Sitzung: 06.03.2013 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/084/2013
Sachverhalt:
Der Beschluss des
Rates der Gemeinde Göhrde wurde bisher aus den bekannten Gründen nicht
vollzogen.
Mit Schreiben vom
15.01.2013 ist nunmehr ein weiteres Angebot für das Teilstück in der Gemarkung
Sarenseck, Flur 2, Flurstück 66, eingegangen. Dieses Angebot liegt 900,00 Euro
über dem bisherigen Angebot.
Hinsichtlich der
rechtlichen Wertung dieses Angebotes wurde mit der Kommunalaufsicht des
Landkreises Rücksprache gehalten. Von dort wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde
verpflichtet ist, möglichst hohe Einnahmen zu erzielen und da der seinerzeit
gefasste Beschluss noch nicht vollzogen ist, ist hier das neue Angebot
anzunehmen.
Die
Kommunalaufsicht gab auch zu bedenken, da es sich hier nicht um ein
„geschlossenes Bieterverfahren“ handelt, mit einer festen Angebotsfrist, kann
ein erneut höheres Gebot wieder die Verpflichtung der Gemeinde nach sich
ziehen, die Beschlusslage zu ändern.
Damit dieses
Verfahren tatsächlich abgeschlossen werden kann, wird daher vorgeschlagen, das
genannte Teilstück öffentlich anzubieten und einen Endtermin für die Abgabe von
Angeboten festzulegen. Diese Mitteilung kann über die örtliche Presse erfolgen.
Der Beschluss des
Gemeinderates vom 25.05.2011 (Vorlage 31/266/2011) wird aufgehoben.
FDL Demmer
erläutert den Sachverhalt.
Rf Molter hat zu
diesem TOP eine schriftliche Eingabe verfasst (Anlage zu TOP 7 der Niederschrift).
Rf Molter verliest
und erläutert ihre Eingabe. Streitereien zwischen Grundstückseigentümern müssen
vermieden werden.
Frau Demmer teilt
mit, dass ihr zu den in der Eingabe
zitierten Beschlüssen tlw. keine Unterlagen von der Gemeinde Göhrde
vorliegen.
Rf Klappstein
bittet die Verwaltung um Klärung, ab wann rückwirkend Beschlüsse aufgehoben
bzw. neu gefasst werden können.
Da die
Beschlussfassung eines Grundsatzbeschlusses,
wie von Rf Molter angeregt, heute nicht auf der TO steht und hierzu noch
Diskussionsbedarf besteht, wird diese
Angelegenheit auf die nächste Sitzung
vertagt.
Nach Diskussion
fasst der Rat auf Antrag von Rf Klappstein folgenden
Beschluss:
a) Bis zur Klärung der rechtlichen Situation
wird das Bieterverfahren vertagt.
b) Der Beschluss des Gemeinderates vom
25.05.2011 über den Verkauf des
Wegeteilstückes und alle vorhergehenden Beschlüsse zu diesem
Grundstück/Teilstück der Gemarkung
Sarenseck, Flur 2, Flurstück 66 werden
aufgehoben.