Sachverhalt:
Die Gemeinde
Karwitz unterhält eine Straßenbeleuchtungsanlage mit 160 Lichtpunkten
(Kofferleuchten sowie 33 Schmuckleuchten). Der Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung
ist ein nicht unerheblicher Kostenfaktor der Gemeinde. Die Straßenbeleuchtung
wird noch mit veralteter Technik und ineffizienten
Hochdruck-Quecksilberdampflampen (HQL) betrieben. Hier besteht dringend
Handlungsbedarf. Auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie EU (ErP) ist der
Vertrieb von HQL-Leuchtmitteln ab April 2015 nicht mehr zulässig.
Seit April 2010
gilt die erste Stufe der EU-Verordnung. Produkte, die u. a. in der
Straßenbeleuchtung eingesetzt werden, müssen fortan den definierten Anforderungen
genügen. Schrittweise werden damit veraltete Leuchtstofflampen und
Hochdruckentladungslampen sowie ineffiziente Vorschaltgeräte vom Markt
genommen. 2015 folgen Quecksilberdampflampen, die nach wie vor in zahlreichen
veralteten Straßenlampen eingesetzt werden.
Kommunen sind damit
in der Pflicht, auf energieeffiziente Technologien umzurüsten. Hintergrund
dieser Verordnung ist der hohe Stromverbrauch und der Quecksilbergehalt der
Leuchtmittel. Außerdem ist diese Technik veraltet und bietet heutzutage mehr
Nachteile als Vorteile.
Da in der
Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Karwitz entsprechende HQL-Leuchtmittel
im Einsatz sind, ist es an der Zeit, sich nach energieeffizienten Alternativen
umzusehen.
Durch den Ersatz
bzw. die Umrüstung der ineffizienten Lampen und Leuchten soll der nicht
unerhebliche Energieverbrauch reduziert werden. Die Maßnahme führt zu einer
nachhaltigen Minderung der aus dem Stromverbrauch der Straßenbeleuchtungsanlage
resultierenden CO²-Immissionen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Um eine
weitreichende Energieeffizienz zu erreichen, wird die Straßenbeleuchtung den
aktuellen Anforderungen entsprechend auf moderne, effiziente LED-Lampen- und
Leuchtentechnik umgerüstet.
Im Haushalt 2013 stehen z. Zt.
15.000 € für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung zur Verfügung. Bei der
Investitionsnummer 06.3006006 (Kostenstelle 54500300100) werden überplanmäßig
Mittel in Höhe von 37.000 € für die Sanierung der Straßenbeleuchtung
bereitgestellt. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch nicht
verbrauchte investive Deckungsmittel aus Vorjahren (vgl. Haushaltsplan 2013, S.
8).
In den Haushaltsplan 2014 werden bei der Investitionsnummer 06.3006006 (Kostenstelle 54500300100) Mittel in Höhe von 50.000 € für die Sanierung der Straßenbeleuchtung eingestellt.
Beschlussvorschlag:
a) Zur Verbesserung der Energieeffizienz wird
die Straßenbeleuchtung durch den Austausch der
Leuchtenköpfe umgerüstet. Zum Einsatz kommen effiziente LED-Lampen- und
Leuchtentechniken.
b) Im Haushalt 2013 werden bei der
Investitionsnummer 06.3006006 (Kostenstelle 54500300100) Mittel in Höhe von
37.000 € überplanmäßig für die Sanierung der Straßenbeleuchtung bereitgestellt.
c) In den Haushaltsplan 2014 werden bei der
Investitionsnummer 06.3006006 (Kostenstelle 54500300100) Mittel in Höhe von
50.000 € für die Sanierung der Straßenbeleuchtung eingestellt.