Sitzung: 18.08.2014 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0992/2014
Sachverhalt:
Es liegt ein
begründeter Antrag der Forst Dragahn GmbH & Co.KG zur Sperrung eines Wirtschaftsweges für den
allgemeinen Durchgangsverkehr in der Gemarkung Karwitz vor. Der Weg befindet
sich im Eigentum der Forst Dragahn GmbH Co. KG. Der Antrag sowie ein Lageplan
mit Einzeichnung des Weges, ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Aus rechtlicher
Betrachtung könnte der Weg gemäß dem Antrag gesperrt werden. Es handelt sich um
einen nichtklassifizierten Weg, welcher sich im Eigentum der Forst Dragahn GmbH
& Co.KG befindet. Die Sperrung bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung,
da eine Sperrung nur mit amtlichen Verkehrszeichen Gültigkeit besitzt.
Der für die
Sperrung beantragte Wegeabschnitt grenzt an den Wirtschaftsweg WK 2, eine
Sperrung des Weges würde bedeuten, das aus Richtung Lenzen nicht mehr
direkt in Richtung Schmardau / Wedderien gefahren werden dürfte. Es ist zu
entscheiden ob der geplanten Sperrung unter der beschriebenen Voraussetzung
zugestimmt werden soll. Im Falle einer Zustimmung ist mit dem Antragsteller
eine Vereinbarung über die Kostenübernahme für die Aufstellung der
Beschilderung zu schließen.
Es erfolgt eine
angeregte Aussprache. In deren Verlauf wird festgestellt, dass der betreffende
Weg zum einen öffentlich gewidmet ist und zum anderen sowohl aus Richtung
Schmardau als auch aus Richtung Dragahn kommend erreichbar ist. Die Befahrbarkeit
dieser Wege wird infrage gestellt. Hier ist nicht schlüssig, warum dieser Weg
gesperrt werden sollte.
Nach kurzer
Aussprache stellt Bgm Harms den Antrag, den Weg nicht zu sperren.
Gemäß Antrag von
Bgm Harms fasst der Rat Karwitz den
Beschluss:
Der Antrag der
Forst Dragahn GmbH&Co.KG auf Sperrung eines Wirtschaftsweges für den
Durchgangsverkehr wird abgelehnt.