Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Der Beschluss des Rates der Gemeinde Göhrde wurde bisher aus den bekannten Gründen nicht vollzogen.

 

Mit Schreiben vom 15.01.2013 ist nunmehr ein weiteres Angebot für das Teilstück in der Gemarkung Sarenseck, Flur 2, Flurstück 66, eingegangen. Dieses Angebot liegt 900,00 Euro über dem bisherigen Angebot.

 

Hinsichtlich der rechtlichen Wertung dieses Angebotes wurde mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Rücksprache gehalten. Von dort wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde verpflichtet ist, möglichst hohe Einnahmen zu erzielen und da der seinerzeit gefasste Beschluss noch nicht vollzogen ist, ist hier das neue Angebot anzunehmen.

Die Kommunalaufsicht gab auch zu bedenken, da es sich hier nicht um ein „geschlossenes Bieterverfahren“ handelt, mit einer festen Angebotsfrist, kann ein erneut höheres Gebot wieder die Verpflichtung der Gemeinde nach sich ziehen, die Beschlusslage zu ändern.

 

Damit dieses Verfahren tatsächlich abgeschlossen werden kann, wird daher vorgeschlagen, das genannte Teilstück öffentlich anzubieten und einen Endtermin für die Abgabe von Angeboten festzulegen. Diese Mitteilung kann über die örtliche Presse erfolgen.

 

Der Beschluss des Gemeinderates vom 25.05.2011 (Vorlage 31/266/2011) wird aufgehoben.

 

FDL Demmer erläutert den Sachverhalt.

 

Rf Molter hat zu diesem TOP eine schriftliche Eingabe verfasst (Anlage zu TOP 7 der Niederschrift).

Rf Molter verliest und erläutert ihre Eingabe. Streitereien zwischen Grundstückseigentümern müssen vermieden werden.

 

Frau Demmer teilt mit, dass ihr zu den in der Eingabe  zitierten Beschlüssen tlw. keine Unterlagen von der Gemeinde Göhrde vorliegen.

 

Rf Klappstein bittet die Verwaltung um Klärung, ab wann rückwirkend Beschlüsse aufgehoben bzw. neu gefasst werden können. 

 

Da die Beschlussfassung eines Grundsatzbeschlusses, wie von Rf  Molter angeregt,  heute nicht auf der TO steht und hierzu noch Diskussionsbedarf besteht,  wird diese Angelegenheit auf die nächste Sitzung vertagt.

 

Nach Diskussion fasst der Rat auf Antrag von Rf Klappstein folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)      Bis zur Klärung der rechtlichen Situation wird das Bieterverfahren vertagt. 

b)      Der Beschluss des Gemeinderates vom 25.05.2011 über den Verkauf des  Wegeteilstückes und alle vorhergehenden Beschlüsse zu diesem Grundstück/Teilstück der  Gemarkung Sarenseck, Flur 2, Flurstück 66  werden aufgehoben.