Sitzung: 23.10.2014 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/346/2013/1
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner
Sitzung am 21.10.2013 beschlossen: „Die Franz-Lübeck-Straße und die
Kantor-Schultz-Straße sind für den Durchgangsverkehr zu sperren. Nach einem
halben Jahr ist die Wirksamkeit dieser Maßnahme zu prüfen. Es ist zu prüfen, ob
in beiden Straßen verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraßen) eingerichtet werden
können.“
Im Frühjahr 2014 wurden beide Straßen für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Außerdem wurde in beiden Straßen im Bereich der in etwa mittig gelegenen
Parkplätze ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet.
Von Ende Juni bis Mitte Juli wurde in den beiden Straßen mit dem
Messgerät der Stadt Dannenberg (Elbe) eine Messung der Geschwindigkeiten sowie
eine Fahrzeugzählung durchgeführt. Die Ergebnisse sind der Vorlage als Anlage I
und II beigefügt. Der Zeitraum betrug jeweils 8 Tage, das Messgerät war im bzw.
vor den verkehrsberuhigten Bereichen aufgestellt. Als Ergebnis ist
festzuhalten, dass das hohe Verkehrsaufkommen (jeweils zwischen 2400 und 2500)
in einer eigentlichen Anliegerstraße schon das Kriterium eines
Verkehrsaufkommens für eine Durchgangsstraße erfüllt. Außerdem ist festzuhalten, dass nur ca. 25 % der
Verkehrsteilnehmer den Messbereich mit einer Geschwindigkeit von unter 20 km/h
passiert haben.
Von den Anwohnern gab es in den letzten Monaten vereinzelt Beschwerden
über das hohe Verkehrsaufkommen in Verbindung mit überhöhten Geschwindigkeiten.
Es ist darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form weitergehende
Beruhigungsmaßnahmen (z.B. Bodenwellen oder Verschwenkungen der Fahrbahn)
durchgeführt werden sollen. Sofern eine dauerhafte Anordnung des
verkehrsberuhigten Bereiches angeordnet wird, sind die in diesem Bereich
befindlichen Stellplätze zu markieren. Ein Parken auf nicht ausgewiesenen
Flächen würde ansonsten ein Bußgeld nach der StVO nach sich ziehen.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt und stellt die Ergebnisse der Verkehrszählungen vor.
AV Siemke weist
darauf hin, dass das Verkehrsaufkommen nicht geringer geworden ist. Er
unterbricht die Sitzung um 18:45 Uhr, um den zahlreich anwesenden Anwohnern
beider Straßen das Wort zu erteilen.
Mehrere Anwohner
weisen darauf hin, dass die Messungen hinsichtlich der gefahrenen
Geschwindigkeiten nicht aussagekräftig sind, weil die Geschwindigkeiten beim
Erkennen des Messgerätes verringert werden.
Ein Anwohner
erklärt, dass ein Großteil der Fahrten durch Anwohner erfolgt und seiner
Meinung nach nicht übermäßig viel Durchgangsverkehr zu spüren ist.
AV Siemke eröffnet
die Sitzung um 19:00 Uhr wieder.
In der
anschließenden Aussprache wird darauf hingewiesen, dass Ziel von Maßnahmen eine
Geschwindigkeitsreduzierung und eine Abschreckung für Ampelabkürzer sein muss
und dass bei baulichen Maßnahmen das Überfahren von Gehwegen verhindert werden
und der Regenwasserabfluss sichergestellt werden muss.
AV Siemke erläutert,
dass die Anzahl der Verkehrsabkürzer in Breese in der Marsch nach Einbau von Bodenschwellen
an den Ortseingängen stark abgenommen hat und dass die Bodenschwelle, die
direkt neben seinem Wohnhaus angebracht wurde, nicht mehr Lärm verursacht als
schnellfahrende Fahrzeuge. Er schlägt den Einbau von Bodenschwellen in einem
Abstand von 50cm von den Gehwegen vor, damit der Regenwasserabfluss und der
Fahrradverkehr gewährleistet werden.
AV Siemke
unterbricht die Sitzung um 19:15 Uhr.
Nach den
Wortmeldungen von Anwohnern werden bauliche Lösungen mit Bodenschwellen
zugestimmt und Standorte vor und hinter den verkehrsberuhigten Bereichen bzw.
in der Mitte zwischen den Straßeneinmündungen und den verkehrsberuhigten
Bereichen vorgeschlagen.
AV Siemke eröffnet
die Sitzung um 19:25 Uhr wieder.
Nach kurzer Beratung
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
In der
Franz-Lübeck-Straße und in der Kantor-Schultz-Straße werden je zwei
Bodenschwellen angebracht, und zwar mit einem Abstand von 0,50m zu den
Gehwegen.
Die Verkehrszahlen
sind zu messen, und die Messergebnisse und die Wirksamkeit der
Verkehrsmaßnahmen sind dem UBD 6 Monate nach der Umsetzung vorzustellen.
Die erforderlichen
Haushaltsmittel sind im Haushalt 2015 bereit zu stellen.