Sitzung: 29.11.2012 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 31/674/2012
Sachverhalt:
Die
genannten Flächen befinden sich im Biosphärenreservat (BR)-Gebietsteil C-63 und
im ehemaligen Verfahrensgebiet der Flurneuordnung Quickborn.
Das
Flurstück 17/2 der Flur 26 Gemarkung Quickborn ist eine Kompensationsfläche
(503/7500: Neuanlage von Grünland um die vorhandenen Salzflora). Es handelt
sich bei der Vegetation um die Biotoptypen Seggen-, Binsen- oder
hochstaudenreicher Flutrasen (GNF) und wechselfeuchte Brenndolden-Stromtalwiese (GFB).
Sie unterliegen dem gesetzlichen Schutz nach § 17 des Gesetzes über das Biosphärenreservat
Niedersächsische Elbtalaue (NElbtBRG), d.h. eine Bewirtschaftung ist im
Prinzip möglich/zulässig, sie darf jedoch die §-17-Biotope in keinem
Fall gefährden.
Die beiden Flurstücke 45/0 und
47/0 der Flur 28 der Gemarkung Quickborn sind als Intensivgrünland der Auen
(GIA) bzw. als halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter
Sukzessions-Standorte (UHF) kartiert. Sie grenzen zwar an eine südlich gelegene
Kompensationsfläche (Grünland), sind aber selbst weder von
Kompensationsmaßnahmen noch vom §-17-Schutz betroffen. Insofern ist eine
landwirtschaftliche Bewirtschaftung ebenfalls möglich.
Die Auflagen werden in der Vereinbarung als Bedingung einfließen.
Die Pacht beträgt für Grünland
pro Jahr durchschnittlich ca. 160,00 € je ha. Bei einer Gesamtgröße von
17.037m² = 1,7037ha bedeutete das eine Pacht in Höhe von 272,59 € pro Jahr.
Aufgrund der verschiedenen Auflagen, die auf den genannten Flurstücke
einzuhalten sind, ist ein Pachtpreis in Höhe von 180,00 € p.a. angemessen.
Bgm Beckmann erklärt, dass Herr
Webs bereit ist, den Betrag von 180 € zu bezahlen.
Rh Ringel merkt an, dass das
Verfahren zur Verpachtung von Gemeindeflächen grundsätzlich öffentlich
ausgeschrieben werden sollte.
Bgm Beckmann räumt ein, dass dies
besser gewesen sei, deshalb stehe das Thema nun auf der Tagesordnung in der
öffentlichen Sitzung. Es besteht Einigkeit darüber, für dieses Mal den
eingeschlagenen Weg beizubehalten und über die Verpachtung abzustimmen. Die
Laufzeit des Vertrages soll auf 5 Jahre begrenzt werden.
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
Das
Flurstück 17/2
(7.500m²) der Flur 26 Gemarkung Quickborn und die Flurstücke 45/0 (4.418m²) und 47/0 (5.119m²) der Flur 28 Gemarkung
Quickborn werden an Herrn Gerhard Webs, Dorfstr. 20, 29476 Gusborn per
Nutzungsvereinbarung für die Dauer von 5 Jahren überlassen.
Die Pacht beträgt pro Jahr
180,00 €.