Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Nein: 10

Beschlussvorschlag

Das Flurstück 74/2 der Flur 2 der Gemarkung Groß Gusborn in einer Größe von 248 m² wird an Herrn Wolfgang Leitke, Am Durlei 41, 29476 Gusborn verkauft.

Herr Leitke trägt die mit dem Vertrag verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Notarkosten.

 

Sachverhalt:

Herr Leitke hat die neben dem Flurstück liegende Ackerfläche verpachtet und wusste nicht, dass das Flurstück 74/2 nicht zu seinem Acker gehört. Nachdem ihm der Sachverhalt erklärt wurde, bot er 0,50 € pro m², was eine Gesamteinnahme in Höhe von 124,-- € bedeutet.
Gemäß Liegenschaftskataster teilt sich die Fläche wie folgt auf: 119 m² Graben und 129 m² Ackerland.

Daraufhin erhielt er folgende Antwort:

Gemäß Bodenrichtwertkarte hat das Flurstück einen Wert von 28 Bodenpunkten. Daraus ermittelt sich ein Wert von 1,20 € je m².

Da die Fläche nur gut zur Hälfte bewirtschaftet wird, könnte die Hälfte als Grünland angerechnet werden, und zwar zu einem Preis von 0,70 € je m².

 

Somit ergibt sich ein Kaufpreis in Höhe von                       1,20 x 124 m² = 148,80 €

                                                                                                              0,70 x 124 m² =   86,80 €

                                                               zuzüglich Vertragskosten ca.                     100,00 €

                                                                                                              = ca.                      335,60 €

 

Dies wurde Herrn Leitke so mitgeteilt.

 

Herr Leitke teilte mit, dass ihm der Kaufpreis zu hoch sei und blieb bei seinem Angebot in Höhe von 0,50 € je m².

 

Eine weitere Möglichkeit wäre, Herrn L. das Grundstück zu verpachten. Bei einem Pachtpreis in Höhe von 200,-- € je ha bedeutet das aber lediglich eine Einnahme in Höhe von 5,76 p.a., wenn man nicht für Grünland sogar weniger als 200,-- € je m² anrechnen kann.

 

 

Laut Aussage von Bgm Beckmann hat die Verwaltung diese Vorlage erstellt um die Möglichkeit auszuschöpfen, mit dem Verkauf oder der Verpachtung von Grundstücken und Grundstücksteilen, die für die Gemeinde nicht von größerer Bedeutung sind, die Gemeindefinanzen aufzubessern.

 

Rh Ringel hält den angedachten Verkaufserlös für zu gering und lehnt einen Verkauf ab.

 

Rh Barge äußert, dass man Ackerland nicht so günstig verkaufen sollte und lehnt den Verkauf ebenfalls ab.

 

Rh Fahren ist ebenfalls gegen einen Verkauf. Er gibt zu bedenken, dass die Gemeinde Gusborn eventuell nochmal Ausgleichsflächen für mögliche Ausgleichspflanzungen benötigt und man hier prüfen könne, ob auch so ein Grundstück dafür in Frage käme.

 

 Bgm Beckmann lässt über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.

Mit 10 Nein-Stimmen wird der Beschlussvorschlag abgelehnt

 


Das Flurstück 74/2 der Flur 2 der Gemarkung Groß Gusborn in einer Größe von 248 m² wird nicht verkauft.