Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

 

Die genannten Flächen befinden sich im Biosphärenreservat (BR)-Gebietsteil C-63 und im ehemaligen Verfahrensgebiet der Flurneuordnung Quickborn.

 

Das Flurstück 17/2 der Flur 26 Gemarkung Quickborn ist eine Kompensationsfläche (503/7500: Neuanlage von Grünland um die vorhandenen Salzflora). Es handelt sich bei der Vegetation um die Biotoptypen Seggen-, Binsen- oder hochstaudenreicher Flutrasen (GNF) und wechselfeuchte Brenndolden-Stromtalwiese (GFB). Sie unterliegen dem gesetzlichen Schutz nach § 17 des Gesetzes über das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (NElbtBRG), d.h. eine Bewirtschaftung ist im Prinzip möglich/zulässig, sie darf jedoch die §-17-Biotope in keinem Fall  gefährden.

 

Die beiden Flurstücke 45/0 und 47/0 der Flur 28 der Gemarkung Quickborn sind als Intensivgrünland der Auen (GIA) bzw. als halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Sukzessions-Standorte (UHF) kartiert. Sie grenzen zwar an eine südlich gelegene Kompensationsfläche (Grünland), sind aber selbst weder von Kompensationsmaßnahmen noch vom §-17-Schutz betroffen. Insofern ist eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung ebenfalls möglich.
Die Auflagen werden in der Vereinbarung als Bedingung einfließen.

 

Die Pacht beträgt für Grünland pro Jahr durchschnittlich ca. 160,00 € je ha. Bei einer Gesamtgröße von 17.037m² = 1,7037ha bedeutete das eine Pacht in Höhe von 272,59 € pro Jahr. Aufgrund der verschiedenen Auflagen, die auf den genannten Flurstücke einzuhalten sind, ist ein Pachtpreis in Höhe von 180,00 € p.a. angemessen.

 

Bgm Beckmann erklärt, dass Herr Webs bereit ist, den Betrag von 180 € zu bezahlen.

Rh Ringel merkt an, dass das Verfahren zur Verpachtung von Gemeindeflächen grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden sollte.

Bgm Beckmann räumt ein, dass dies besser gewesen sei, deshalb stehe das Thema nun auf der Tagesordnung in der öffentlichen Sitzung. Es besteht Einigkeit darüber, für dieses Mal den eingeschlagenen Weg beizubehalten und über die Verpachtung abzustimmen. Die Laufzeit des Vertrages soll auf 5 Jahre begrenzt werden.

 

Der Rat fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

 

Das Flurstück 17/2 (7.500m²) der Flur 26 Gemarkung Quickborn und die  Flurstücke 45/0 (4.418m²)  und 47/0 (5.119m²) der Flur 28 Gemarkung Quickborn werden an Herrn Gerhard Webs, Dorfstr. 20, 29476 Gusborn per Nutzungsvereinbarung für die Dauer von 5 Jahren überlassen.

Die Pacht beträgt pro Jahr 180,00 €.