Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.

 

Der Bebauungsplan Hitzacker See – Teilneufassung und Erweiterung wurde im laufenden Verfahren um folgende Punkte geändert:

 

-       Erweiterung des Sondergebiet in östliche Richtung zugunsten des Eingangsbereiches des AZH

-       Verschiebung der Baugrenze nach Osten im Bereich der auslaufenden Hanglage, östlich des Langhauses II

-       Streichung der westlichen Ausgleichsfläche M 2

-       Streichung der textlichen Festsetzung Nr. 2 im Bereich des Naturlehrpfades

 

Aufgrund dieser Änderungen war eine erneute öffentliche Auslegung, sowie die erneute Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange erforderlich.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.10.2013 aufgefordert, eine Stellungnahme bis zum 12.11.2013 zu der beabsichtigten Änderung abzugeben.

Zusätzlich hat der Entwurf des Bebauungsplans Hitzacker See – Teilneufassung und Erweiterung mit der Begründung und den bereits wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 29.10.2013 bis einschließlich 12.11.2013 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. 

 

Bis zu dieser Frist sind Anregungen vom Katasteramt Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgebracht worden, die abzuwägen sind.

Einwände zu der Änderung des Bebauungsplans von Privatpersonen liegen nicht vor.

 

FBL Hesebeck erläutert weitergehend die Notwendigkeit der erneuten Auslegung (3. Beteiligung).

Im Anschluss erfragt Rh Zühlke worum es sich bei der Bezeichnung M2 handelt.

FBL erwidert, dass es sich bei den Flächen M 2 um Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege, und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, die sog. Ausgleichsflächen handelt. Diese sind in der textlichen Festsetzung Nr. 4 näher erläutert.

 

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung folgenden

 

 


Beschluss:

a)      Die Stellungnahmen werden gemäß des Vorschlags des Planungsbüros Pesel abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan Hitzacker See – Teilneufassung und Erweiterung mit der Begründung wird als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.