Sachverhalt:
Im Jahre 2005 wurde
mit dem Land eine Zielvereinbarung beschlossen. In der Zielvereinbarung heißt
es zum Thema „Sportanlagen“: „Sportplätze werden, soweit es sich nicht um
Schulsportanlagen handelt, ab dem 01.07.2006 auf die die Anlagen nutzende
Vereine übertragen. Sofern sich kein Verein für die Übernahme bereiterklärt,
werden diese Sportstätten nur weiter betrieben, wenn die lfd. Bewirtschaftungs-
und Unterhaltungskosten zu 100 % von den nutzenden Vereinen getragen werden…“.
Die Samtgemeinde hat auf die bei der Übertragung von
Sportanlagen zu erwartenden Einsparungen bereits eine Bedarfszuweisung
erhalten.
Dementsprechend
wurde im Jahr 2006 durch die damalige Samtgemeinde des Beschluss gefasst, dass
die Sportstätten auf die Sportvereine übertragen werden (siehe Vorlage
204/779/2006).
Die daraufhin
geführten Gespräche wurden durch die dann anstehende Fusion der beiden
Samtgemeinden unterbrochen und sind nunmehr wieder aufgenommen worden.
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat im Rahmen des
Projektes Verwaltungsmodernisierung am 22.06.2010 diesen Beschluss bestätigt.
Der SV Karwitz hat
sich bereit erklärt, das Sportheim und den Platz zu übernehmen, sofern sich die
Samtgemeinde bereiterklärt, einen Kostenzuschuss in Höhe von 12.100,00 Euro zu
zahlen, damit die Duschen und die Heizungsanlage wieder hergerichtet werden
können und die Kleinkläranlage auf den Stand der Technik (nach den gesetzlichen
Vorgaben) gebracht werden kann.
Finanzielle Mittel
sind im Haushalt 2012 für den SV Karwitz jedoch nicht eingestellt. Es sind
jedoch Mittel in Höhe von 12.700,00 Euro für den VfL Langendorf eingestellt.
Derzeit ist in den Gesprächen mit dem VfL Langendorf jedoch nicht absehbar, ob
es zu einer Übernahme kommt und wie diese dann ausgestaltet wird. Es wird daher
vorgeschlagen, dass die eingestellten Mittel für den VfL Langendorf auf den SV
Karwitz übertragen werden und für das Haushaltsjahr 2013 ggfs. erneut Mittel
für die VfL Langendorf angemeldet werden.
Die Übergabe
erfolgt dann durch einen notariellen Vertrag, in dem auch der Kostenzuschuss
geregelt wird. Die Kosten hierfür werden, wie auch in 2006 beschlossen, durch
die Samtgemeinde getragen.
Beschlussvorschlag:
Dem SV Karwitz wird ein Zuschuss in Höhe von 12.100,00 Euro im Rahmen der Übernahme des Sportheimes und des Platzplatzes gewährt.