Sitzung: 18.04.2013 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/158/2013
Die Peronnik e. V. Sammatz, plant die Errichtung eines ökologischen
Badeteiches mit ca. 4000 m² Wasserfläche. Das Vorhaben soll teilweise im
Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Sammatz und teilweise im
Außenbereich ausgeführt werden. Gleiches trifft auch auf den
Flächennutzungsplan zu. Der
Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan sind daher zu ändern um das
Vorhaben zu ermöglichen.
Im Flächennutzungsplan ist eine Parkanlage festgesetzt. Diese Festsetzung
ist durch Grünfläche und Wasserfläche zu ersetzen.
Der Badeteich soll im Bereich einer Altlasten- und Bodenentnahmefläche
entstehen. Die Altlastenfläche diente in der Zeit von 1955 – 1977 als
Müllkippe, die saniert werden soll.
Zu dem Vorhaben fand am 28.01.2013 eine Antragskonferenz beim Landkreis
statt. Als Ergebnis der Antragskonferenz ist festzuhalten, dass der Bebauungsplan
geändert und der Flächennutzungsplan angepasst wird. Da das Vorhaben auch im
Landschaftsschutzgebiet ausgeführt werden soll, ist eine Neuabgrenzung des
Landschaftsschutzgebietes beim Landkreis zu beantragen.
Für die Sanierung der ehemaligen Müllkippe ist durch die Peronnik e. V.
ein Sanierungsgutachten in Auftrag zu geben. Die Bauleitplanung kann nach einer
Detailerkundung beginnen, wenn absehbar ist, dass die Sanierung erfolgreich
abgeschlossen werden kann.
Der Rat der Gemeinde Neu Darchau hat in seiner Sitzung am 13.03.2013
beschlossen, den Bebauungsplan Sammatz zu ändern und die Fortschreibung des
Flächennutzungsplans bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu beantragen.
FBH Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und beantwortet
Detailfragen.
Rh Herzog verweist auf Erfahrungen über Altlastsanierungen im Raum
Hannover. Danach können Voreigentümer, ggf. auch die Gemeinde, im Rückgriff
regresspflichtig werden.
FBL Hesebeck ist nicht bekannt, ob die Gemeinde Eigentümerin des
Grundstückes war.
Es wird vereinbart, dass die bisherigen Eigentumsverhältnisse bis zur
SGA-Sitzung geklärt werden.
Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue wird im Bereich der Gemeinde Neu Darchau, OT.
Sammatz, fortgeschrieben.