Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Frau Scharf erläutert, dass im Kindergarten „Göhrder Wichtel“ vermehrt Anfragen zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren eingegangen sind, auch in anderen Einrichtungen im Gebiet der Samtgemeinde Elbtalaue ist dies zu verzeichnen.

Der Einzugsbereich des Kindergartens in Bredenbock umfasst außer dem Gemeindebereich auch die anliegenden Ortsteile der Stadt Hitzacker (Elbe). In den Jahrgängen 2010 und 2011 sind durchschnittlich 7 Kinder in diesem Bereich geboren worden, sodass die geplante Schaffung von 5 Plätzen für die Altersgruppe 1 – 3 Jahre dem gestiegenen Betreuungsbedarf Rechnung trägt, aber auch aufgrund des demografischen Wandels nicht überdimensioniert ist.

Aus diesem Grund wurde im April 2012 beim Landkreis Lüchow-Dannenberg ein Antrag auf Fördermittel aus dem RIK-Programm gestellt und die entsprechenden finanziellen Mittel im Förderkontingent des Landkreises geblockt, um nach dem Freiwerden der benachbarten Wohnung (zum 31.12.2012) durch eine überschaubare Umbaumaßnahme weitere Plätze zu schaffen. Die  Inbetriebnahme ist für den Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 geplant.

Da die Wohnung direkt an die Kita grenzt und das Außengelände ausreichend Platz für die Schaffung einer Spielecke für die Kleinsten bildet, halten sich die erforderlichen Umbaumaßnahmen in Grenzen. Erforderlich wird die Neuschaffung eines Sanitärbereichs inkl. einer Personaltoilette (der Laufweg zu den bestehenden Toiletten wäre zu weit) sowie die Angliederung an die bestehende Küche und Schaffung eines Essbereiches, ferner ist die Schaffung eines Ruhe- bzw. Schlafplatzes für die Kinder erforderlich.

Der Umbau ist so konzipiert, dass bei geänderten Betreuungsbedarfen statt einer altersübergreifenden Gruppe und einer kleinen Regelgruppe auch eine Kindergartengruppe und eine Krippengruppe mit bis zu 12 Plätzen genehmigungsfähig ist.

Die Planungen sind bereits mit Frau Fricke vom Nds. Kultusministerium, Fachdienst Lüneburg abgestimmt, Frau Fricke stellt die erforderliche Betriebserlaubnis in Aussicht.

Eine qualifizierte Kostenschätzung der Planerin, Frau Christa Dierks, beläuft sich nunmehr auf 96.135 € inkl. der Honorarkosten, der Geschossdeckendämmung sowie der Kosten für die Ausstattung des Kindergartens mit Mobiliar, Spielzeug und eines neuen Küchenbereichs mit einem übergroßen Kühlschrank, da die alte Küche inklusive der Elektrogeräte mindestens 25 Jahre alt und für die Anforderungen auch ein wenig zu klein ist.

Aus RIK-Mitteln können maximal 32.500 € abgefordert werden, leider sind die RIK-Mittel des Landkreises bereits ausgeschöpft, so dass bei einer neuen Förderquelle des Bundes Mittel in Höhe von 7.000,- Euro pro geschaffenem Krippenplatz beantragt werden. Zins und Tilgung  tragen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung Landkreis und Samtgemeinde im Verhältnis 75:25 %.

Aufgrund der derzeit günstigen Zinslage sollte eine entsprechende kurze Tilgungsphase von 5 Jahren gewählt werden.

Zur Betreuung der neugeschaffenen Gruppe wäre die Einstellung einer weiteren Kraft notwendig.

Rh Schultz möchte wissen, was „vermehrte Anfragen“ bedeutet.

Frau Martin erläutert, dass derzeit im Kindergarten drei U3-Kinder betreut werden, im Vorjahr war es nur eines, weitere drei Anfragen für das nächste Jahr sind bereits bekannt sowie die Tatsache, dass bei einigen Kindern in der Einrichtung Geschwister unterwegs oder schon geboren sind. Die Nutzung der Plätze wird aufgrund der wirtschaftlichen Situation vieler Eltern erfolgen. Außerdem nutzen auch viele Eltern aus Hitzacker und Umgebung den Kindergarten „Göhrder Wichtel“ um eine Wahl zu haben – fern ab von Freiem oder kirchlichen Kindergarten.

Herr Pieterek bestärkt diese Aussage, er ergänzt, dass die Nachfrage nach Krippenplätzen anfangs nur vereinzelt auftritt, sobald man dann die ersten U3-Kinder aufgenommen hat, kommen lawinenartig weitere Eltern mit dringendem Bedarf und dieser Bedarf nimmt stetig zu.

Der Ausschuss gibt folgende


Beschlussempfehlung:

Vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg zur Mitfinanzierung gem. Jugendhilfevereinbarung  wird die Schaffung von 5 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im  Kindergarten  Bredenbock  befürwortet.