Sitzung: 23.01.2014 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/598/2013
In der Regel ist
für die Verfügung über Gemeindevermögen gem. § 40 Abs. 1 Nr. 11 der Rat
zuständig. Nach § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Gusborn darf der Bürgermeister
nur dann selbstständig über Gemeindevermögen entscheiden, wenn eine Wertgrenze
von 2.000,-- Euro nicht überschritten wird.
Häufig entscheiden
sich Bauwillige kurzfristig, ein Grundstück erwerben zu wollen. Wenn dann
zuerst ein Ratsbeschluss erfolgen muss, ist es möglich, dass den potentiellen
Erwerbern bis dahin finanzielle Nachteile entstehen und sie daher von ihrer
Kaufabsicht zurücktreten. Auch vor dem Hintergrund, möglichst rasch Einnahmen
zu erzielen, sollte dem Bürgermeister diese Ermächtigung eingeräumt werden.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Bürgermeister
der Gemeinde Gusborn wird ermächtigt, Kaufverträge für Baugrundstücke im
Baugebiet Stüden auch ohne vorherigen Ratsbeschluss zu schließen. Der durch den
Rat beschlossene Kaufpreis von z.zt. 18,50 € darf nicht verändert werden.
Über den Verkauf
ist anschließend dem Rat Mitteilung zu machen.
Rh Cohrs merkt an,
dass er schon gern darüber informiert sein möchte, wer ein Grundstück kauft.
Frau Kofahl trägt
im Auftrag von Sachbearbeiter Herrn Zuther vor, dass seitens der Verwaltung
vorgeschlagen wird, zusätzlich zu beschließen, dass bei mehreren Bewerbern eine
Entscheidung des Rates nötig ist.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
Der Bürgermeister
der Gemeinde Gusborn wird ermächtigt, Kaufverträge für Baugrundstücke im
Baugebiet Stüden auch ohne vorherigen Ratsbeschluss zu schließen. Der durch den
Rat beschlossene Kaufpreis von z.zt. 18,50 € darf nicht verändert werden.
Über den Verkauf
ist anschließend dem Rat Mitteilung zu machen.
Sollte es mehrere
Interessenten für ein Grundstück geben, so obliegt die Entscheidung dem Rat.