Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Frau Scharf erläutert, dass nach Abschluss der derzeitigen Jugendhilfe-Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Samtgemeinden zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Jahr 2005, der Landkreis Lüchow-Dannenberg in die bisher bestehenden Betreiberverträge der Samtgemeinden mit den Kindertageseinrichtungen eingestiegen ist. Zwischenzeitlich sind neue Kindertageseinrichtungen hinzugekommen, für die noch kein Vertrag geschlossen wurde.

 

Um mit allen Kindertageseinrichtungen einheitliche Betriebsführungsverträge abschließen zu können, wurde ein neuer Entwurf in der Arbeitsgemeinschaft der Kita-Träger-AG erarbeitet. Neben dem Landkreis Lüchow-Dannenberg sind die Samtgemeinden sowie die großen Einrichtungsträger (DRK und Kirche) und Vertreter der kleineren Einrichtungen vertreten.

 

Sämtliche Belange der Kita-Träger, der Samtgemeinden und des Landkreises konnten in Konsensgesprächen Berücksichtigung finden. Ergebnis ist der vorgelegte Entwurf des neuen Betriebsführungsvertrages, der konform zur Betriebskostenabrechnung zum 01.01.2014 wirksam werden soll.

Diese Entwurfsfassung wurde gleichermaßen den Mitgliedern der Kita-Träger-AG zur Kenntnis gegeben, die keine weiteren Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche hatte.

 

Grundlage der Neufassung war ein Mustervertrag, der im Wesentlichen den Vorgaben aus den bestehenden Betreiberverträgen entsprach. Dieser wurde zunächst geändert in eine trägerneutrale Fassung, Anpassungen an aktuelle Gesetzesnormen wurden vorgenommen, redaktionelle Änderungen und Präzisierungen z.B. in den Ausführungen zur Betriebskostenbeteiligung/ Leistungen des Landkreises, zur Zusammensetzung des Kuratoriums oder Anforderungen an Kita-Gruppen sind nach und nach in Folge der Arbeitsgruppensitzungen erfolgt. Zudem sind sämtliche im Zusammenhang stehende Merkblätter und Formulare angepasst sowie ein Regelwerk für die Betriebskosten entworfen worden.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 13.06.2013 die Neufassung eines Betriebsführungsvertrages nach anliegendem Muster empfohlen.

 

Frau Scharf bittet die Ausschussmitglieder der Neufassung des  Betriebsführungsvertrages zuzustimmen, da die Samtgemeinden als Vertragspartner des Landkreises an den Kosten der Kindertageseinrichtungen beteiligt sind.

 

Herr Christiansen erläutert, dass die Neufassung des Betriebsführungsvertrages eine gute Sache ist und dass viele Regionen uns um die kreisweit einheitliche Betragsstaffel bereits jetzt beneiden.

 

Rh Dr. Jastram möchte wissen, ob wirklich alle Träger mit den Änderungen und der Neufassung einverstanden sind und niemand schlechter gestellt wird als vorher trotz des einheitlichen Vertrages.

 

Frau Scharf erklärt, dass alle im Landkreis befindlichen Träger Mitglied in der kleinen KiTa-Runde  und demnach maßgeblich an der Neufassung beteiligt gewesen sind. Derzeit gibt es noch einige Verträge aus den Jahren vor 2000, aber manche Einrichtungen haben noch gar keinen Vertrag vorliegen und würden somit ihren Erstvertrag abschließen.

 

Herr Rehbein findet den § 7 Eigenmittel unpassend. Die 25%-Regelung ist für kleine Einrichtungen durch Elternbeiträge kaum zu schaffen. Während die Kirchen Gelder einfließen lassen und den Einrichtungen ihren Stempel aufdrücken.

 

Frau Scharf erläutert, dass die kleinen Einrichtungen dieses zusätzliche Geld durch Elternarbeit ausgleichen, dass deshalb bewusst Zahlen weggelassen wurden.

 

Herr Christiansen ergänzt, dass die Position Eigenmittel lange diskutiert wurde und seiner Ansicht nach die geleistete Elternarbeit in Geldwert gemessen werden sollte.

 

Rf Kittmann möchte wissen, wer für die Entscheidung der Einrichtungskonzepte zuständig ist und wer die Umsetzung der Einrichtungsgröße kontrolliert.

 

Herr Christiansen erklärt, dass die Einrichtung dem Kultusministerium ein schlüssiges, eigenes Konzept vorlegen muss, um überhaupt eine Betriebserlaubnis zu bekommen.

Dieses Konzept wird dann im Laufe der Jahre nur noch fortgeschrieben.

Aus seiner Erfahrung kann er berichten, dass die Eltern dieses Konzept durchaus kritisch sehen.

Die Richtlinien des Kultusministeriums müssen strengstens umgesetzt und beibehalten werden, um die Betriebserlaubnis zu bekommen und auch zu behalten. Die Gemeindeunfallversicherung macht regelmäßige Begehung und deckt bei diesen selbst die kleinsten Missstände auf.

 

AV Voß ist sehr erfreut, über die geballte Fachkompetenz in diesem Ausschuss.

 

Rh Mattiesch ist zufrieden über die Neufassung des Betreibervertrages. Die Lücken sind beseitigt und den Forderungen der Träger ist nachgekommen worden.

 

Herr Christiansen beschreibt die Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde und dem Landkreis auf dem Gebiet der Kinderbetreuung als sehr angenehm.

 

Auch Frau Scharf stimmt der harmonischen Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Trägern, dem Landkreis und der Samtgemeinde zu. Stolz berichtet sie, dass bisher für alle Engpässe Lösungen gefunden wurden, was durchaus der Flexibilität der tollen Träger geschuldet ist.

 

Der Ausschuss gibt folgende

 

 


Beschlussempfehlung:

Der Neufassung des Betriebsführungsvertrages für Kindertageseinrichtungen als Vertrag zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Einrichtungsträgern wird zugestimmt.