Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 12.07.2012 beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Erweiterung der Biogasanlage in Bückau fortzuschreiben. Mit Schreiben vom 27.09.2012 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 31.10.2012 zu äußern. Stellungnahmen, die abzuwägen sind, wurden vorgetragen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von der E.on Avacon AG und von der IHK Lüneburg-Wolfsburg.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und informiert darüber, dass die Gremien der Stadt Dannenberg(Elbe) im Rahmen der Beratungen über den Bebauungsplan „Biogasanlage Bückau“ beschlossen haben, das Wort Stallanlagen durch Tierhaltungsanlagen zu ersetzen und neben den Tierhaltungsanlagen auch Anlagen für die Aquakultur nicht zuzulassen.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Das Wort Stallanlagen ist durch Tierhaltungsanlagen zu ersetzen und Aquakulturanlagen sind auszuschließen. Mit diesen Änderungen wird der Entwurf der 76. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 (2) BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.