Sitzung: 29.07.2014 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 30/0788/2014
Herr
Hesebeck erläutert den Sachverhalt:
Der Eigentümer des Grundstücks „Waldstraße 8“ Herr Prof. Dr. Klaus-Peter Salomo
hat anliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Am Reiterstadion“
eingereicht.
Herr
Salomo beabsichtigt, an seiner südwestlichen Grundstücksgrenze, eine Garage zu
errichten.
Der
Bebauungsplan „Am Reiterstadion“ setzt in dem Bereich eine öffentliche Straße
fest. Die Straße war ursprünglich zur Erschließung der Grundstücke an der
Uelzener Straße geplant. Ein Ausbau der Straße, seitens der Stadt Dannenberg,
hat niemals stattgefunden.
Der
geplante Bau der Garage kann aufgrund der Festsetzung „öffentliche
Verkehrsfläche“ nicht positiv vom Landkreis Lüchow-Dannenberg beschieden
werden.
Eine
Ausnahmegenehmigung vom Landkreis kommt ebenso nicht in Betracht. .
Eine
Änderung des seit 1966 rechtskräftigen Bebauungsplans hätte eine komplette
Neuplanung des Gebietes am Reiterstadion zur Folge. Die Grundstücke in dem
Bereich sind bis auf ein Grundstück bebaut.
In dem
Fall der Aufhebung wird der Bereich als sog. Innenbereich gem. § 34 BauGB
eingestuft.
Eine
Bebauung ist weiterhin möglich, sofern sie sich
in die nähere Umgebung einfügt.
Aufgrund
der Funktionslosigkeit der Festsetzung des Bebauungsplans und der schwierigen
nachträglichen Umsetzung ist eine Kostenübernahme für das Aufhebungsverfahren
denkbar.
Ohne weitere
Beratung fasst der Rat folgenden
Beschluss:
a) Das Verfahren zur Aufhebung des
Bebauungsplans „Am Reiterstadion“ wird eingeleitet.
b) Die Kosten für das Änderungsverfahren werden von der Stadt Dannenberg getragen.