Sachverhalt:
Bei der Umsetzung
der EFRE-Maßnahmen Bleichwiese und Weinberg ist ein Fehlbedarf in Höhe von
31.100,00€ ermittelt worden
Die Kosten für den
Weinberg haben sich um insgesamt 132.400,00€ erhöht, dem eingesparte und
vorhandene Mittel der Bleichwiese in Höhe von 101.300,00€ entgegenstehen.
Die Mehrkosten
setzen sich zu ca. 88.000,00€ aus notwendigen und unabweisbaren Baukosten sowie
ca. 17.400,00€ sonstigen Mehraufwendungen (z.B. Vermessungskosten,
Anpflanzungen an den Hangsicherungen, Beweissicherungsverfahren) zusammen.
Dadurch entstanden zusätzliche Honorarkosten von ca. 27.000,00 €.
Der wesentliche
Teil der erhöhten Gesamtbaukosten ist im Bereich des Bauloses 3
(Treppenanlagen) von ca. 50.700,00€ angefallen. Insbesondere die Treppenanlage
„Lottes Ruh“ führte zu erheblichen Problemen:
Durch den vorhandenen Fließboden mussten,
neben einer zusätzlichen Baustraße und einer Wegeanbindung, noch erhebliche
Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden. An den Treppen insgesamt mussten
ebenfalls weitere Hangsicherungsmaßnahmen, sowie Baufeldfreilegungen, erfolgen.
Unvorhersehbar waren auch die umfangreichen Abbrucharbeiten der
Betonfundamente, die sich unter den Treppen befanden und im Vorfeld nicht
erkennbar waren.
Das Planungsbüro
hat die erforderlichen Mehraufwendungen geprüft und für notwendig erachtet, um
die Umsetzung der Gesamtmaßnahme nicht zu gefährden. Dieses hätte die
Aufhebung, bzw. den Widerruf, der Bewilligungsbescheide zur Folge haben können.
Für die EFRE
Förderung können nur Kosten geltend gemacht werden, die bis einschließlich
31.12.2012 auch tatsächlich geleistet wurden. Bei der Förderung aus dem
Hamburg-Niedersachsen Fonds war der Termin bereits der 01.12.2012. Um die
Fördermittel nicht zu gefährden, wurden die Zahlungen fristgerecht geleistet.
Die Zusammenstellung der Gesamtkosten beider Maßnahmen erfolgte im Januar 2013. Daraufhin wurde festgestellt, dass ein Fehlbedarf in Höhe 31.100,00€ besteht. Eine vorherige Kenntnis dieser Mehrkosten war nicht möglich, da Nachtragsangebote nicht vorgelegen haben und die beteiligten Firmen Schlussrechnungen in ungewöhnlicher Höhe gestellt haben, ohne vorher ihre Abschläge einzufordern
Beschlussvorschlag:
Zur Finanzierung des Ausbaus des Weinberges wird eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 31.100,00€ beschlossen. Die Deckung erfolgt gemäß Darstellung im Sachverhalt durch Einsparungen noch vorhandener Mittel aus der nicht durchgeführten Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik.