Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1

Rf Molter teilt mit, dass sie gegen dieses Tagesordnungspunkt stimmen wird, da sie aufgrund ihrer körperlichen Einschränkung an der Ortsbegehung nicht teilnehmen konnte.

 

Herr Trapp erläutert den Sachverhalt, es liegt ein begründeter Antrag der Forst Dragahn GmbH  Co. KG zur Sperrung von Wirtschaftswegen für den allgemeinen Verkehr in den Gemarkungen Schmardau und Wedderien vor. Die Wege befinden sich alle im Eigentum der Gemeinde Göhrde. Der Antrag und ein Lageplan mit Einzeichnung der Wege waren der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Aus rechtlicher Betrachtung könnten die Wege gemäß dem Antrag gesperrt werden. Da es sich bei den Wegen ausschließlich um nichtklassifizierte Wege handelt, sollte im Falle einer positiven Entscheidung mit der Antragstellerin eine Kostenübernahmevereinbarung geschlossen werden.

 

Bereits in der Ratssitzung am 26.02.2014 hat sich der Rat mit diesem Thema beschäftigt. Ein Beschluss über die Angelegenheit wurde nicht gefasst.

Die Entscheidung ist vertagt worden, da eine Ortsbesichtigung stattfinden soll.

 

Zwischenzeitlich sind die in der Anlage beigefügten Anträge auf Ankauf der Flächen durch die Forst Dragahn GmbH & Co. KG bei der Gemeinde Göhrde eingegangen.

 

Aus Sicht der Verwaltung können lediglich die Wege 1, 4 und 5 (Teilfläche) verkauft werden, da die anderen Wege noch eine Erschließungsfunktion bzw. Verbindungsfunktion für hinter liegende Grundstücke haben.

 

Weg

Flur

Flurstück

Gemarkung

Größe

Mögliche Verkaufsfläche

1

2

84/4

Schmardau

ca. 5.600 m²

ca. 5.600 m²

2

2

85

Schmardau

ca. 5.500 m²

 

4

2

21

Wedderien

3.484 m²

3.484 m²

5

2

22

Wedderien

ca. 13.800 m²

ca. 6.500 m²

6

2

26

Wedderien

ca. 3.000 m²

 

 

Die mit einem Kaufvertrag verbundenen Kosten (Notar- und Gerichtskosten sowie Vermessungskosten) sind vom Käufer zu übernehmen.

 

Weiter teilt Herr Trapp mit, dass es eine weitere Kaufinteressentin gibt. Frau C. Gnad hat per Email ihr Interesse an den Grundstücken geäußert, somit kann zwar über einen möglichen Verkauf abgestimmt werden, jedoch nicht über die Käuferin.

 

Bgm Stegemann möchte die Wege einzeln und in abgeschrittener Reihenfolge durchsprechen.

Der Weg Nr. 5 wird soll laut Ansicht des Rates nur gesperrt, nicht aber verkauft werden.

Ein Schild mit der Aufschrift „Land- und Forstwirtschaft frei“ kann aufgestellt werden. 5 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

 

Weg Nr. 4 steht zum Verkauf offen, da die Forst Dragahn GmbH der einzige Anlieger in diesem Bereich ist. Rh Goebel stellt den Antrag auf Verkauf des Weges. 5 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

 

Der Weg Nr. 6 soll nach einhelliger Meinung ebenfalls nur gesperrt werden, um evtl. andere Anlieger zu berücksichtigen. Ein Schild „Land- und Forstwirtschaft frei“ kann durch die Antragstellerin aufgestellt werden. 5 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

 

Zu dem Weg Nr. 2 entbrennt eine Diskussion, ob es weitere Anlieger geben könnte oder nicht. Einige Ratsmitglieder sind für den Verkauf, andere nicht.

Man einigt sich auf die Genehmigung der Sperrung für den allgemeinen Verkehr durch die Aufstellung des Schildes „Land- und Forstwirtschaft frei“. 5 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

 

Zu Weg Nr. 1 stellt Rh Dreyer den Antrag auf Verkauf, jedoch wird die angegebene Grundstücksgröße in Frage gestellt. 5.600 m² erscheinen einigen Ratsmitgliedern zu gering.

 

Herr Trapp wird dieses zur nächsten Sitzung klären und berichten.

 

Der Rat fasst folgenden 

 

 


Beschluss:

 

  1. Die im Antrag genannten Wirtschaftswege Nummer 2, 5 und 6 werden unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Antragstellerin, entsprechend dem Antrag, für den allgemeinen Verkehr gesperrt.

Es wird eine verkehrsbehördliche Anordnung bei der Samtgemeinde Elbtalaue durch die Gemeinde Göhrde beantragt.

 

5 Ja        1 Nein

 

  1. Die Wege Nummer 1 und 4 werden zum Verkauf gestellt. Der geplante Verkauf der Wege ist ortsüblich in der Gemeinde bekanntzumachen und die Kaufangebote sollen bis zu einer bestimmten Frist eingereicht werden.

 

5 Ja        1 Nein