Sitzung: 27.11.2013 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/534/2013
FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.
Der Bebauungsplan Hitzacker See – Teilneufassung und
Erweiterung wurde im laufenden Verfahren um folgende Punkte geändert:
-
Erweiterung des Sondergebiet in östliche
Richtung zugunsten des Eingangsbereiches des AZH
-
Verschiebung der Baugrenze nach Osten im
Bereich der auslaufenden Hanglage, östlich des Langhauses II
-
Streichung der westlichen
Ausgleichsfläche M 2
-
Streichung der textlichen Festsetzung
Nr. 2 im Bereich des Naturlehrpfades
Aufgrund
dieser Änderungen war eine erneute öffentliche Auslegung, sowie die erneute
Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange erforderlich.
Die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
22.10.2013 aufgefordert, eine Stellungnahme bis zum 12.11.2013 zu der
beabsichtigten Änderung abzugeben.
Zusätzlich
hat der Entwurf des Bebauungsplans Hitzacker See – Teilneufassung und
Erweiterung mit der Begründung und den bereits wesentlichen umweltbezogenen
Stellungnahmen in der Zeit vom 29.10.2013 bis einschließlich 12.11.2013 zu
jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Bis zu
dieser Frist sind Anregungen vom Katasteramt Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg
vorgebracht worden, die abzuwägen sind.
Einwände
zu der Änderung des Bebauungsplans von Privatpersonen liegen nicht vor.
FBL
Hesebeck erläutert weitergehend die Notwendigkeit der erneuten Auslegung (3.
Beteiligung).
Im
Anschluss erfragt Rh Zühlke worum es sich bei der Bezeichnung M2 handelt.
FBL
erwidert, dass es sich bei den Flächen M 2 um Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege, und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, die sog.
Ausgleichsflächen handelt. Diese sind in der textlichen Festsetzung Nr. 4 näher
erläutert.
Nach
kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung
folgenden
Beschluss:
a)
Die Stellungnahmen werden gemäß des Vorschlags des Planungsbüros
Pesel abgewogen und beschlossen.
b)
Der Bebauungsplan Hitzacker See – Teilneufassung und Erweiterung
mit der Begründung wird als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.