Sitzung: 27.11.2012 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3
Vorlage: 30/666/2012
Stellv. Bgm A.
Beutler moniert die späte Übersendung der Vorlage. Er bittet daher um Vortrag.
Herr Hesebeck trägt
den Sachverhalt vor. Der Rat der Gemeinde Zernien hat am 25.02.2010
beschlossen, einen Bebauungsplan mit den Festsetzungen für Misch- und
Gewerbeflächen im Bereich der Göhrdestraße aufzustellen.
Durch eine
beabsichtigte Ansiedlung eines Industriebetriebes im Bereich der
Industriestraße kam es zu zeitlichen Verzögerungen im Bauleitplanverfahren, da
nicht feststand, welche Flächen benötigt wurden und wo die Erschließungsstraße
errichtet werden sollte. Nach dem die
Ansiedlung des Industriebetriebes nicht zustande gekommen ist, wurde das
Bauleitplanverfahren fortgesetzt. Mit Schreiben vom 26.09.2012 wurden die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung
unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 26.10.2012 zu äußern.
Aus der
vorliegenden Tabelle ist ersichtlich, welche Behörden sich zu der Planung
geäußert und Stellungnahme abgegeben
haben, die abzuwägen sind.
Frau Davydenko von
der NLG geht auf verschiedene Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher
Belange ein.
So weist der
Landkreis Lüchow-Dannenberg auf die Berücksichtigung des entstehenden Lärms
aufgrund der neuen Erschließungsstraße in Nähe einer Seniorenpflegestätte hin.
Hier sind daraufhin
zwei neue Lärmschutzmaßnahmen eingeplant worden, nämlich eine passive und eine
aktive. Bei der aktiven Lärmschutzmaßnahme handelt es sich um die Aufbringung
von lärmminderndem Asphalt, sogenanntem Flüsterasphalt auf die Fahrbahn.
Zur Vermeidung von
Konfliktsituationen von bestehenden Gewerbebetrieben und neu anzusiedelnden
Gewerbebetrieben wurde im westlichen Bereich des Plangebietes ein
eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt.
Die Handwerkskammer
Braunschweig-Lüneburg-Stade verweist auf die vorhandene Tischlerei Dierks.
Diese gilt als störender Betrieb und ist auf die Möglichkeit eines
entsprechenden Emissionsniveaus angewiesen. Dies sollte durch die Festsetzung
weiterer Gewerbegebiete nicht herabgesetzt werden.
Die Anregungen der
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg wird zum Teil berücksichtigt.
Zur Vermeidung von Konfliktsituationen von bestehenden Gewerbegebieten und neu
anzusiedelnden Gewerbegebieten wurde im westlichen Bereich des Plangebietes ein
eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. In diesem Gebiet sind nur
Gewerbebetriebe zulässig, die nach ihrem Störgrad in einem planungsrechtlichen
Mischgebiet zulässig sind. Die Lärmorientierungswerte liegen hier tagsüber bei
60 dB und nachts bei 40 dB. Der nordöstliche Bereich des Plangebietes wird als
Gewerbegebiet ohne Einschränkungen festgesetzt und darf tagsüber Lärmwerte bis
65 dB erreichen.
Auf Nachfrage von
Rf Mahnke erläutert Frau Davydenko, dass sich durch die Festsetzung weiterer
Gewerbegebiete die gleichen Gewerbebetriebe ansiedeln können wie bisher, jedoch
ein entsprechendes Schallschutzgutachten vorgelegt werden muss, in dem die
Einhaltung des zulässigen Gesamtlärmniveaus nachgewiesen wird..
Stellv. Bgm Beutler
weist auf die reichlichen Ausgleichspflanzungen hin, die für den Bau der Straße
erfolgen müssen.
Herr Hesebeck
erklärt, dass hier eine Trennung der beiden Maßnahmen erfolgt. Die
Ersatzmaßnahmen, die durch die Planstraße hervorgerufen werden, werden in die
Erschließung eingerechnet und haben nur einen geringen Anteil. Die größten
Ersatzmaßnahmen resultieren aus den Sondergebietsflächen und werden bei einem
Verkauf sicherlich auf die Erwerber umgelegt.
Stellv. Bgm Beutler
äußert seine Bedenken hinsichtlich des entstehenden Kostenanteils für die
jetzigen Anlieger beim Bau der Straße.
Nach eingehender
Erläuterung und Aussprache fasst der Rat Zernien den
Nach der
Beschlussfassung erkundigt sich Rf Mahnke danach, wer Bauherr der geplanten
Senioreneinrichtung
ist. Dies kann Bgm
Schulz nicht beantworten, da er den Bauherren Diskretion zugesagt hat.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die
Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen
und
beschlossen.
Zu b) Der Entwurf
des Bebauungsplans „Göhrdestraße“ wird gemäß § 3 (2) BauGB mit der Begründung
und
dem Umweltbericht für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt.