Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Sachverhalt:

Die Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg und die Firma Süßmilch haben bei der Stadt  Dannenberg (Elbe) beantragt den Bebauungsplan Breeser Weg, bezüglich der festgesetzten Bepflanzungsvorgaben zwischen ihren Grundstücken zu ändern. Der Bebauungsplan Breeser Weg in der zurzeit gültigen Fassung setzt in der textlichen Festsetzung Nr. 6.2 an den Grenzen benachbarter Grundstücke innerhalb eines Baugebiets, auf jeder Seite eine fünfreihige Laubgehölzbepflanzung fest. Diese Bepflanzung auf allen Baugrundstücken  ist gemäß der textlichen Festsetzung  Nr. 9.2 b) als ein Teil mehrerer für die B-Planaufstellung notwendiger Kompensationsmaßnahmen festgesetzt.

Durch diese Regelung kommt es für die Eigentümer kleinerer Grundstücke zu einem proportionalen Missverhältnis. Es hat aufgrund der Antragstellung eine Ortsbegehung mit dem Umwelt- und Bauausschuss stattgefunden, mit dem Ergebnis als pragmatische Lösung diese Vorgaben zu ändern und für Grundstücke unter 5000m² einen Flächenpool für Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen. Dieser Vorschlag wurde auch im Vewaltungsausschuss empfohlen. Der Rat entscheidet nun über die Einleitung des Verfahrens.

Der Rat fasst folgenden

 

 


Beschluss:

a)    Das Verfahren zur 10. Änderung des Bebauungsplans „Breeser Weg“ wird eingeleitet.

b)    Die Bepflanzung auf den Grundstücken Süssmilch und Volksbank soll nach Möglichkeit gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgen.
Eine gleichwertige Bepflanzung an anderer Stelle auf den Grundstücken kann zugelassen werden, wenn die optimale Nutzung der Gewerbegrundstücke dieses erfordert.

c)    Es wird ein Flächenpool eingerichtet. Für Gewerbegrundstücke bis 5.000 qm Größe wird es freigestellt, ob die Bepflanzung auf dem Gewerbegrundstück angelegt wird oder gleichwertig und kostenpflichtig über den Flächenpool.

d)    Die Anpflanzungen auf Gewerbegrundstücken über 5.000 qm Größe erfolgen grundsätzlich gemäß den Bebauungsplanfestsetzungen auf den Grundstücken. Kompensationsflächen die über 10% der Grundstücksgröße hinausgehen können ausnahmsweise außerhalb und kostenpflichtig im Flächenpool zugelassen werden, wenn die optimale Nutzung des Grundstücks dieses erfordert.

e)    Die Planungskosten für die Bebauungsplanänderung werden von der Stadt Dannenberg getragen.