Sachverhalt:
Nach Abschluss der
derzeitigen Jugendhilfe-Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg
und den Samtgemeinden zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Jahr
2005, ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg in die bestehenden Betreiberverträge
der Samtgemeinden mit den Kindertagesein-richtungen eingestiegen.
Zwischenzeitlich sind neue Kindertageseinrichtungen hinzugekommen, für die noch
kein Vertrag geschlossen wurde.
Um mit allen
Kindertageseinrichtungen einheitliche Betriebsführungsverträge abschließen zu
können, wurde ein neuer Entwurf in der Arbeitsgemeinschaft der Kita-Träger-AG
erarbeitet. Neben dem Landkreis Lüchow-Dannenberg sind die Samtgemeinden sowie
die großen Einrichtungsträger (DRK und Kirche) und Vertreter der kleineren
Einrichtungen vertreten.
Sämtliche Belange
der Kita-Träger, der Samtgemeinden und des Landkreises konnten in
Konsens-gesprächen Berücksichtigung finden. Ergebnis ist der als Anlage
beigefügte Entwurf des neuen Betriebs-führungsvertrages, der konform zur
Betriebskostenabrechnung zum 01.01.2014 wirksam werden soll.
Diese
Entwurfsfassung wurde gleichermaßen den Mitgliedern der Kita-Träger-AG zur
Kenntnis gegeben, die keine weiteren Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche hatte.
Grundlage der
Neufassung war ein Mustervertrag, der im Wesentlichen den Vorgaben aus den
bestehenden Betreiberverträgen entsprach. Dieser wurde zunächst geändert in
eine trägerneutrale Fassung, Anpassungen an aktuelle Gesetzesnormen wurden
vorgenommen, redaktionelle Änderungen und Präzisie-rungen z.B. in den
Ausführungen zur Betriebskostenbeteiligung/Leistungen des Landkreises, zur
Zusammensetzung des Kuratoriums oder Anforderungen an Kita-Gruppen sind nach
und nach in Folge der Arbeitsgruppensitzungen erfolgt. Zudem sind sämtliche im
Zusammenhang stehende Merkblätter und Formulare angepasst sowie ein Regelwerk
für die Betriebskosten entworfen worden.
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 13.06.2013 die Neufassung eines
Betriebsführungsvertrages nach anliegendem Muster empfohlen.
Da die Samtgemeinden als Vertragspartner des Landkreises an den Kosten der Kindertageseinrichtungen beteiligt sind, haben diese der Neufassung des Betriebsführungsvertrages zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Neufassung des Betriebsführungsvertrages für Kindertageseinrichtungen als Vertrag zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Einrichtungsträgern wird zugestimmt.