Betreff
Neufassung eines Betriebsführungsvertrages für Kindertagesstätten, hier: Zustimmung der Samtgemeinde Elbtalaue
Vorlage
14/450/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach Abschluss der derzeitigen Jugendhilfe-Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Samtgemeinden zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Jahr 2005, ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg in die bestehenden Betreiberverträge der Samtgemeinden mit den Kindertagesein-richtungen eingestiegen. Zwischenzeitlich sind neue Kindertageseinrichtungen hinzugekommen, für die noch kein Vertrag geschlossen wurde.

 

Um mit allen Kindertageseinrichtungen einheitliche Betriebsführungsverträge abschließen zu können, wurde ein neuer Entwurf in der Arbeitsgemeinschaft der Kita-Träger-AG erarbeitet. Neben dem Landkreis Lüchow-Dannenberg sind die Samtgemeinden sowie die großen Einrichtungsträger (DRK und Kirche) und Vertreter der kleineren Einrichtungen vertreten.

Sämtliche Belange der Kita-Träger, der Samtgemeinden und des Landkreises konnten in Konsens-gesprächen Berücksichtigung finden. Ergebnis ist der als Anlage beigefügte Entwurf des neuen Betriebs-führungsvertrages, der konform zur Betriebskostenabrechnung zum 01.01.2014 wirksam werden soll.

Diese Entwurfsfassung wurde gleichermaßen den Mitgliedern der Kita-Träger-AG zur Kenntnis gegeben, die keine weiteren Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche hatte.

 

Grundlage der Neufassung war ein Mustervertrag, der im Wesentlichen den Vorgaben aus den bestehenden Betreiberverträgen entsprach. Dieser wurde zunächst geändert in eine trägerneutrale Fassung, Anpassungen an aktuelle Gesetzesnormen wurden vorgenommen, redaktionelle Änderungen und Präzisie-rungen z.B. in den Ausführungen zur Betriebskostenbeteiligung/Leistungen des Landkreises, zur Zusammensetzung des Kuratoriums oder Anforderungen an Kita-Gruppen sind nach und nach in Folge der Arbeitsgruppensitzungen erfolgt. Zudem sind sämtliche im Zusammenhang stehende Merkblätter und Formulare angepasst sowie ein Regelwerk für die Betriebskosten entworfen worden.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 13.06.2013 die Neufassung eines Betriebsführungsvertrages nach anliegendem Muster empfohlen.

 

Da die Samtgemeinden als Vertragspartner des Landkreises an den Kosten der Kindertageseinrichtungen beteiligt sind, haben diese der Neufassung des  Betriebsführungsvertrages zuzustimmen. 


Beschlussvorschlag:

Der Neufassung des Betriebsführungsvertrages für Kindertageseinrichtungen als Vertrag zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Einrichtungsträgern wird zugestimmt.