Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Bgm Harms erläutert den Sachverhalt.

Die Gemeinde Karwitz unterhält eine Straßenbeleuchtungsanlage mit 160 Lichtpunkten (Kofferleuchten sowie 33 Schmuckleuchten). Der Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung ist ein nicht unerheblicher Kostenfaktor der Gemeinde. Die Straßenbeleuchtung wird noch mit veralteter Technik und ineffizienten Hochdruck-Quecksilberdampflampen (HQL) betrieben. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie EU (ErP) ist der Vertrieb von HQL-Leuchtmitteln ab April 2015 nicht mehr zulässig.

Seit April 2010 gilt die erste Stufe der EU-Verordnung. Produkte, die u. a. in der Straßenbeleuchtung eingesetzt werden, müssen fortan den definierten Anforderungen genügen. Schrittweise werden damit veraltete Leuchtstofflampen und Hochdruckentladungslampen sowie ineffiziente Vorschaltgeräte vom Markt genommen. 2015 folgen Quecksilberdampflampen, die nach wie vor in zahlreichen veralteten Straßenlampen eingesetzt werden.

Kommunen sind damit in der Pflicht, auf energieeffiziente Technologien umzurüsten. Hintergrund dieser Verordnung ist der hohe Stromverbrauch und der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel. Außerdem ist diese Technik veraltet und bietet heutzutage mehr Nachteile als Vorteile.

Da in der Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Karwitz entsprechende HQL-Leuchtmittel im Einsatz sind, ist es an der Zeit, sich nach energieeffizienten Alternativen umzusehen.

Durch den Ersatz bzw. die Umrüstung der ineffizienten Lampen und Leuchten soll der nicht unerhebliche Energieverbrauch reduziert werden. Die Maßnahme führt zu einer nachhaltigen Minderung der aus dem Stromverbrauch der Straßenbeleuchtungsanlage resultierenden CO²-Immissionen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Um eine weitreichende Energieeffizienz zu erreichen, wird die Straßenbeleuchtung den aktuellen Anforderungen entsprechend auf moderne, effiziente LED-Lampen- und Leuchtentechnik umgerüstet.

 

Im Haushalt 2013 stehen z. Zt. 15.000 € für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung zur Verfügung. Bei der Investitionsnummer 06.3006006 (Kostenstelle 54500300100) werden überplanmäßig Mittel in Höhe von 37.000 € für die Sanierung der Straßenbeleuchtung bereitgestellt. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch nicht verbrauchte investive Deckungsmittel aus Vorjahren (vgl. Haushaltsplan 2013, S. 8).

In den Haushaltsplan 2014 werden bei der Investitionsnummer 06.3006006 (Kostenstelle 54500300100) Mittel in Höhe von 50.000 € für die Sanierung der Straßenbeleuchtung eingestellt.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat Karwitz den


Beschluss:

a)      Zur Verbesserung der Energieeffizienz wird die Straßenbeleuchtung durch den Austausch der

Leuchtenköpfe umgerüstet. Zum Einsatz kommen effiziente LED-Lampen- und Leuchtentechniken.

b)      Im Haushalt 2013 werden bei der Investitionsnummer 06.3006006 (Kostenstelle 54500300100) Mittel in Höhe von 37.000 € überplanmäßig für die Sanierung der Straßenbeleuchtung bereitgestellt.

c)       In den Haushaltsplan 2014 werden bei der Investitionsnummer 06.3006006 (Kostenstelle 54500300100) Mittel in Höhe von 50.000 € für die Sanierung der Straßenbeleuchtung eingestellt.