Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2

Der Eigentümer des Grundstücks „Schmarsauer Straße 32“ Herr Mirko Bauer hat den der Vorlage beiliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Schmarsauer Straße“ eingereicht. Herr Bauer beabsichtigt, an seiner westlichen Grundstücksgrenze einen Holzunterstand zu errichten.

Der Bebauungsplan „Schmarsauer Straße“ setzt in dem Bereich einen öffentlichen Weg fest. Dieser Weg verläuft südlich auf allen Grundstücken entlang der Schmarsauer Straße. Ein Ausbau des Weges, seitens der Stadt, hat niemals stattgefunden. Mittlerweile ist das Wegegrundstück mit großen Bäumen bewachsen.

Der geplante Bau des Holzunterstandes kann aufgrund der Festsetzung „öffentlicher Weg“  nicht positiv  vom Landkreis Lüchow-Dannenberg beschieden werden. Eine Ausnahmegenehmigung kann vom Landkreis ebenso nicht erteilt werden.

Zur legalen Errichtung des Unterstandes von Herrn Bauer ist eine Bebauungsplanänderung notwendig.

Aufgrund der Funktionslosigkeit der Festsetzung des Bebauungsplans ist eine Kostenübernahme für das Änderungsverfahren denkbar.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt anhand der an die Leinwand geworfenen Planzeichnung des Bebauungsplans und beantwortet Detailfragen.

 

In der Aussprache wird über die verschiedenen Änderungsmöglichkeiten diskutiert: Änderung nur für das Grundstück Bauer, Änderung für alle betroffenen Grundstücke, Planungskostenübernahme durch den Grundstückseigentümer, Planungskostenübernahme durch die Stadt.

 

Rh Herzog spricht sich für die Teilung der Planungskosten aus, weil die Antragsteller von der Änderung des Bebauungsplans profitieren.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

a)      Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Schmarsauer Straße“ wird eingeleitet.

b)      Die Kosten für das Änderungsverfahren werden von der Stadt Dannenberg getragen.