Scharf,
Rücksprache gehalten.
Eine Anhebung
der Gebührensätze im Rahmen einer Änderung der Kinderspielkreisgebührensatzung
der Gemeinde Langendorf wäre grundsätzlich möglich. Als Zeitpunkt wäre der
Beginn eines Spielkreisjahres (01.08. eines jeden Jahres) zu favorisieren,
wobei auch andere Stichtage möglich wären.
Grundsätzlich
ist dabei jedoch zu bedenken, dass die gemeindlichen Kinderspielkreise im
Gegensatz zu den Kindergärten geringere Vorgaben in Bezug
auf Bildungsaufträge haben. Hier steht lediglich der Betreuungsauftrag im
Vordergrund. So ist in den Kinderspielkreises beispielsweise eine fachliche
Ausbildung zur Erzieherin nicht notwendig. Es
war ausreichend, entsprechende Kurse zu belegen, um sich für die Betreuung zu
qualifizieren. Dementsprechend wäre fraglich, ob eine weitere
Gebührenausweitung im Verhältnis zu den Gebühren der Kindergärten steht, die
neben dem Betreuungsauftrag auch noch einen Bildungsauftrag erfüllen (vgl.
aktuelle Kinderspielkreisgebührensatzung der Gemeinde Langendorf). Zudem
sind Spielkreise ein auslaufendes Modell, da seit Jahren kein weiteres Personal
zur Spielkreisleiterin bzw. Spielkreisbetreuerin ausgebildet wird.
Des Weiteren
könnten zukünftig die Sonderöffnungszeiten in Langendorf entfallen, sofern nicht mindestens 5
Kinder angemeldet sind, was Personalkosten einsparen
würde.
Als Fazit ist festzustellen, dass eine Umwandlung in
einen Kindergarten die zukunftsorientiertere Lösung darstellen würde, bei der
auch wesentlich mehr Einsparpotential vorhanden wäre. Denkbar wären auch
Fusionen mit Kinderspielkreisen aus Nachbargemeinden bei gleichzeitiger
Umwandlung in einen Kindergarten und dem Erhalt einer Außenstelle.
Der Rat erwägt
zusätzlich eine Reduzierung der freiwilligen Leistungen, in dem die Zuschüsse
an die Vereine künftig nicht mehr gezahlt werden. Bisher sind Zuschüsse in Höhe
von 80 € pro Verein geflossen. Die Diskussion hierüber ergab, dass zunächst
lediglich eine Reduzierung der Zuschüsse auf 50 € erfolgen soll.
Im Zuge der
Diskussion kommt auch die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses durch den
Schützenverein zur Sprache. Hierbei wird festgestellt, dass derzeit noch die
Gemeinde die Stromkosten für den Schützenverein bezahlt. Dieses ist noch alten
Absprachen geschuldet. Im Zusammenhang mit dem Haushalt der Gemeinde Langendorf
sollte jedoch geprüft werden, inwieweit der Schützenverein nunmehr die
Verbrauchskosten selbst zu tragen hat.
Im Rat wird die
Frage diskutiert, ob der Kinderspielplatz im OT Grippel möglicherweise als
Bauplatz verkauft werden kann, um so weitere Einnahmen für die Gemeinde zu
erzielen. Der Spielplatz wird nicht mehr genutzt. Ob es Bauland ist oder durch
Umwidmung etc. werden kann, kann derzeit nicht beantwortet werden. Eine Antwort
in der Niederschrift wird zugesagt.
Antwort der Verwaltung, Fachbereich Bau:
Für den Bereich des
Kinderspielplatzes gibt es derzeit keinen Flächennutzungsplan. Ggfls. könnte
dieser Bereich als sog. Innenbereich gewertet werden, der möglicherweise eine
Bebauung zulässt. Der Fachbereich Bau hat die Anfrage bezüglich einer
Bebaubarkeit beim Landkreis gestellt. Die Antwort des Landkreises bleibt
abzuwarten und kann in einer der nächsten Sitzungen beantwortet werden.