Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Die Ende letzten Jahres durchgeführte Erneuerung und Erweiterung der Gewerbeerschließungsstraße im OT Gülden ist abgeschlossen.

Die Gewerbeerschließungsstraße ist wegen der noch fehlenden Beleuchtungsanlage bislang nicht mit allen Bestandteilen entsprechend den satzungsrechtlichen Merkmalen hergestellt. Zudem steht die Widmung der Verlängerungsstrecke noch aus.

Die Kosten der Maßnahme sind teilweise umlagefähig nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde. Umgelegt werden können die Fahrbahnverlängerung und die Fahrbahnentwässerung. Eine Beleuchtungsanlage ist nicht vorhanden.

 

Nach § 13 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Zernien ist es möglich, eine Ablösung des Erschließungsbeitrags vor dem Entstehen der Beitragspflicht zu vereinbaren. Durch Ablösungsvereinbarungen können die Erschließungskosten frühzeitig refinanziert und das stets bestehende Anfechtungsrisiko vermieden werden.

 

Auf Grundlage der vorliegenden Kostenrechnungen sind die Herstellungskosten und daraus resultierend der Beitragssatz für die Erschließungsanlage ermittelt worden.

Es wird empfohlen, den ermittelten Beitragssatz als maßgeblichen Berechnungswert für die Ablösung des jeweiligen Erschließungsbeitrags festzulegen.

 


Der Beschlussvorschlag, den Beitragssatz zur Ablösung des Erschließungsbeitrages im Gewerbegebiet Gülden auf 0,33 (68130) € je m² Flächeneinheit nach dem Vollgeschossmaßstab der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung festzusetzen wird abgelehnt

 

 

Einstimmig abgelehnt

Ja 6

 

Der Rat fasst daraufhin nach kurzer Aussprache den

 

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Zernien beschließt, mit der Firma Winterhoff, Gülden, einen städtebaulichen Vertrag über die Zahlung des vereinbarten Betrages von 25.000,-- € für den Teilausbau des Weges WZ32 im Ortsteil Gülden abzuschließen.