Sitzung: 28.11.2012 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/676/2012
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 12.07.2012 beschlossen, den
Flächennutzungsplan für die Erweiterung der Biogasanlage in Bückau
fortzuschreiben. Mit Schreiben vom 27.09.2012 wurden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert,
sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung bis zum 31.10.2012 zu äußern. Stellungnahmen, die abzuwägen sind,
wurden vorgetragen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von der E.on Avacon AG und
von der IHK Lüneburg-Wolfsburg.
FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und informiert
darüber, dass die Gremien der Stadt Dannenberg(Elbe) im Rahmen der Beratungen
über den Bebauungsplan „Biogasanlage Bückau“ beschlossen haben, das Wort
Stallanlagen durch Tierhaltungsanlagen zu ersetzen und neben den
Tierhaltungsanlagen auch Anlagen für die Aquakultur nicht zuzulassen.
Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des
Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu b) Das Wort Stallanlagen ist durch Tierhaltungsanlagen zu ersetzen und
Aquakulturanlagen sind auszuschließen. Mit diesen Änderungen wird der Entwurf
der 76. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 (2) BauGB mit der
Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt.