Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 20.12.2012 beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Erweiterung des Betriebsgeländes der Firma Heinemann GmbH in Jameln fortzuschreiben. Mit Schreiben vom 21.03.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 24.04.2013 zu äußern.

Stellungnahmen, die abzuwägen sind, wurden vorgetragen vom Landkreis-Lüchow-Dannenberg und von der LGLN – Regionaldirektion Lüneburg.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage, die vorgebrachten Anregungen und die vorgeschlagenen Abwägungen und beantwortet Detailfragen.

 

RH Zühlke bittet, zukünftig zu besseren Orientierung einen Übersichtsplan beizufügen.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Zu a)      Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b)     Der Entwurf der 77. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.