Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 1, Enthaltungen: 5

Sachverhalt siehe Vorlage Nr. 31/616/2012 und Niederschrift des Rates Langendorf vom 13.12.2012 (Lgd/IX/08) zu TOP.

 

Frau Demmer erläutert den Sachverhalt während der Beratung wie folgt:

In seiner Sitzung am 13.12.2012 hat der Rat beschlossen, die Aufträge zu Los 1 und Los 2 an die EVE zu vergeben. Hiergegen hat die Bürgermeisterin Einspruch gem. § 88 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) eingelegt.

Dies hat zur Folge, dass der Beschluss derzeit nicht vollzogen werden darf. Die Konsequenz hieraus ist zum einen, das der Grundversorger ab 01.01.2013 den Strom für die Straßenbeleuchtung und für die Liegenschaften der Gemeinde Langendorf liefern muss. Der Grundversorger ist derzeit die E.ON Avacon. Zum anderen haben die Firmen LichtBlick und NaturStromXL einen Regressanspruch gegen die Gemeinde Langendorf, da nach dem Ausschreibungsergebnis diese beiden Anbieter den Auftrag erhalten müssten.

 

Zur rechtlichen Situation:

Die Gemeinde Langendorf hat sich dazu entschieden, an einer gemeinsamen Stromausschreibung mit der Samtgemeinde Elbtalaue und deren Mitgliedsgemeinden teilzunehmen. Nach der gültigen VOL ist bei einer Wertgrenze ab 200.000,00 Euro eine europaweite Ausschreibung durchzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ausschreibung für zwei Jahre erfolgt und somit ist der Gesamtwert für die Vertragslaufzeit zugrunde zu legen. Das derzeitige jährliche Auftragsvolumen liegt beim Los 1 bei rd. 115.000,00 Euro (rd. 230.000,-- Euro für die Gesamtlaufzeit) und für das Los 2 bei rd. 200.000,00 Euro (400.000,00 Euro für die Gesamtlaufzeit). Somit war eine europaweite Ausschreibung für diesen Auftrag erforderlich (Gesamtvolumen 630.000,00 Euro).

Nach der VOL ist der Zuschlag gegenüber dem Anbieter zu erteilen, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Firma NaturStromXL zu Los 1 und die Firma Lichtblick zu Los 2 haben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben (siehe Wertungskriterien im Sachverhalt oben).

 

Daneben hat die Gemeinde nach § 110 (2) Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen.

 

Sollte nunmehr die Auftragsvergabe an die EVE erfolgen, handelt es sich zum einen um einen Verstoß gegen das Ausschreibungsrecht und zum anderen um einen Verstoß gegen das NKomVG.

 

Eine Prüfung der Ausschreibungsunterlagen ist am 12.10.2012 durch das Rechnungsprüfungsamt Lüneburg, Außenstelle Lüchow, erfolgt. Dabei wurde das Ausschreibungsergebnis und auch die Vergabe an die entsprechenden Anbieter, bestätigt.

Ferner hat zwischenzeitlich die Preisindizierung stattgefunden.
Die Preise wurden wie folgt angepasst: Los 1: 6,425 ct/kWh und Los 2: 5,204 ct/kWh

 

Stellv. Bgm Hintzmann verweist darauf, dass die Samtgemeinde Elbtalaue die kommunale Anstalt öffentlichen Rechts kAöR (Wasserverband Dannenberg – Hitzacker) geschaffen und diese die Energieversorgung Elbtalaue gegründet hat. Die Bürger werden aufgefordert, den örtlichen Stromversorger zu nutzen und die Gemeinden, die die EVE aufgebaut haben, vergeben finanzstarke Aufträge nicht an diese kommunale Einrichtung. Der Bürger kann dieses Vorgehen nicht verstehen. Die Gemeinden sollten die Stromvergabe an die EVE vornehmen. Auf diese Weise wird dieser Stromversorger gestärkt und kann seine Wirtschaftlichkeit weiter aufbauen, um konkurrenzfähig zu werden. Zunächst muss der EVE eine Chance gegen die großen etablierten Stromversorger eingeräumt werden.

 

Während der weiteren Beratung wird deutlich, dass die Gemeinde zwar ihre Stromvergabe durch eine alleinige Ausschreibung auf den Weg bringen kann, jedoch eine gemeinsame Ausschreibung mit anderen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde das Volumen beträchtlich erhöht und damit insgesamt ein geringerer Strompreis erreicht werden kann. Da die Gemeinde Langendorf grundsätzlich und insbesondere angesichts ihrer Finanzlage verpflichtet ist, sparsam und wirtschaftlich zu handeln, könnte die Kommunalaufsicht Einwendungen gegen eine separate Ausschreibung der Gemeinde Langendorf erheben.

 

 

Rh Buttnop argumentiert, dass bestimmte Kriterien bei der Ausschreibung die ortsansässigen Firmen stärker berücksichtigen könnten. Das Kriterium, eine Firma vor Ort zu haben, sollte höher bewertet werden, um die Region zu stärken und wohnortnahe Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen.

Rh Kohls ergänzt, dass auch Nachhaltigkeit ein zu berücksichtigendes Kriterium sein sollte.

Frau Demmer erläutert, dass die Stromvergabe nicht mit der Netzvergabe verglichen werden kann. Bei der Ausschreibung zur Netzvergabe konnte ein räumliches Argument berücksichtigt werden. Dies ist bei der Stromlieferung nicht gegeben.

 

 

Frau Demmer erklärt, dass die Stromvergabe nur für einen kurzen Zeitraum erfolgt.

Die neue Ausschreibung wird in absehbarer Zeit vorbereitet und dem Rat werden die Ausschreibungskriterien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Bgm Deegen verweist darauf, dass der Rat bei seinen Beschlussfassungen die Rechte und Gesetze einhalten muss und dementsprechend gem. Vorlage auch diese Vergabe erfolgen muss.

 

 

Nach der ausführlichen Beratung lässt Bgm Deegen abstimmen.

Der Rat fasst den

 

 

 


Beschluss:

Der Zuschlag für die Stromlieferung wird wie folgt erteilt:

  1. Los 1 an die Firma NaturStrom XL GmbH, Düsseldorf; zu einer Angebotssumme in Höhe von 6,5 Cent/kWh
  2. Los 2 an die Firma LichtBlick AG, Hamburg; zu einer Angebotssumme in Höhe von 5,26 Cent/kWh.