Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Im Jahre 2005 wurde mit dem Land eine Zielvereinbarung beschlossen. In der Zielvereinbarung heißt es zum Thema „Sportanlagen“: „Sportplätze werden, soweit es sich nicht um Schulsportanlagen handelt, ab dem 01.07.2006 auf die die Anlagen nutzende Vereine übertragen. Sofern sich kein Verein für die Übernahme bereiterklärt, werden diese Sportstätten nur weiter betrieben, wenn die lfd. Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten zu 100 % von den nutzenden Vereinen getragen werden…“. Die Samtgemeinde hat auf die bei der Übertragung von Sportanlagen zu erwartenden Einsparungen bereits eine Bedarfszuweisung erhalten.

Dementsprechend wurde im Jahr 2006 durch die damalige Samtgemeinde des Beschluss gefasst, dass die Sportstätten auf die Sportvereine übertragen werden (siehe Vorlage 204/779/2006).

 

Die daraufhin geführten Gespräche wurden durch die dann anstehende Fusion der beiden Samtgemeinden unterbrochen und sind nunmehr wieder aufgenommen worden.

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat im Rahmen des Projektes Verwaltungsmodernisierung am 22.06.2010 diesen Beschluss bestätigt.

 

Der SV Karwitz hat sich bereit erklärt, das Sportheim und den Platz zu übernehmen, sofern sich die Samtgemeinde bereiterklärt, einen Kostenzuschuss in Höhe von 12.100,00 Euro zu zahlen, damit die Duschen und die Heizungsanlage wieder hergerichtet werden können und die Kleinkläranlage auf den Stand der Technik (nach den gesetzlichen Vorgaben) gebracht werden kann.

 

Finanzielle Mittel sind im Haushalt 2012 für den SV Karwitz jedoch nicht eingestellt. Es sind jedoch Mittel in Höhe von 12.700,00 Euro für den VfL Langendorf eingestellt. Derzeit ist in den Gesprächen mit dem VfL Langendorf jedoch nicht absehbar, ob es zu einer Übernahme kommt und wie diese dann ausgestaltet wird. Es wird daher vorgeschlagen, dass die eingestellten Mittel für den VfL Langendorf auf den SV Karwitz übertragen werden und für das Haushaltsjahr 2013 ggfs. erneut Mittel für die VfL Langendorf angemeldet werden.

 

Die Übergabe erfolgt dann durch einen notariellen Vertrag, in dem auch der Kostenzuschuss geregelt wird. Die Kosten hierfür werden, wie auch in 2006 beschlossen, durch die Samtgemeinde getragen.

 

Ratsherr Beutler fragt nach, ob die Gemeinde Karwitz auch einen Zuschuss für die Sanierung der Anlagen gewährt. SgBgm Meyer berichtet, dass dies von Seiten der Gemeinde Karwitz geplant ist.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden Beschluss.

 


Beschlussvorschlag:

Dem SV Karwitz wird ein Zuschuss in Höhe von 12.100,00 Euro im Rahmen der Übernahme des Sportheimes und des Sportplatzes gewährt.