Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

In der Regel ist für die Verfügung über Gemeindevermögen gem. § 40 Abs. 1 Nr. 11 der Rat zuständig. Nach § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Gusborn darf der Bürgermeister nur dann selbstständig über Gemeindevermögen entscheiden, wenn eine Wertgrenze von 2.000,-- Euro nicht überschritten wird.

 

Häufig entscheiden sich Bauwillige kurzfristig, ein Grundstück erwerben zu wollen. Wenn dann zuerst ein Ratsbeschluss erfolgen muss, ist es möglich, dass den potentiellen Erwerbern bis dahin finanzielle Nachteile entstehen und sie daher von ihrer Kaufabsicht zurücktreten. Auch vor dem Hintergrund, möglichst rasch Einnahmen zu erzielen, sollte dem Bürgermeister diese Ermächtigung eingeräumt werden.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Bürgermeister der Gemeinde Gusborn wird ermächtigt, Kaufverträge für Baugrundstücke im Baugebiet Stüden auch ohne vorherigen Ratsbeschluss zu schließen. Der durch den Rat beschlossene Kaufpreis von z.zt. 18,50 € darf nicht verändert werden.

 

Über den Verkauf ist anschließend dem Rat Mitteilung zu machen.

 

 

Rh Cohrs merkt an, dass er schon gern darüber informiert sein möchte, wer ein Grundstück kauft.

 

Frau Kofahl trägt im Auftrag von Sachbearbeiter Herrn Zuther vor, dass seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird, zusätzlich zu beschließen, dass bei mehreren Bewerbern eine Entscheidung des Rates nötig ist.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Bürgermeister der Gemeinde Gusborn wird ermächtigt, Kaufverträge für Baugrundstücke im Baugebiet Stüden auch ohne vorherigen Ratsbeschluss zu schließen. Der durch den Rat beschlossene Kaufpreis von z.zt. 18,50 € darf nicht verändert werden.

 

Über den Verkauf ist anschließend dem Rat Mitteilung zu machen.

 

Sollte es mehrere Interessenten für ein Grundstück geben, so obliegt die Entscheidung dem Rat.