Betreff
77. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Jameln, OT Breselenz, hier a) Beschluss über die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB, b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB
Vorlage
30/201/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 20.12.2012 beschlossen, den Flächennutzungsplan für Erweiterung des Betriebsgeländes der Firma Heinemann GmbH in Jameln fortzuschreiben. Mit Schreiben vom 21.03.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 24.04.2013 zu äußern.

 

Stellungnahmen, die abzuwägen sind, wurden vorgetragen vom Landkreis-Lüchow-Dannenberg und von LGLN – Regionaldirektion Lüneburg.

 


Beschlussvorschlag:

Zu a)      Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und

beschlossen.

Zu b)     Der Entwurf der 77. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der

Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.