Sitzung: 19.09.2012 Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 14/445/2012
Frau Scharf
erläutert, dass im Kindergarten „Göhrder Wichtel“ vermehrt Anfragen zur
Betreuung von Kindern unter 3 Jahren eingegangen sind, auch in anderen
Einrichtungen im Gebiet der Samtgemeinde Elbtalaue ist dies zu verzeichnen.
Der Einzugsbereich
des Kindergartens in Bredenbock umfasst außer dem Gemeindebereich auch die
anliegenden Ortsteile der Stadt Hitzacker (Elbe). In den Jahrgängen 2010 und
2011 sind durchschnittlich 7 Kinder in diesem Bereich geboren worden, sodass
die geplante Schaffung von 5 Plätzen für die Altersgruppe 1 – 3 Jahre dem
gestiegenen Betreuungsbedarf Rechnung trägt, aber auch aufgrund des
demografischen Wandels nicht überdimensioniert ist.
Aus diesem Grund
wurde im April 2012 beim Landkreis Lüchow-Dannenberg ein Antrag auf Fördermittel
aus dem RIK-Programm gestellt und die entsprechenden finanziellen Mittel im
Förderkontingent des Landkreises geblockt, um nach dem Freiwerden der
benachbarten Wohnung (zum 31.12.2012) durch eine überschaubare Umbaumaßnahme
weitere Plätze zu schaffen. Die
Inbetriebnahme ist für den Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014
geplant.
Da die Wohnung
direkt an die Kita grenzt und das Außengelände ausreichend Platz für die
Schaffung einer Spielecke für die Kleinsten bildet, halten sich die
erforderlichen Umbaumaßnahmen in Grenzen. Erforderlich wird die Neuschaffung
eines Sanitärbereichs inkl. einer Personaltoilette (der Laufweg zu den
bestehenden Toiletten wäre zu weit) sowie die Angliederung an die bestehende
Küche und Schaffung eines Essbereiches, ferner ist die Schaffung eines Ruhe-
bzw. Schlafplatzes für die Kinder erforderlich.
Der Umbau ist so
konzipiert, dass bei geänderten Betreuungsbedarfen statt einer
altersübergreifenden Gruppe und einer kleinen Regelgruppe auch eine
Kindergartengruppe und eine Krippengruppe mit bis zu 12 Plätzen
genehmigungsfähig ist.
Die Planungen sind
bereits mit Frau Fricke vom Nds. Kultusministerium, Fachdienst Lüneburg
abgestimmt, Frau Fricke stellt die erforderliche Betriebserlaubnis in Aussicht.
Eine qualifizierte Kostenschätzung der Planerin, Frau
Christa Dierks, beläuft sich nunmehr auf 96.135
€ inkl. der Honorarkosten, der Geschossdeckendämmung sowie der Kosten für
die Ausstattung des Kindergartens mit Mobiliar, Spielzeug und eines neuen
Küchenbereichs mit einem übergroßen Kühlschrank, da die alte Küche inklusive
der Elektrogeräte mindestens 25 Jahre alt und für die Anforderungen auch ein
wenig zu klein ist.
Aus RIK-Mitteln
können maximal 32.500 € abgefordert werden, leider sind die RIK-Mittel des
Landkreises bereits ausgeschöpft, so dass bei einer neuen Förderquelle des
Bundes Mittel in Höhe von 7.000,- Euro pro geschaffenem Krippenplatz beantragt
werden. Zins und Tilgung tragen im
Rahmen der Betriebskostenabrechnung Landkreis und Samtgemeinde im Verhältnis
75:25 %.
Aufgrund der
derzeit günstigen Zinslage sollte eine entsprechende kurze Tilgungsphase von 5
Jahren gewählt werden.
Zur Betreuung der
neugeschaffenen Gruppe wäre die Einstellung einer weiteren Kraft notwendig.
Rh Schultz möchte
wissen, was „vermehrte Anfragen“ bedeutet.
Frau Martin
erläutert, dass derzeit im Kindergarten drei U3-Kinder betreut werden, im
Vorjahr war es nur eines, weitere drei Anfragen für das nächste Jahr sind
bereits bekannt sowie die Tatsache, dass bei einigen Kindern in der Einrichtung
Geschwister unterwegs oder schon geboren sind. Die Nutzung der Plätze wird
aufgrund der wirtschaftlichen Situation vieler Eltern erfolgen. Außerdem nutzen
auch viele Eltern aus Hitzacker und Umgebung den Kindergarten „Göhrder Wichtel“
um eine Wahl zu haben – fern ab von Freiem oder kirchlichen Kindergarten.
Herr Pieterek
bestärkt diese Aussage, er ergänzt, dass die Nachfrage nach Krippenplätzen
anfangs nur vereinzelt auftritt, sobald man dann die ersten U3-Kinder
aufgenommen hat, kommen lawinenartig weitere Eltern mit dringendem Bedarf und
dieser Bedarf nimmt stetig zu.
Der Ausschuss gibt
folgende
Beschlussempfehlung:
Vorbehaltlich
entsprechender Beschlussfassung durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg zur
Mitfinanzierung gem. Jugendhilfevereinbarung
wird die Schaffung von 5 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im Kindergarten
Bredenbock befürwortet.