Betreff
76. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe), OT. Bückau, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB, b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB.
Vorlage
30/676/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 12.07.2012 beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Erweiterung der Biogasanlage in Bückau fortzuschreiben. Mit Schreiben vom 27.09.2012 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 31.10.2012 zu äußern.

 

Stellungnahmen, die abzuwägen sind, wurden vorgetragen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von der E.on Avacon AG und von der IHK Lüneburg-Wolfsburg.

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a)  Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und

           beschlossen.

Zu b)  Der Entwurf der 76. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 3 (2) BauGB mit der

           Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.