Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) hat sich im Vertrag mit der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH (über Maßnahmen um und an dem Sportboothafen vom 16.05.2001) zur Herstellung eines rechtselbischen Anlegers für eine Lastenfähre verpflichtet.
Vertragsgemäß ist der Anleger innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Beginn der Herstellung der linkselbischen Anlegestelle in Hitzacker, eventuell auch vor Baubeginn, sofern eine Genehmigung vorliegt, zu errichten (§ 2 Abs. 3 des vorgenannten Vertrages).

 

Die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH hat für 2 Anleger (Radfahrer und PKW) die notwendigen Genehmigungen beim Landkreis beantragt.

 

Die Stadt Hitzacker (Elbe) hat im Vorwege bereits alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt, die Finanzierung des Vorhabens ist gesichert.
Hierzu gibt es auch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss der NBank, die 115.500,00 € aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Zielgebiet Konvergenz; Förderperiode 2007-2013, Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft zur Verfügung stellt.
Verbunden ist diese Förderzusage mit der Bedingung, dass die Arbeiten bis zum 31.12.2013 abgeschlossen sein müssen.

Eingeholte Genehmigungen:

  • Befreiung von den Verboten des § 10 NElbtBRG zum Neubau des Fähranlegers; (Biosphäre)
    unbefristet, aber mit der Einschränkung der Durchführung nicht in der Zeit vom 01.04. – 15.07. eines jeden Jahres.
  • Wasserbehördliche und Deichrechtliche Genehmigung (Landkreis Lüneburg), versehen mit der Befristung einer Endfertigstellung zum 30.11.2013 und der Einschränkung der Durchführung nicht in der Zeit vom 15.03. – 30.06. eines jeden Jahres
  • Strom- und Schifffahrtpolizeiliche Genehmigung (WSA), mit der Befristung, das Vorhaben bis zum 31.12.2013 begonnen zu haben.

Aus den erteilten Genehmigungen und der Förderung ergibt sich jetzt ein Baufenster für den Zeitraum vom 15.07.2013 bis 31.11.2013. Der vorgegeben Durchführungszeitraum von 4,5 Monaten ist sehr knapp bemessen und es ist darauf zu hoffen, dass keine hohen Wasserstände die Arbeiten behindern oder unmöglich machen.
Um den Durchführungszeitraum einhalten zu können bedarf es eines Beschlusses des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe), das die Maßnahmen zur Umsetzung des Vorhabens (Ausschreibung, Vergabe durch VA usw.) zu beginnen sind.

Die zukünftige linkselbische Anlegestelle ist bereits im Zuge der Arbeit zum Hochwasserschutz als Ausweichanleger für den „ElbeStar“ errichtet worden. Die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH hat einen Antrag auf Umwidmung dieser Anlegestelle bei dem Landkreis Lüchow-Dannenberg gestellt.

FBL Hesebeck trägt vor.

 

Der VA H hat in der seiner Sitzung am 13.5.2013 bereits den Auftrag an die Verwaltung erteilt, sofort mit den Vorarbeiten für die Ausschreibung zu beginnen. Sofern der Rat heute einen Beschluss fasst,  kann mit der Ausschreibung morgen begonnen werden.

 

Rh Dr. Jastram bemängelt, dass bereits ab 2011 über diese Maßnahme diskutiert wurde und nun muss diese  bis Ende 2013 fertiggestellt sein.   

Hierzu teilt StD Meyer mit, dass solche  Genehmigungsverfahren ihre Zeit brauchen.

Es mussten Verträge mit dem Amt Neuhaus und dem  WSA geschlossen werden, es handelt  sich  um eine Bundeswasserstraße im Gebietsteil  C der Biosphäre, naturschutzrechtliche Belange mussten beachtet werden, Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Lüneburg, förderrechtliche Fragen müssten im Vorwege geklärt werden.  

Seitens der Verwaltung wurde regelmäßig im VA H über diese Maßnahme berichtet.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Ausschreibung zur Errichtung des rechtselbischen Fähranlegers ist durchzuführen, die Bauarbeiten sind nach der Ausschreibung und der Vergabeprüfung unverzüglich aufzunehmen.