Sachverhalt:
Es liegt ein
begründeter Antrag der Forst Dragahn GmbH & Co.KG zur Sperrung eines Wirtschaftsweges für den
allgemeinen Durchgangsverkehr in der Gemarkung Karwitz vor. Der Weg befindet
sich im Eigentum der Forst Dragahn GmbH Co. KG. Der Antrag sowie ein Lageplan
mit Einzeichnung des Weges, ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Aus rechtlicher
Betrachtung könnte der Weg gemäß dem Antrag gesperrt werden. Es handelt sich um
einen nichtklassifizierten Weg, welcher sich im Eigentum der Forst Dragahn GmbH
& Co.KG befindet. Die Sperrung bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung,
da eine Sperrung nur mit amtlichen Verkehrszeichen Gültigkeit besitzt.
Der für die
Sperrung beantragte Wegeabschnitt grenzt an den Wirtschaftsweg WK 2, eine
Sperrung des Weges würde bedeuten, das aus Richtung Lenzen nicht mehr
direkt in Richtung Schmardau / Wedderien gefahren werden dürfte. Es ist zu
entscheiden ob der geplanten Sperrung unter der beschriebenen Voraussetzung
zugestimmt werden soll. Im Falle einer Zustimmung ist mit dem Antragsteller
eine Vereinbarung über die Kostenübernahme für die Aufstellung der
Beschilderung zu schließen.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung