Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Bgm Deegen erläutert den Sachverhalt. Herr Wilhelm Mangelsdorf hatte die Fischereipacht bis zu seinem Tode inne. Der Vertrag läuft noch bis zum 31.3.2016. Die Erben wollten das Fischereirecht nicht weiter pachten. Daher wurde die Pacht neu ausgeschrieben.

 

Bewerbungsschluss war der 21.3.2014. Daher kann bis zu Erstellung der Vorlage noch kein konkreter Pächter genannt werden.

Es sind folgende Angebote eingegangen:

Ø  Sportfischerverein „Frühauf“ Streetz und Umgebung e.V.                           600,-- €

Ø  Oliver Krull, Penkefitz                                                                                 1.075,-- €

Ø  Fischerei Christian Köthke, Gorleben                                                   1.200,-- €

Ø  Fischerei- u. Angelsportverein Wustrow e.V.                                   1.300,-- €

Ø  Interessenten- und Pächtergemeinschaft Langendorf                 1.500,-- €

 

Der Pachtvertrag vom 1.08.1980, wurde zuletzt geändert am 12.11.2003. Hiernach zahlte Herr Mangelsdorf eine Pacht in Höhe von 766,00 € jährlich.

 

Das Pachtjahr läuft vom 1. Mai bis zum 30. April eines jeden Jahres. In § 9 des Pachtvertrages ist geregelt, dass die Kündigung sechs Monate zum Schluss des Pachtjahres erfolgen muss. Um diese Frist einzuhalten, müsste die Kündigung demzufolge spätestens zum 31.10.2014 ausgesprochen werden.

 

Es wird daher für sinnvoll erachtet, das Pachtverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen zu dem Zeitpunkt enden zu lassen, an dem ein Pachtverhältnis mit einem neuen Pächter eingegangen wird. Spätestens jedoch am 1.5.2015.

 

Bis zum 30.04.2014 ist die Pacht in Höhe von 766 € fällig. Bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit einem neuen Pächter, voraussichtlich noch in diesem Jahre, wäre dann eine anteilige Pacht zu zahlen.

 

Der neue Pächter muss nicht zwangsläufig eine Sportfischerprüfung abgelegt haben. Er sollte lediglich sachkundig sein und muss der gesetzlichen Hegepflicht nachkommen. Allerdings müssen die Personen, die dann einen Fischereischein erwerben, bzw. tatsächlich fischen wollen, die Voraussetzungen zum waidgerechten Töten von Fischen erfüllen. Dies erfüllen in der Regel Absolventen der Sportfischerprüfung, Jäger u.ä.

Die ungefähren Grenzen sind in der vorliegenden Karte eingezeichnet.

 

Rh Hintzmann erläutert, dass es der Interessengemeinschaft Langendorf u.a. darum geht, die Fischereirechte in Händen der Gemeinde Langendorf zu behalten. Zu der Interessengemeinschaft gehören David Bannöhr, Günther Mödebeck, Wolfgang Sachse, Jörg Timm, Patrick Podehl, Heiko Mödebeck und er selbst. Bei der Abstimmung wird er sich enthalten.

 

Auf Antrag on Bgm Deegen fasst  der Rat Langendorf den

 

 


Beschluss:

Das Fischereirecht in der Elbe von Stromkilometer 498,0 bis 501,5 wird zum 01.04.2014 an die Interessengemeinschaft Langendorf zu einem Angebotspreis in Höhe von 1.500,-- € jährlich neu verpachtet.