Sitzung: 29.04.2014 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0757/2014
Der Eigentümer des
Grundstücks „Schmarsauer Straße 32“ Herr Mirko Bauer hat den der Vorlage
beiliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Schmarsauer Straße“
eingereicht. Herr Bauer beabsichtigt, an seiner westlichen Grundstücksgrenze
einen Holzunterstand zu errichten.
Der Bebauungsplan
„Schmarsauer Straße“ setzt in dem Bereich einen öffentlichen Weg fest. Dieser
Weg verläuft südlich auf allen Grundstücken entlang der Schmarsauer Straße. Ein
Ausbau des Weges, seitens der Stadt, hat niemals stattgefunden. Mittlerweile
ist das Wegegrundstück mit großen Bäumen bewachsen.
Der
geplante Bau des Holzunterstandes kann aufgrund der Festsetzung „öffentlicher
Weg“ nicht positiv vom Landkreis Lüchow-Dannenberg beschieden
werden. Eine Ausnahmegenehmigung kann vom Landkreis ebenso nicht erteilt
werden.
Zur legalen
Errichtung des Unterstandes von Herrn Bauer ist eine Bebauungsplanänderung
notwendig.
Aufgrund der Funktionslosigkeit
der Festsetzung des Bebauungsplans ist eine Kostenübernahme für das
Änderungsverfahren denkbar.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt anhand der an die Leinwand geworfenen Planzeichnung
des Bebauungsplans und beantwortet Detailfragen.
In der Aussprache
wird über die verschiedenen Änderungsmöglichkeiten diskutiert: Änderung nur für
das Grundstück Bauer, Änderung für alle betroffenen Grundstücke,
Planungskostenübernahme durch den Grundstückseigentümer,
Planungskostenübernahme durch die Stadt.
Rh Herzog spricht
sich für die Teilung der Planungskosten aus, weil die Antragsteller von der
Änderung des Bebauungsplans profitieren.
Nach kurzer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Das Verfahren zur 1. Änderung
des Bebauungsplans „Schmarsauer Straße“ wird eingeleitet.
b) Die Kosten für das Änderungsverfahren
werden von der Stadt Dannenberg getragen.