Sitzung: 29.04.2013 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/134/2013
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 19.12.2012
beschlossen, dass Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplans Am Langenberg
einzuleiten. Der Bebauungsplan setzt eine Gemeinbedarfs-fläche Kirche fest. Mit
der 6. Änderung wird die Art der baulichen Nutzung für diesen Bereich als
allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
Zu a)
Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
durchgeführt.
In der Zeit vom 26.02.2013 bis einschließlich 26.03.2013 hat der Entwurf
des Bebauungsplans Am Langenberg - 1. Änderung öffentlich ausgelegen. Mit
Schreiben vom 13.02.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 26.03.2013 eine Stellungnahme
zu der Planung abzugeben.
Abzuwägende Stellungnahmen wurden nur von der E.On Avacon AG und vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes wurden von Bürgern
keine Anregungen vorgetragen.
Zu b)
Mit der Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange ist das
Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Am Langenberg soweit abgeschlossen, dass
der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
FBL
Hesebeck erläutert den Sachverhalt.
Ohne
weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Zu a) Die Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB werden
entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu b) Der Bebauungsplan Am Langenberg – 6. Änderung
wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum
Bebauungsplan beschlossen.