Sitzung: 24.03.2014 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 31/724/2014
Bgm Deegen
erläutert den Sachverhalt. Herr Wilhelm Mangelsdorf hatte die Fischereipacht
bis zu seinem Tode inne. Der Vertrag läuft noch bis zum 31.3.2016. Die Erben
wollten das Fischereirecht nicht weiter pachten. Daher wurde die Pacht neu
ausgeschrieben.
Bewerbungsschluss
war der 21.3.2014. Daher kann bis zu Erstellung der Vorlage noch kein konkreter
Pächter genannt werden.
Es sind folgende
Angebote eingegangen:
Ø Sportfischerverein „Frühauf“ Streetz und
Umgebung e.V. 600,-- €
Ø Oliver Krull, Penkefitz 1.075,--
€
Ø Fischerei Christian Köthke, Gorleben 1.200,--
€
Ø Fischerei- u. Angelsportverein Wustrow e.V. 1.300,-- €
Ø Interessenten- und Pächtergemeinschaft
Langendorf 1.500,-- €
Der Pachtvertrag vom 1.08.1980, wurde
zuletzt geändert am 12.11.2003. Hiernach zahlte Herr Mangelsdorf eine Pacht in
Höhe von 766,00 € jährlich.
Das Pachtjahr läuft vom 1. Mai bis zum 30.
April eines jeden Jahres. In § 9 des Pachtvertrages ist geregelt, dass die
Kündigung sechs Monate zum Schluss
des Pachtjahres erfolgen muss. Um diese Frist einzuhalten, müsste die Kündigung
demzufolge spätestens zum 31.10.2014
ausgesprochen werden.
Es wird daher für sinnvoll erachtet, das
Pachtverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen zu dem Zeitpunkt enden zu lassen,
an dem ein Pachtverhältnis mit einem neuen Pächter eingegangen wird. Spätestens
jedoch am 1.5.2015.
Bis zum 30.04.2014
ist die Pacht in Höhe von 766 €
fällig. Bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit einem neuen Pächter,
voraussichtlich noch in diesem Jahre, wäre dann eine anteilige Pacht zu zahlen.
Der neue Pächter muss nicht zwangsläufig
eine Sportfischerprüfung abgelegt haben. Er sollte lediglich sachkundig sein
und muss der gesetzlichen Hegepflicht nachkommen. Allerdings müssen die
Personen, die dann einen Fischereischein erwerben, bzw. tatsächlich fischen
wollen, die Voraussetzungen zum waidgerechten Töten von Fischen erfüllen. Dies
erfüllen in der Regel Absolventen der Sportfischerprüfung, Jäger u.ä.
Die ungefähren Grenzen sind in der
vorliegenden Karte eingezeichnet.
Rh Hintzmann erläutert, dass es der
Interessengemeinschaft Langendorf u.a. darum geht, die Fischereirechte in
Händen der Gemeinde Langendorf zu behalten. Zu der Interessengemeinschaft
gehören David Bannöhr, Günther Mödebeck, Wolfgang Sachse, Jörg Timm, Patrick
Podehl, Heiko Mödebeck und er selbst. Bei der Abstimmung wird er sich
enthalten.
Auf Antrag on Bgm Deegen fasst der Rat Langendorf den
Beschluss:
Das Fischereirecht
in der Elbe von Stromkilometer 498,0 bis 501,5 wird zum 01.04.2014 an die
Interessengemeinschaft Langendorf zu einem Angebotspreis in Höhe von 1.500,-- €
jährlich neu verpachtet.