Sitzung: 23.04.2013 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 08/165/2013
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit Anhang und
Rechenschaftsbericht für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue der
Samtgemeinde Elbtalaue geprüft und den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Der
Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012
entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die
Entwicklung der Finanz- Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben
zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich
geführt.“
Der Prüfbericht ist
der Vorlage als Anlage allen Ausschussmitgliedern zugegangen.
Betriebsleister Klafak ergänzt dazu einige Erläuterungen.
Zu bemerken ist, dass der Stundensatz für das Personal seit mehreren Jahren bei
33,- € geblieben ist. Die Kalkulation, die dem Samtgemeinderat vorlag, hat
ergeben, dass der Stundensatz nunmehr 33,69 € betragen müsste.
Für das Haushaltsjahr 2012 wurde beschlossen, den Stundensatz von 33,- € zu
halten, da der Ausgleich aus der Rücklage erfolgen konnte.
Die Gebührenkalkulation für den Bereich Friedhöfe muss für die Jahre 2014-2015
durchgeführt werden. Daraus wird sich augenscheinlich eine Gebührenerhöhung der
Friedhofsunterhaltungsgebühren ergeben. Die Stundensätze „Personal“ sind dann
auch entsprechend anzupassen.
Das RPA des Landkreises Lüchow-Dannenberg, dem der Jahresabschlussbericht
vorgelegt wurde, hat dieses ebenfalls gefordert.
Rh Beutler fragt, ob der Fuhrpark der KDE auf dem jetzigen Stand verbleiben
soll. Seiner Meinung nach werden zu viele Fahrzeuge im Verhältnis zu der Anzahl
der Beschäftigten vorgehalten.
Herr Klafak erläutert, dass die meisten Fahrzeuge bereits abgeschrieben sind.
Aufgrund des Alters sind einige reparaturanfällig und werden bei größeren
Schäden abgemeldet bzw. verkauft. Die im Investitionsprogramm der KDE
vorgesehenen Ersatzbeschaffungen werden geschoben, wenn sie nicht notwendig
sind.
Im Rahmen der Stundensätze „Personal“ entsteht unter den Ausschuss-Mitgliedern
eine Diskussion über die weiteren Auftragsvergaben an den Betriebshof durch die
Gemeinden
wie der Stadt Dannenberg (Elbe), der Stadt Hitzacker (Elbe), der Samtgemeinde
Elbtalaue und den Mitgliedsgemeinden. Bei der Kalkulation und der weiteren
Haushaltsplanung der KDE hängt es davon ab, wie die künftige Struktur und
Auftragsvergabe gestaltet wird.
Die prozentuale Auftragserteilung setzt sich
zz. wie folgt zusammen : die Samtgemeinde, die Städte Dannenberg (E.)
und Hitzacker (E.) zu ca. 95 % und die Mitgliedsgemeinden zu ca. 5 %.
Den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden sollte bewusst gemacht werden, dass
Fremdvergaben an z. B. Landwirte, Firmen oder Privatpersonen nicht zum
künftigen Bestand des Betriebshofes beitragen. Aktuell werden z. B. keine
Aufträge der Stadt Hitzacker (E.) erteilt, da kein genehmigter Haushalt
vorliegt (nur Pflichtaufgaben werden zz. erfüllt).
Hier muss mit Aufgabenverschiebungen bzw. dadurch reagiert werden, dass keine
Saisonkräfte beschäftigt werden.
Allgemein wird vom Betriebsausschuss bekräftigt, dass dieser Ausschuss sich für
den Erhalt der KDE einsetzen sollte und nicht dagegen. Das sollte auch den
Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden bewusst gemacht werden.
Ausschussvorsitzender Rh Bodendieck bemerkt, dass das bereits angeforderte
Gesamtkonzept der KDE im Sommer diesen Jahres vorgelegt werden soll.
Herr Klafak betont abschließend, dass dabei vornehmlich die politischen
Vertreter gefragt sind und es klare Vorgaben über die weitere Struktur und der
künftigen Art und Höhe der Auftragsvergaben geben muss.
Nach abschließender Beantwortung von Fragen empfiehlt der Betriebsausschuss
folgenden
Beschluss:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012 wird
festgestellt.
b) Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2012 entlastet.
c) Der Jahresgewinn wird der Rücklage
zugeführt.