Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Die Fläche grenzt direkt an den durch Frau Goebel bewirtschafteten Acker. Bei dem Wegeteilstück zu 1. handelt es sich um eine Sackgasse, der keine Erschließungsfunktion mehr hat.

 
Bei dem Wegeteilstück zu 2. handelt es sich um den Einmündungsbereich zum Weg 1.

Der angeboten Quadratmeterpreis in Höhe von 0,65 € für die Fläche ist angemessen.

Der Verkaufsgegenstand zu 1. endet am Grundstück Heins an einer steilen Abbruchkante über die die Erschließung des Grundstückes Heins nur durch eine Höhenangleichung möglich wäre. Das Nachbargrundstück (Wald) ist über einen schmalen Weg an der Ostseite des Grundstückes erschlossen.  Der Nachbar, Herr Stephan Heins wurde befragt, ob er Einwände gegen den Verkauf hat. Er hat bereits mündlich sein Einverständnis erteilt und wird dies schriftlich nachreichen.

 

Rh. Wedler bemängelt, dass im öffentlichen  Teil der Sitzung Preise genannt werden.

FBL Hesebeck entgegnet, dass in öffentlicher Sitzung darüber gesprochen werden kann, so lange keiner dadurch  in seinen Persönlichkeitsrechten  betroffen wird.  

 

Vorsitzender Frhr. v. d.  Bussche ist  grundsätzlich für eine Beratung im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung, wenn über Preise gesprochen wird.

 

Rh Zühlke trägt vor, dass es sich bei dem Weg laut Vorlage um eine Sackgasse handelt und stellt fest, dass auch noch andere Grundstücke an dem Weg angrenzen. Er fragt an, ob die Eigentümer dieser Grundstücke ein Interesse an der Restfläche haben.

 

FBL Hesebeck erläutert  die  Erschließung der weiteren Grundstücke und  berichtet, dass eine schriftliche Zustimmung zum Verkauf durch den unmittelbar  angrenzenden Grundstückseigentümer vorliegt.

 

Rh. Zühlke beantragt, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen, bis geklärt ist, ob auch andere, an den Weg angrenzende Grundstückseigentümer ein Interesse an dem Erwerb von nicht mehr benötigten Wegeteilflächen haben.

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung fasst  einstimmig folgenden

 


Beschlussvorschlag:

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt, bis geklärt ist, ob auch andere, an dem Weg angrenzende Grundstückseigentümer, ein Interesse an dem Erwerb von nicht mehr benötigten Wegeteilflächen haben.