Sitzung: 06.03.2013 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Ohne Empfehlung
Vorlage: 30/079/2013
Bei der Umsetzung
der EFRE-Maßnahmen Bleichwiese und Weinberg ist ein Fehlbedarf in Höhe von
31.100,00€ ermittelt worden
Die Kosten für den
Weinberg haben sich um insgesamt 132.400,00€ erhöht, dem eingesparte und
vorhandene Mittel der Bleichwiese in Höhe von 101.300,00€ entgegenstehen.
Die Mehrkosten
setzen sich zu ca. 88.000,00€ aus notwendigen und unabweisbaren Baukosten sowie
ca. 17.400,00€ sonstigen Mehraufwendungen (z.B. Vermessungskosten,
Anpflanzungen an den Hangsicherungen, Beweissicherungsverfahren) zusammen.
Dadurch entstanden zusätzliche Honorarkosten von ca. 27.000,00 €.
Der wesentliche
Teil der erhöhten Gesamtbaukosten ist im Bereich des Bauloses 3
(Treppenanlagen) von ca. 50.700,00€ angefallen. Insbesondere die Treppenanlage
„Lottes Ruh“ führte zu erheblichen Problemen:
Durch den
vorhandenen Fließboden mussten, neben einer zusätzlichen Baustraße und einer
Wegeanbindung, noch erhebliche Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden. An den
Treppen insgesamt mussten ebenfalls weitere Hangsicherungsmaßnahmen, sowie
Baufeldfreilegungen, erfolgen. Unvorhersehbar waren auch die umfangreichen
Abbrucharbeiten der Betonfundamente, die sich unter den Treppen befanden und im
Vorfeld nicht erkennbar waren.
Das Planungsbüro
hat die erforderlichen Mehraufwendungen geprüft und für notwendig erachtet, um
die Umsetzung der Gesamtmaßnahme nicht zu gefährden. Dieses hätte die
Aufhebung, bzw. den Widerruf, der Bewilligungsbescheide zur Folge haben können.
Für die EFRE
Förderung können nur Kosten geltend gemacht werden, die bis einschließlich
31.12.2012 auch tatsächlich geleistet wurden. Bei der Förderung aus dem
Hamburg-Niedersachsen Fonds war der Termin bereits der 01.12.2012. Um die
Fördermittel nicht zu gefährden, wurden die Zahlungen fristgerecht geleistet.
Die
Zusammenstellung der Gesamtkosten beider Maßnahmen erfolgte im Januar 2013.
Daraufhin wurde festgestellt, dass ein Fehlbedarf in Höhe 31.100,00€ besteht.
Eine vorherige Kenntnis dieser Mehrkosten war nicht möglich, da
Nachtragsangebote nicht vorgelegen haben und die beteiligten Firmen
Schlussrechnungen in ungewöhnlicher Höhe gestellt haben, ohne vorher ihre
Abschläge einzufordern.
Einleitend
erläutert FDL Donnerstag ausführlich und detailliert den Sachverhalt des
Tagesordnungspunktes. Er geht dabei ausführlich auf die Problematik mit der
Neuerstellung der Treppe „Lottes Ruh“ ein.
Nach der
Vorstellung des Sachverhaltes kommt es im Ausschuss zu einer sehr umfangreichen
Diskussion, in der es im Wesentlichen um die Fragestellungen geht, ob die
Mehrkosten vorhersehbar waren und ob das durch die Mehrkosten entstandene
höhere Planungshonorar gerechtfertigt ist.
Nach Beantwortung
dieser Fragestellungen durch FDL Donnerstag geht es im weiteren Verlauf der
Diskussion um den Meldezeitpunkt der Mehrkosten. Hierzu wird von FDL Donnerstag
geantwortet, dass dies erst mit dem Eingang der Schlussrechnung Ende 2012
bekannt wurde.
Rh Schneeberg
stellt den Antrag,
- den
Ingenieurvertrag einzusehen (Anlage I)
- den
Werkvertrag mit dem Bauunternehmen ebenfalls zur Einsicht dem Ausschuss
vorzulegen (Anlage II).
Zu dem Antrag des
Rh Schneeberg beschließt der Ausschuss einstimmig mit 7 Ja-Stimmen, dem Antrag
zu entsprechen. Es wird vereinbart, die beiden Verträge der Niederschrift als
Anlage beizufügen.
Nach kurzer
weiterer Diskussion kommt der Ausschuss zu dem Ergebnis, den Tagesordnungspunkt
ohne Empfehlung in den Verwaltungsausschuss weiterzuleiten.
Beschluss:
Zur Finanzierung des Ausbaus des Weinberges wird eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 31.100,00€ beschlossen. Die Deckung erfolgt gemäß Darstellung im Sachverhalt durch Einsparungen noch vorhandener Mittel aus der nicht durchgeführten Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik.