Sitzung: 22.10.2013 Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 14/450/2013
Frau Scharf
erläutert, dass nach Abschluss der derzeitigen Jugendhilfe-Vereinbarung
zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Samtgemeinden zur Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen im Jahr 2005, der Landkreis Lüchow-Dannenberg
in die bisher bestehenden Betreiberverträge der Samtgemeinden mit den
Kindertageseinrichtungen eingestiegen ist. Zwischenzeitlich sind neue
Kindertageseinrichtungen hinzugekommen, für die noch kein Vertrag geschlossen
wurde.
Um mit allen
Kindertageseinrichtungen einheitliche Betriebsführungsverträge abschließen zu
können, wurde ein neuer Entwurf in der Arbeitsgemeinschaft der Kita-Träger-AG
erarbeitet. Neben dem Landkreis Lüchow-Dannenberg sind die Samtgemeinden sowie
die großen Einrichtungsträger (DRK und Kirche) und Vertreter der kleineren
Einrichtungen vertreten.
Sämtliche Belange
der Kita-Träger, der Samtgemeinden und des Landkreises konnten in
Konsensgesprächen Berücksichtigung finden. Ergebnis ist der vorgelegte Entwurf
des neuen Betriebsführungsvertrages, der konform zur Betriebskostenabrechnung
zum 01.01.2014 wirksam werden soll.
Diese
Entwurfsfassung wurde gleichermaßen den Mitgliedern der Kita-Träger-AG zur
Kenntnis gegeben, die keine weiteren Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche hatte.
Grundlage der
Neufassung war ein Mustervertrag, der im Wesentlichen den Vorgaben aus den
bestehenden Betreiberverträgen entsprach. Dieser wurde zunächst geändert in
eine trägerneutrale Fassung, Anpassungen an aktuelle Gesetzesnormen wurden
vorgenommen, redaktionelle Änderungen und Präzisierungen z.B. in den
Ausführungen zur Betriebskostenbeteiligung/ Leistungen des Landkreises, zur
Zusammensetzung des Kuratoriums oder Anforderungen an Kita-Gruppen sind nach
und nach in Folge der Arbeitsgruppensitzungen erfolgt. Zudem sind sämtliche im
Zusammenhang stehende Merkblätter und Formulare angepasst sowie ein Regelwerk
für die Betriebskosten entworfen worden.
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 13.06.2013 die Neufassung eines
Betriebsführungsvertrages nach anliegendem Muster empfohlen.
Frau Scharf bittet
die Ausschussmitglieder der Neufassung des
Betriebsführungsvertrages zuzustimmen, da die Samtgemeinden als
Vertragspartner des Landkreises an den Kosten der Kindertageseinrichtungen
beteiligt sind.
Herr Christiansen
erläutert, dass die Neufassung des Betriebsführungsvertrages eine gute Sache
ist und dass viele Regionen uns um die kreisweit einheitliche Betragsstaffel
bereits jetzt beneiden.
Rh Dr. Jastram
möchte wissen, ob wirklich alle Träger mit den Änderungen und der Neufassung
einverstanden sind und niemand schlechter gestellt wird als vorher trotz des
einheitlichen Vertrages.
Frau Scharf
erklärt, dass alle im Landkreis befindlichen Träger Mitglied in der kleinen
KiTa-Runde und demnach maßgeblich an der
Neufassung beteiligt gewesen sind. Derzeit gibt es noch einige Verträge aus den
Jahren vor 2000, aber manche Einrichtungen haben noch gar keinen Vertrag
vorliegen und würden somit ihren Erstvertrag abschließen.
Herr Rehbein findet
den § 7 Eigenmittel unpassend. Die 25%-Regelung ist für kleine Einrichtungen
durch Elternbeiträge kaum zu schaffen. Während die Kirchen Gelder einfließen lassen
und den Einrichtungen ihren Stempel aufdrücken.
Frau Scharf
erläutert, dass die kleinen Einrichtungen dieses zusätzliche Geld durch
Elternarbeit ausgleichen, dass deshalb bewusst Zahlen weggelassen wurden.
Herr Christiansen
ergänzt, dass die Position Eigenmittel lange diskutiert wurde und seiner
Ansicht nach die geleistete Elternarbeit in Geldwert gemessen werden sollte.
Rf Kittmann möchte
wissen, wer für die Entscheidung der Einrichtungskonzepte zuständig ist und wer
die Umsetzung der Einrichtungsgröße kontrolliert.
Herr Christiansen
erklärt, dass die Einrichtung dem Kultusministerium ein schlüssiges, eigenes
Konzept vorlegen muss, um überhaupt eine Betriebserlaubnis zu bekommen.
Dieses Konzept wird
dann im Laufe der Jahre nur noch fortgeschrieben.
Aus seiner
Erfahrung kann er berichten, dass die Eltern dieses Konzept durchaus kritisch
sehen.
Die Richtlinien des
Kultusministeriums müssen strengstens umgesetzt und beibehalten werden, um die
Betriebserlaubnis zu bekommen und auch zu behalten. Die
Gemeindeunfallversicherung macht regelmäßige Begehung und deckt bei diesen
selbst die kleinsten Missstände auf.
AV Voß ist sehr
erfreut, über die geballte Fachkompetenz in diesem Ausschuss.
Rh Mattiesch ist
zufrieden über die Neufassung des Betreibervertrages. Die Lücken sind beseitigt
und den Forderungen der Träger ist nachgekommen worden.
Herr Christiansen
beschreibt die Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde und dem Landkreis auf dem
Gebiet der Kinderbetreuung als sehr angenehm.
Auch Frau Scharf
stimmt der harmonischen Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Trägern, dem
Landkreis und der Samtgemeinde zu. Stolz berichtet sie, dass bisher für alle
Engpässe Lösungen gefunden wurden, was durchaus der Flexibilität der tollen
Träger geschuldet ist.
Der Ausschuss gibt
folgende
Beschlussempfehlung:
Der Neufassung des Betriebsführungsvertrages für Kindertageseinrichtungen als Vertrag zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Einrichtungsträgern wird zugestimmt.