Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Es liegt ein begründeter Antrag der Forst Dragahn GmbH & Co.KG  zur Sperrung eines Wirtschaftsweges für den allgemeinen Durchgangsverkehr in der Gemarkung Karwitz vor. Der Weg befindet sich im Eigentum der Forst Dragahn GmbH Co. KG. Der Antrag sowie ein Lageplan mit Einzeichnung des Weges, ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Aus rechtlicher Betrachtung könnte der Weg gemäß dem Antrag gesperrt werden. Es handelt sich um einen nichtklassifizierten Weg, welcher sich im Eigentum der Forst Dragahn GmbH & Co.KG befindet. Die Sperrung bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung, da eine Sperrung nur mit amtlichen Verkehrszeichen Gültigkeit besitzt.

Der für die Sperrung beantragte Wegeabschnitt grenzt an den Wirtschaftsweg WK  2, eine  Sperrung des Weges würde bedeuten, das aus Richtung Lenzen nicht mehr direkt in Richtung Schmardau / Wedderien gefahren werden dürfte. Es ist zu entscheiden ob der geplanten Sperrung unter der beschriebenen Voraussetzung zugestimmt werden soll. Im Falle einer Zustimmung ist mit dem Antragsteller eine Vereinbarung über die Kostenübernahme für die Aufstellung der Beschilderung zu schließen.

 

Es erfolgt eine angeregte Aussprache. In deren Verlauf wird festgestellt, dass der betreffende Weg zum einen öffentlich gewidmet ist und zum anderen sowohl aus Richtung Schmardau als auch aus Richtung Dragahn kommend erreichbar ist. Die Befahrbarkeit dieser Wege wird infrage gestellt. Hier ist nicht schlüssig, warum dieser Weg gesperrt werden sollte.

 

Nach kurzer Aussprache stellt Bgm Harms den Antrag, den Weg nicht zu sperren.

Gemäß Antrag von Bgm Harms fasst der Rat Karwitz den   

 


Beschluss:

 

Der Antrag der Forst Dragahn GmbH&Co.KG auf Sperrung eines Wirtschaftsweges für den Durchgangsverkehr wird abgelehnt.