Beschluss: Ohne Empfehlung

Bei der Umsetzung der EFRE-Maßnahmen Bleichwiese und Weinberg ist ein Fehlbedarf in Höhe von 31.100,00€ ermittelt worden

 

Die Kosten für den Weinberg haben sich um insgesamt 132.400,00€ erhöht, dem eingesparte und vorhandene Mittel der Bleichwiese in Höhe von 101.300,00€ entgegenstehen.

 

Die Mehrkosten setzen sich zu ca. 88.000,00€ aus notwendigen und unabweisbaren Baukosten sowie ca. 17.400,00€ sonstigen Mehraufwendungen (z.B. Vermessungskosten, Anpflanzungen an den Hangsicherungen, Beweissicherungsverfahren) zusammen. Dadurch entstanden zusätzliche Honorarkosten von ca. 27.000,00 €.

 

Der wesentliche Teil der erhöhten Gesamtbaukosten ist im Bereich des Bauloses 3 (Treppenanlagen) von ca. 50.700,00€ angefallen. Insbesondere die Treppenanlage „Lottes Ruh“ führte zu erheblichen Problemen:

 

Durch den vorhandenen Fließboden mussten, neben einer zusätzlichen Baustraße und einer Wegeanbindung, noch erhebliche Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden. An den Treppen insgesamt mussten ebenfalls weitere Hangsicherungsmaßnahmen, sowie Baufeldfreilegungen, erfolgen. Unvorhersehbar waren auch die umfangreichen Abbrucharbeiten der Betonfundamente, die sich unter den Treppen befanden und im Vorfeld nicht erkennbar waren.

 

Das Planungsbüro hat die erforderlichen Mehraufwendungen geprüft und für notwendig erachtet, um die Umsetzung der Gesamtmaßnahme nicht zu gefährden. Dieses hätte die Aufhebung, bzw. den Widerruf, der Bewilligungsbescheide zur Folge haben können.

 

Für die EFRE Förderung können nur Kosten geltend gemacht werden, die bis einschließlich 31.12.2012 auch tatsächlich geleistet wurden. Bei der Förderung aus dem Hamburg-Niedersachsen Fonds war der Termin bereits der 01.12.2012. Um die Fördermittel nicht zu gefährden, wurden die Zahlungen fristgerecht geleistet.

 

Die Zusammenstellung der Gesamtkosten beider Maßnahmen erfolgte im Januar 2013. Daraufhin wurde festgestellt, dass ein Fehlbedarf in Höhe 31.100,00€ besteht. Eine vorherige Kenntnis dieser Mehrkosten war nicht möglich, da Nachtragsangebote nicht vorgelegen haben und die beteiligten Firmen Schlussrechnungen in ungewöhnlicher Höhe gestellt haben, ohne vorher ihre Abschläge einzufordern.

 

Einleitend erläutert FDL Donnerstag ausführlich und detailliert den Sachverhalt des Tagesordnungspunktes. Er geht dabei ausführlich auf die Problematik mit der Neuerstellung der Treppe „Lottes Ruh“ ein.

 

Nach der Vorstellung des Sachverhaltes kommt es im Ausschuss zu einer sehr umfangreichen Diskussion, in der es im Wesentlichen um die Fragestellungen geht, ob die Mehrkosten vorhersehbar waren und ob das durch die Mehrkosten entstandene höhere Planungshonorar gerechtfertigt ist.

 

Nach Beantwortung dieser Fragestellungen durch FDL Donnerstag geht es im weiteren Verlauf der Diskussion um den Meldezeitpunkt der Mehrkosten. Hierzu wird von FDL Donnerstag geantwortet, dass dies erst mit dem Eingang der Schlussrechnung Ende 2012 bekannt wurde.

 

Rh Schneeberg stellt den Antrag,

  1. den Ingenieurvertrag einzusehen (Anlage I)
  2. den Werkvertrag mit dem Bauunternehmen ebenfalls zur Einsicht dem Ausschuss vorzulegen (Anlage II).

 

Zu dem Antrag des Rh Schneeberg beschließt der Ausschuss einstimmig mit 7 Ja-Stimmen, dem Antrag zu entsprechen. Es wird vereinbart, die beiden Verträge der Niederschrift als Anlage beizufügen.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion kommt der Ausschuss zu dem Ergebnis, den Tagesordnungspunkt ohne Empfehlung in den Verwaltungsausschuss weiterzuleiten.

 


Beschluss:

Zur Finanzierung des Ausbaus des Weinberges wird eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 31.100,00€ beschlossen. Die Deckung erfolgt gemäß Darstellung im Sachverhalt durch Einsparungen noch vorhandener Mittel aus der nicht durchgeführten Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik.