Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 21.10.2013 beschlossen: „Die Franz-Lübeck-Straße und die Kantor-Schultz-Straße sind für den Durchgangsverkehr zu sperren. Nach einem halben Jahr ist die Wirksamkeit dieser Maßnahme zu prüfen. Es ist zu prüfen, ob in beiden Straßen verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraßen) eingerichtet werden können.“

Im Frühjahr 2014 wurden beide Straßen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Außerdem wurde in beiden Straßen im Bereich der in etwa mittig gelegenen Parkplätze ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet.

Von Ende Juni bis Mitte Juli wurde in den beiden Straßen mit dem Messgerät der Stadt Dannenberg (Elbe) eine Messung der Geschwindigkeiten sowie eine Fahrzeugzählung durchgeführt. Die Ergebnisse sind der Vorlage als Anlage I und II beigefügt. Der Zeitraum betrug jeweils 8 Tage, das Messgerät war im bzw. vor den verkehrsberuhigten Bereichen aufgestellt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass das hohe Verkehrsaufkommen (jeweils zwischen 2400 und 2500) in einer eigentlichen Anliegerstraße schon das Kriterium eines Verkehrsaufkommens für eine Durchgangsstraße erfüllt. Außerdem ist  festzuhalten, dass nur ca. 25 % der Verkehrsteilnehmer den Messbereich mit einer Geschwindigkeit von unter 20 km/h passiert haben.

Von den Anwohnern gab es in den letzten Monaten vereinzelt Beschwerden über das hohe Verkehrsaufkommen in Verbindung mit überhöhten Geschwindigkeiten.

Es ist darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form weitergehende Beruhigungsmaßnahmen (z.B. Bodenwellen oder Verschwenkungen der Fahrbahn) durchgeführt werden sollen. Sofern eine dauerhafte Anordnung des verkehrsberuhigten Bereiches angeordnet wird, sind die in diesem Bereich befindlichen Stellplätze zu markieren. Ein Parken auf nicht ausgewiesenen Flächen würde ansonsten ein Bußgeld nach der StVO nach sich ziehen.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt und stellt die Ergebnisse der Verkehrszählungen vor.

 

AV Siemke weist darauf hin, dass das Verkehrsaufkommen nicht geringer geworden ist. Er unterbricht die Sitzung um 18:45 Uhr, um den zahlreich anwesenden Anwohnern beider Straßen das Wort zu erteilen.

 

Mehrere Anwohner weisen darauf hin, dass die Messungen hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten nicht aussagekräftig sind, weil die Geschwindigkeiten beim Erkennen des Messgerätes verringert werden.

 

Ein Anwohner erklärt, dass ein Großteil der Fahrten durch Anwohner erfolgt und seiner Meinung nach nicht übermäßig viel Durchgangsverkehr zu spüren ist.

 

AV Siemke eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr wieder.

 

In der anschließenden Aussprache wird darauf hingewiesen, dass Ziel von Maßnahmen eine Geschwindigkeitsreduzierung und eine Abschreckung für Ampelabkürzer sein muss und dass bei baulichen Maßnahmen das Überfahren von Gehwegen verhindert werden und der Regenwasserabfluss sichergestellt werden muss.

 

AV Siemke erläutert, dass die Anzahl der Verkehrsabkürzer in Breese in der Marsch nach Einbau von Bodenschwellen an den Ortseingängen stark abgenommen hat und dass die Bodenschwelle, die direkt neben seinem Wohnhaus angebracht wurde, nicht mehr Lärm verursacht als schnellfahrende Fahrzeuge. Er schlägt den Einbau von Bodenschwellen in einem Abstand von 50cm von den Gehwegen vor, damit der Regenwasserabfluss und der Fahrradverkehr gewährleistet werden.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 19:15 Uhr.

 

Nach den Wortmeldungen von Anwohnern werden bauliche Lösungen mit Bodenschwellen zugestimmt und Standorte vor und hinter den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in der Mitte zwischen den Straßeneinmündungen und den verkehrsberuhigten Bereichen vorgeschlagen.

 

AV Siemke eröffnet die Sitzung um 19:25 Uhr wieder.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

In der Franz-Lübeck-Straße und in der Kantor-Schultz-Straße werden je zwei Bodenschwellen angebracht, und zwar mit einem Abstand von 0,50m zu den Gehwegen.

Die Verkehrszahlen sind zu messen, und die Messergebnisse und die Wirksamkeit der Verkehrsmaßnahmen sind dem UBD 6 Monate nach der Umsetzung vorzustellen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2015 bereit zu stellen.