Sachverhalt:
Die Peronnik e. V. Sammatz, plant die Errichtung eines ökologischen
Badeteiches mit ca. 4000 m² Wasserfläche. Das Vorhaben soll teilweise im
Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Sammatz und teilweise im
Außenbereich ausgeführt werden. Gleiches trifft auch auf den
Flächennutzungsplan zu.
Der Bebauungsplan und der
Flächennutzungsplan sind daher zu ändern um das Vorhaben zu ermöglichen.
Im Flächennutzungsplan ist eine Parkanlage festgesetzt. Diese Festsetzung
ist durch Grünfläche und Wasserfläche zu ersetzen.
Der Badeteich soll im Bereich einer Altlasten- und Bodenentnahmefläche
entstehen. Die Altlastenfläche diente in der Zeit von 1955 – 1977 als
Müllkippe, die saniert werden soll.
Zu dem Vorhaben fand am 28.01.2013 eine Antragskonferenz beim Landkreis
statt. Als Ergebnis der Antragskonferenz ist festzuhalten, dass der
Bebauungsplan geändert und der Flächennutzungsplan angepasst wird. Da das
Vorhaben auch im Landschaftsschutzgebiet ausgeführt werden soll, ist eine
Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes beim Landkreis zu beantragen.
Für die Sanierung der ehemaligen Müllkippe ist durch die Peronnik e. V.
ein Sanierungsgutachten in Auftrag zu geben. Die Bauleitplanung kann nach einer
Detailerkundung beginnen, wenn absehbar ist, dass die Sanierung erfolgreich
abgeschlossen werden kann.
Der Rat der Gemeinde Neu Darchau hat in seiner Sitzung am 13.03.2013
beschlossen, den Bebauungsplan Sammatz zu ändern und die Fortschreibung des
Flächennutzungsplans bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu beantragen.
Beschlussvorschlag:
Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue wird im Bereich der Gemeinde Neu Darchau, OT.
Sammatz, fortgeschrieben.