Sachverhalt:
Im Kindergarten
„Göhrder Wichtel“ sind vermehrt Anfragen zur Betreuung von Kindern unter 3
Jahren eingegangen, auch in anderen Einrichtungen im Gebiet der Samtgemeinde
Elbtalaue ist dies zu verzeichnen.
Der Einzugsbereich
des Kindergartens in Bredenbock umfasst außer dem Gemeindebereich auch die
anliegenden Ortsteile der Stadt Hitzacker (Elbe). In den Jahrgängen 2010 und
2011 sind durchschnittlich 7 Kinder in diesem Bereich geboren worden, sodass
die geplante Schaffung von 5 Plätzen für die Altersgruppe 1 – 3 Jahre dem
gestiegenen Betreuungsbedarf Rechnung trägt, aber auch aufgrund des
demografischen Wandels nicht überdimensioniert ist.
Aus diesem Grund
wurde im April 2012 beim Landkreis Lüchow-Dannenberg ein Antrag auf
Fördermittel aus dem RIK-Programm gestellt und die entsprechenden finanziellen
Mittel im Förderkontingent des Landkreises geblockt, um nach dem Freiwerden der
benachbarten Wohnung (zum 31.12.2012) durch eine überschaubare Umbaumaßnahme
weitere Plätze zu schaffen.
Die Inbetriebnahme ist für den Beginn des
Kindergartenjahres 2013/2014 geplant.
Die Planungsphase
und Beschlussfassung in den entsprechenden Gremien der Gemeinde, der
Samtgemeinde und des Landkreises war für den Monat September geplant. Aufgrund
der vorgezogenen Antragsfrist vom 20.11.2012 auf nunmehr den 15.09.2012 geriet
der Zeitplan arg in Verzug, um die
Antragstellung fristgerecht und mit allen erforderlichen Unterlagen vorlegen zu
können.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde hat bereits einen positiven Beschluss gefasst, der
Jugendhilfeausschuss wird am 24.09.2012 zu diesem Punkt beraten.
Da die Wohnung
direkt an die Kita grenzt und das Außengelände ausreichend Platz für die
Schaffung einer Spielecke für die Kleinsten bildet, halten sich die
erforderlichen Umbaumaßnahmen in Grenzen. Erforderlich wird die Neuschaffung
eines Sanitärbereichs (der Laufweg zu den bestehenden Toiletten wäre zu weit)
sowie die Angliederung an die bestehende Küche und Schaffung eines
Essbereiches, ferner ist die Schaffung eines Ruhe- bzw. Schlafplatzes für die
Kinder erforderlich.
Der Umbau ist so
konzipiert, dass bei geänderten Betreuungsbedarfen statt einer
altersübergreifenden Gruppe und einer kleinen Regelgruppe auch eine
Kindergartengruppe und eine Krippengruppe mit bis zu 12 Plätzen genehmigungsfähig
ist.
Die Planungen sind
bereits mit Frau Fricke vom Nds. Kultusministerium, Fachdienst Lüneburg
abgestimmt, Frau Fricke stellt die erforderliche Betriebserlaubnis in Aussicht.
Eine qualifizierte Kostenschätzung der Planerin, Frau
Christa Dierks, beläuft sich auf 91.000 € inkl. der Honorarkosten, der
Geschossdeckendämmung sowie der Kosten für die Ausstattung des Kindergartens
mit Mobiliar, Spielzeug und eines neuen Küchenbereichs, da die alte Küche
inklusive der Elektrogeräte mindestens 25 Jahre alt ist.
Die beabsichtigte
Geschossdeckendämmung für den gesamten Kindergartenbereich wird mit Kosten
von 13.200 €. Beziffert. Der Landkreis würde diese Maßnahme unter
energetischen Gesichtspunkten ebenfalls befürworten, da langfristig die
Betriebskosten der Einrichtung sinken würden.
Aus RIK-Mitteln
können maximal 32.500 € abgefordert werden, sodass rund 58.500 € über Kredite zu finanzieren wären. Zins und
Tilgung tragen im Rahmen der
Betriebskostenabrechnung Landkreis und Samtgemeinde im Verhältnis 75:25 %.
Aufgrund der
derzeit günstigen Zinslage sollte eine entsprechende kurze Tilgungsphase (5
Jahre) gewählt werden.
Die
Kindertagesstätten würde künftig mit 1,5 Gruppen betrieben werden, sodass die
Samtgemeinde im Rahmen der Mitfinanzierung nach Jugendhilfevereinbarung für
eine 0,5 Gruppe
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich
entsprechender Beschlussfassung durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg zur
Mitfinanzierung gem. Jugendhilfevereinbarung
wird die Schaffung von 5 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im Kindergarten
Bredenbock befürwortet.