Betreff
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue zum 31.12.2012 a) Feststellungsbeschluss b) Entlastung der Betriebsleitung c) Beschluss über das Jahresergebnis
Vorlage
08/165/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit Anhang und Rechenschaftsbericht für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue der Samtgemeinde Elbtalaue geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Der Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der Finanz- Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“

Der Prüfbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012 wird festgestellt.

b)      Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2012 entlastet.

c)       Der Jahresgewinn wird der Rücklage zugeführt.