Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Rat der Gemeinde Langendorf  hat in seiner Sitzung am 22.04.2013 beschlossen, dass Verfahren zur

1. Änderung des Bebauungsplans Am Sandberg einzuleiten. Durch die Änderung werden die baurechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses im Bereich des Sportplatzes geschaffen.

 

Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.

In der Zeit vom 12.11.2013 bis einschließlich 12.12.2013 hat der Entwurf des Bebauungsplans Am Sandberg  – 1. Änderung mit der Begründung öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 01.11.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 12.12.2013 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 

Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden zu der 1. Änderung keine abzuwägenden Stellungnahmen vorgebracht.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, gem. § 3 Abs. 2 BauGB, wurden von den Bürgern ebenfalls keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Aufgrund der nicht abzuwägenden Stellungnahmen ist vom Rat der Gemeinde Langendorf lediglich der Satzungsbeschluss notwendig.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

a)      Die Negativmeldungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.

 

Kenntnis genommen  9

 

b)      Der Bebauungsplan Am Sandberg – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen.

Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.