Stellv. Bgm A. Beutler moniert die späte Übersendung der Vorlage. Er bittet daher um Vortrag.

Herr Hesebeck trägt den Sachverhalt vor. Der Rat der Gemeinde Zernien hat am 25.02.2010 beschlossen, einen Bebauungsplan mit den Festsetzungen für Misch- und Gewerbeflächen im Bereich der Göhrdestraße aufzustellen.

 

Durch eine beabsichtigte Ansiedlung eines Industriebetriebes im Bereich der Industriestraße kam es zu zeitlichen Verzögerungen im Bauleitplanverfahren, da nicht feststand, welche Flächen benötigt wurden und wo die Erschließungsstraße errichtet werden sollte. Nach dem  die Ansiedlung des Industriebetriebes nicht zustande gekommen ist, wurde das Bauleitplanverfahren fortgesetzt. Mit Schreiben vom 26.09.2012 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 26.10.2012 zu äußern.

 

Aus der vorliegenden Tabelle ist ersichtlich, welche Behörden sich zu der Planung geäußert und  Stellungnahme abgegeben haben, die abzuwägen sind.

 

Frau Davydenko von der NLG geht auf verschiedene Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange ein.

 

So weist der Landkreis Lüchow-Dannenberg auf die Berücksichtigung des entstehenden Lärms aufgrund der neuen Erschließungsstraße in Nähe einer Seniorenpflegestätte hin.

Hier sind daraufhin zwei neue Lärmschutzmaßnahmen eingeplant worden, nämlich eine passive und eine aktive. Bei der aktiven Lärmschutzmaßnahme handelt es sich um die Aufbringung von lärmminderndem Asphalt, sogenanntem Flüsterasphalt auf die Fahrbahn.

Zur Vermeidung von Konfliktsituationen von bestehenden Gewerbebetrieben und neu anzusiedelnden Gewerbebetrieben wurde im westlichen Bereich des Plangebietes ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt.

Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade verweist auf die vorhandene Tischlerei Dierks. Diese gilt als störender Betrieb und ist auf die Möglichkeit eines entsprechenden Emissionsniveaus angewiesen. Dies sollte durch die Festsetzung weiterer Gewerbegebiete nicht herabgesetzt werden.

Die Anregungen der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg wird zum Teil berücksichtigt. Zur Vermeidung von Konfliktsituationen von bestehenden Gewerbegebieten und neu anzusiedelnden Gewerbegebieten wurde im westlichen Bereich des Plangebietes ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. In diesem Gebiet sind nur Gewerbebetriebe zulässig, die nach ihrem Störgrad in einem planungsrechtlichen Mischgebiet zulässig sind. Die Lärmorientierungswerte liegen hier tagsüber bei 60 dB und nachts bei 40 dB. Der nordöstliche Bereich des Plangebietes wird als Gewerbegebiet ohne Einschränkungen festgesetzt und darf tagsüber Lärmwerte bis 65 dB erreichen.

Auf Nachfrage von Rf Mahnke erläutert Frau Davydenko, dass sich durch die Festsetzung weiterer Gewerbegebiete die gleichen Gewerbebetriebe ansiedeln können wie bisher, jedoch ein entsprechendes Schallschutzgutachten vorgelegt werden muss, in dem die Einhaltung des zulässigen Gesamtlärmniveaus nachgewiesen wird..

Stellv. Bgm Beutler weist auf die reichlichen Ausgleichspflanzungen hin, die für den Bau der Straße erfolgen müssen.

Herr Hesebeck erklärt, dass hier eine Trennung der beiden Maßnahmen erfolgt. Die Ersatzmaßnahmen, die durch die Planstraße hervorgerufen werden, werden in die Erschließung eingerechnet und haben nur einen geringen Anteil. Die größten Ersatzmaßnahmen resultieren aus den Sondergebietsflächen und werden bei einem Verkauf sicherlich auf die Erwerber umgelegt.

Stellv. Bgm Beutler äußert seine Bedenken hinsichtlich des entstehenden Kostenanteils für die jetzigen Anlieger beim Bau der Straße.

 

Nach eingehender Erläuterung und Aussprache fasst der Rat Zernien den

 

 

 

Nach der Beschlussfassung erkundigt sich Rf Mahnke danach, wer Bauherr der geplanten Senioreneinrichtung

ist. Dies kann Bgm Schulz nicht beantworten, da er den Bauherren Diskretion zugesagt hat.

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und

         beschlossen.

Zu b) Der Entwurf des Bebauungsplans „Göhrdestraße“ wird gemäß § 3 (2) BauGB mit der Begründung und

         dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.