Sitzung: 27.06.2013 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 22/255/2013
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt. Die Ende letzten Jahres durchgeführte Erneuerung und
Erweiterung der Gewerbeerschließungsstraße im OT Gülden ist abgeschlossen.
Die
Gewerbeerschließungsstraße ist wegen der noch fehlenden Beleuchtungsanlage
bislang nicht mit allen Bestandteilen entsprechend den satzungsrechtlichen
Merkmalen hergestellt. Zudem steht die Widmung der Verlängerungsstrecke noch
aus.
Die Kosten der
Maßnahme sind teilweise umlagefähig nach der Erschließungsbeitragssatzung der
Gemeinde. Umgelegt werden können die Fahrbahnverlängerung und die
Fahrbahnentwässerung. Eine Beleuchtungsanlage ist nicht vorhanden.
Nach § 13 der
Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Zernien ist es möglich, eine Ablösung
des Erschließungsbeitrags vor dem Entstehen der Beitragspflicht zu vereinbaren.
Durch Ablösungsvereinbarungen können die Erschließungskosten frühzeitig
refinanziert und das stets bestehende Anfechtungsrisiko vermieden werden.
Auf Grundlage der
vorliegenden Kostenrechnungen sind die Herstellungskosten und daraus
resultierend der Beitragssatz für die Erschließungsanlage ermittelt worden.
Es wird empfohlen,
den ermittelten Beitragssatz als maßgeblichen Berechnungswert für die Ablösung
des jeweiligen Erschließungsbeitrags festzulegen.
Der Beschlussvorschlag, den Beitragssatz zur Ablösung des Erschließungsbeitrages im Gewerbegebiet Gülden auf 0,33 (68130) € je m² Flächeneinheit nach dem Vollgeschossmaßstab der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung festzusetzen wird abgelehnt
Einstimmig abgelehnt
Ja 6
Der Rat fasst daraufhin nach kurzer Aussprache den
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Zernien beschließt, mit der Firma Winterhoff, Gülden, einen städtebaulichen Vertrag über die Zahlung des vereinbarten Betrages von 25.000,-- € für den Teilausbau des Weges WZ32 im Ortsteil Gülden abzuschließen.