Betreff
Verkauf einer Wegefläche in der Gemarkung Sarenseck, hier: Beschluss zur Eröffnung eines Bieterverfahren und Aufheben des Beschlusses über den Verkauf der Wegefläche
Vorlage
31/084/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Beschluss des Rates der Gemeinde Göhrde wurde bisher aus den bekannten Gründen nicht vollzogen.

 

Mit Schreiben vom 15.01.2013 ist nunmehr ein weiteres Angebot für das Teilstück in der Gemarkung Sarenseck, Flur 2, Flurstück 66, eingegangen. Dieses Angebot liegt 900,00 Euro über dem bisherigen Angebot.

 

Hinsichtlich der rechtlichen Wertung dieses Angebotes wurde mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Rücksprache gehalten. Von dort wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde verpflichtet ist, möglichst hohe Einnahmen zu erzielen und da der seinerzeit gefasste Beschluss noch nicht vollzogen ist, ist hier das neue Angebot anzunehmen.

Die Kommunalaufsicht gab auch zu bedenken, da es sich hier nicht um ein „geschlossenes Bieterverfahren“ handelt, mit einer festen Angebotsfrist, kann ein erneut höheres Gebot wieder die Verpflichtung der Gemeinde nach sich ziehen, die Beschlusslage zu ändern.

 

Damit dieses Verfahren tatsächlich abgeschlossen werden kann, wird daher vorgeschlagen, das genannte Teilstück öffentlich anzubieten und einen Endtermin für die Abgabe von Angeboten festzulegen. Diese Mitteilung kann über die örtliche Presse erfolgen.

 

Der Beschluss des Gemeinderates vom 25.05.2011 (Vorlage 31/266/2011) wird aufgehoben.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die Gemeinde Göhrde wird ein Teilstück aus dem Grundstück der Gemarkung Sarenseck, Flur 2, Flurstück 66, in einer Größe von ca. 1.400 m² öffentlich zum Kauf anbieten. Zuschlag erhält der Bieter/die Bieterin, der/die das höchste Gebot hierfür abgibt.

b)      Der Beschluss des Gemeinderates vom 25.05.2011 über den Verkauf des og. Wegeteilstückes wird aufgehoben.