Sitzung: 09.10.2014 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: 30/0774/2014
Sachverhalt:
Die Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg und die Firma
Süßmilch haben bei der Stadt Dannenberg
(Elbe) beantragt den Bebauungsplan Breeser Weg, bezüglich der festgesetzten
Bepflanzungsvorgaben zwischen ihren Grundstücken zu ändern. Der Bebauungsplan
Breeser Weg in der zurzeit gültigen Fassung setzt in der textlichen Festsetzung
Nr. 6.2 an den Grenzen benachbarter Grundstücke innerhalb eines Baugebiets, auf
jeder Seite eine fünfreihige Laubgehölzbepflanzung fest. Diese Bepflanzung auf
allen Baugrundstücken ist gemäß der
textlichen Festsetzung Nr. 9.2 b) als
ein Teil mehrerer für die B-Planaufstellung notwendiger Kompensationsmaßnahmen
festgesetzt.
Durch diese Regelung kommt es
für die Eigentümer kleinerer Grundstücke zu einem proportionalen
Missverhältnis. Es hat aufgrund der Antragstellung eine Ortsbegehung mit dem
Umwelt- und Bauausschuss stattgefunden, mit dem Ergebnis als pragmatische
Lösung diese Vorgaben zu ändern und für Grundstücke unter 5000m² einen
Flächenpool für Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen. Dieser Vorschlag
wurde auch im Vewaltungsausschuss empfohlen. Der Rat entscheidet nun über die
Einleitung des Verfahrens.
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
a) Das Verfahren zur 10. Änderung des
Bebauungsplans „Breeser Weg“ wird eingeleitet.
b) Die Bepflanzung auf den Grundstücken Süssmilch
und Volksbank soll nach Möglichkeit gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans
erfolgen.
Eine gleichwertige Bepflanzung an anderer Stelle auf den Grundstücken kann
zugelassen werden, wenn die optimale Nutzung der Gewerbegrundstücke dieses
erfordert.
c) Es wird ein Flächenpool eingerichtet. Für
Gewerbegrundstücke bis 5.000 qm Größe wird es freigestellt, ob die Bepflanzung
auf dem Gewerbegrundstück angelegt wird oder gleichwertig und kostenpflichtig
über den Flächenpool.
d) Die Anpflanzungen auf Gewerbegrundstücken
über 5.000 qm Größe erfolgen grundsätzlich gemäß den Bebauungsplanfestsetzungen
auf den Grundstücken. Kompensationsflächen die über 10% der Grundstücksgröße
hinausgehen können ausnahmsweise außerhalb und kostenpflichtig im Flächenpool
zugelassen werden, wenn die optimale Nutzung des Grundstücks dieses erfordert.
e) Die Planungskosten für die
Bebauungsplanänderung werden von der Stadt Dannenberg getragen.