Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit Anhang und Rechenschaftsbericht für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue der Samtgemeinde Elbtalaue geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Der Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der Finanz- Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“

Der Prüfbericht ist der Vorlage als Anlage allen Ausschussmitgliedern zugegangen.

Betriebsleister Klafak ergänzt dazu einige Erläuterungen.
Zu bemerken ist, dass der Stundensatz für das Personal seit mehreren Jahren bei 33,- € geblieben ist. Die Kalkulation, die dem Samtgemeinderat vorlag, hat ergeben, dass der Stundensatz nunmehr 33,69 € betragen müsste.
Für das Haushaltsjahr 2012 wurde beschlossen, den Stundensatz von 33,- € zu halten, da der Ausgleich aus der Rücklage erfolgen konnte.

Die Gebührenkalkulation für den Bereich Friedhöfe muss für die Jahre 2014-2015 durchgeführt werden. Daraus wird sich augenscheinlich eine Gebührenerhöhung der Friedhofsunterhaltungsgebühren ergeben. Die Stundensätze „Personal“ sind dann auch entsprechend anzupassen.
Das RPA des Landkreises Lüchow-Dannenberg, dem der Jahresabschlussbericht vorgelegt wurde, hat dieses ebenfalls gefordert.

Rh Beutler fragt, ob der Fuhrpark der KDE auf dem jetzigen Stand verbleiben soll. Seiner Meinung nach werden zu viele Fahrzeuge im Verhältnis zu der Anzahl der Beschäftigten vorgehalten.
Herr Klafak erläutert, dass die meisten Fahrzeuge bereits abgeschrieben sind. Aufgrund des Alters sind einige reparaturanfällig und werden bei größeren Schäden abgemeldet bzw. verkauft. Die im Investitionsprogramm der KDE vorgesehenen Ersatzbeschaffungen werden geschoben, wenn sie nicht notwendig sind.

Im Rahmen der Stundensätze „Personal“ entsteht unter den Ausschuss-Mitgliedern eine Diskussion über die weiteren Auftragsvergaben an den Betriebshof durch die Gemeinden
wie der Stadt Dannenberg (Elbe), der Stadt Hitzacker (Elbe), der Samtgemeinde Elbtalaue und den Mitgliedsgemeinden. Bei der Kalkulation und der weiteren Haushaltsplanung der KDE hängt es davon ab, wie die künftige Struktur und Auftragsvergabe gestaltet wird.
Die prozentuale Auftragserteilung setzt sich  zz. wie folgt zusammen : die Samtgemeinde, die Städte Dannenberg (E.) und Hitzacker (E.) zu ca. 95 % und die Mitgliedsgemeinden zu ca. 5 %.
Den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden sollte bewusst gemacht werden, dass Fremdvergaben an z. B. Landwirte, Firmen oder Privatpersonen nicht zum künftigen Bestand des Betriebshofes beitragen. Aktuell werden z. B. keine Aufträge der Stadt Hitzacker (E.) erteilt, da kein genehmigter Haushalt vorliegt (nur Pflichtaufgaben werden zz. erfüllt).
Hier muss mit Aufgabenverschiebungen bzw. dadurch reagiert werden, dass keine Saisonkräfte beschäftigt werden.
Allgemein wird vom Betriebsausschuss bekräftigt, dass dieser Ausschuss sich für den Erhalt der KDE einsetzen sollte und nicht dagegen. Das sollte auch den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden bewusst gemacht werden.

Ausschussvorsitzender Rh Bodendieck bemerkt, dass das bereits angeforderte Gesamtkonzept der KDE im Sommer diesen Jahres vorgelegt werden soll.

Herr Klafak betont abschließend, dass dabei vornehmlich die politischen Vertreter gefragt sind und es klare Vorgaben über die weitere Struktur und der künftigen Art und Höhe der Auftragsvergaben geben muss.

Nach abschließender Beantwortung von Fragen empfiehlt der Betriebsausschuss folgenden


Beschluss:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012 wird festgestellt.

b)      Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2012 entlastet.

c)       Der Jahresgewinn wird der Rücklage zugeführt.