Sachverhalt:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) hat sich im Vertrag mit der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH (über Maßnahmen
um und an dem Sportboothafen vom 16.05.2001) zur Herstellung eines
rechtselbischen Anlegers für eine Lastenfähre verpflichtet.
Vertragsgemäß ist der Anleger innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Beginn
der Herstellung der linkselbischen Anlegestelle in Hitzacker, eventuell auch
vor Baubeginn, sofern eine Genehmigung vorliegt, zu errichten (§ 2 Abs. 3 des
vorgenannten Vertrages).
Die Hafen Hitzacker
(Elbe) GmbH hat für 2 Anleger (Radfahrer und PKW) die notwendigen Genehmigungen
beim Landkreis beantragt.
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) hat im Vorwege bereits alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt, die
Finanzierung des Vorhabens ist gesichert.
Hierzu gibt es auch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss der NBank, die
115.500,00 € aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE), Zielgebiet Konvergenz; Förderperiode 2007-2013, Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der
Tourismuswirtschaft zur Verfügung stellt.
Verbunden ist diese Förderzusage mit der Bedingung, dass die Arbeiten bis zum
31.12.2013 abgeschlossen sein müssen.
Eingeholte Genehmigungen:
- Befreiung
von den Verboten des § 10 NElbtBRG zum Neubau des Fähranlegers;
(Biosphäre)
unbefristet, aber mit der Einschränkung der Durchführung nicht in der Zeit vom 01.04. – 15.07. eines jeden Jahres. - Wasserbehördliche
und Deichrechtliche Genehmigung (Landkreis Lüneburg), versehen mit der
Befristung einer Endfertigstellung zum 30.11.2013 und der Einschränkung
der Durchführung nicht in der Zeit vom 15.03. – 30.06. eines jeden Jahres
- Strom-
und Schifffahrtpolizeiliche Genehmigung (WSA), mit der Befristung, das
Vorhaben bis zum 31.12.2013 begonnen zu haben.
Aus den erteilten
Genehmigungen und der Förderung ergibt sich jetzt ein Baufenster für den Zeitraum vom 15.07.2013 bis 31.11.2013. Der
vorgegeben Durchführungszeitraum von 4,5 Monaten ist sehr knapp bemessen und es
ist darauf zu hoffen, dass keine hohen Wasserstände die Arbeiten behindern oder
unmöglich machen.
Um den Durchführungszeitraum einhalten zu können bedarf es eines Beschlusses
des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe), das die Maßnahmen zur Umsetzung des
Vorhabens (Ausschreibung, Vergabe durch VA usw.) zu beginnen sind.
Die zukünftige linkselbische Anlegestelle ist bereits im Zuge der Arbeit zum
Hochwasserschutz als Ausweichanleger für den „ElbeStar“ errichtet worden. Die
Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH hat einen Antrag auf Umwidmung dieser Anlegestelle
bei dem Landkreis Lüchow-Dannenberg gestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Ausschreibung
zur Errichtung des rechtselbischen Fähranlegers ist durchzuführen, die
Bauarbeiten sind nach der Ausschreibung und der Vergabeprüfung unverzüglich
aufzunehmen.