Betreff
79. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Neu Darchau, OT. Sammatz, hier: Änderungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Vorlage
30/158/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Peronnik e. V. Sammatz, plant die Errichtung eines ökologischen Badeteiches mit ca. 4000 m² Wasserfläche. Das Vorhaben soll teilweise im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Sammatz und teilweise im Außenbereich ausgeführt werden. Gleiches trifft auch auf den Flächennutzungsplan zu.

Der  Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan sind daher zu ändern um das Vorhaben zu ermöglichen.

Im Flächennutzungsplan ist eine Parkanlage festgesetzt. Diese Festsetzung ist durch Grünfläche und Wasserfläche zu ersetzen.

Der Badeteich soll im Bereich einer Altlasten- und Bodenentnahmefläche entstehen. Die Altlastenfläche diente in der Zeit von 1955 – 1977 als Müllkippe, die saniert werden soll.

 

Zu dem Vorhaben fand am 28.01.2013 eine Antragskonferenz beim Landkreis statt. Als Ergebnis der Antragskonferenz ist festzuhalten, dass der Bebauungsplan geändert und der Flächennutzungsplan angepasst wird. Da das Vorhaben auch im Landschaftsschutzgebiet ausgeführt werden soll, ist eine Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes beim Landkreis zu beantragen.

 

Für die Sanierung der ehemaligen Müllkippe ist durch die Peronnik e. V. ein Sanierungsgutachten in Auftrag zu geben. Die Bauleitplanung kann nach einer Detailerkundung beginnen, wenn absehbar ist, dass die Sanierung erfolgreich abgeschlossen werden kann.

 

Der Rat der Gemeinde Neu Darchau hat in seiner Sitzung am 13.03.2013 beschlossen, den Bebauungsplan Sammatz zu ändern und die Fortschreibung des Flächennutzungsplans bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu beantragen.      

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue  wird im Bereich der Gemeinde Neu Darchau, OT. Sammatz, fortgeschrieben.