Betreff
Kinderbetreuungsplätze, Schaffung von U3 Plätzen im Kindergarten Bredenbock
Vorlage
14/445/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Kindergarten „Göhrder Wichtel“ sind vermehrt Anfragen zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren eingegangen, auch in anderen Einrichtungen im Gebiet der Samtgemeinde Elbtalaue ist dies zu verzeichnen.

Der Einzugsbereich des Kindergartens in Bredenbock umfasst außer dem Gemeindebereich auch die anliegenden Ortsteile der Stadt Hitzacker (Elbe). In den Jahrgängen 2010 und 2011 sind durchschnittlich 7 Kinder in diesem Bereich geboren worden, sodass die geplante Schaffung von 5 Plätzen für die Altersgruppe 1 – 3 Jahre dem gestiegenen Betreuungsbedarf Rechnung trägt, aber auch aufgrund des demografischen Wandels nicht überdimensioniert ist.

 

Aus diesem Grund wurde im April 2012 beim Landkreis Lüchow-Dannenberg ein Antrag auf Fördermittel aus dem RIK-Programm gestellt und die entsprechenden finanziellen Mittel im Förderkontingent des Landkreises geblockt, um nach dem Freiwerden der benachbarten Wohnung (zum 31.12.2012) durch eine überschaubare Umbaumaßnahme weitere Plätze zu schaffen.

Die  Inbetriebnahme ist für den Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 geplant.

 

Die Planungsphase und Beschlussfassung in den entsprechenden Gremien der Gemeinde, der Samtgemeinde und des Landkreises war für den Monat September geplant. Aufgrund der vorgezogenen Antragsfrist vom 20.11.2012 auf nunmehr den 15.09.2012 geriet der Zeitplan arg in Verzug,  um die Antragstellung fristgerecht und mit allen erforderlichen Unterlagen vorlegen zu können.

Der Rat der Gemeinde Göhrde hat bereits einen positiven Beschluss gefasst, der Jugendhilfeausschuss wird am 24.09.2012 zu diesem Punkt beraten.

 

Da die Wohnung direkt an die Kita grenzt und das Außengelände ausreichend Platz für die Schaffung einer Spielecke für die Kleinsten bildet, halten sich die erforderlichen Umbaumaßnahmen in Grenzen. Erforderlich wird die Neuschaffung eines Sanitärbereichs (der Laufweg zu den bestehenden Toiletten wäre zu weit) sowie die Angliederung an die bestehende Küche und Schaffung eines Essbereiches, ferner ist die Schaffung eines Ruhe- bzw. Schlafplatzes für die Kinder erforderlich.

Der Umbau ist so konzipiert, dass bei geänderten Betreuungsbedarfen statt einer altersübergreifenden Gruppe und einer kleinen Regelgruppe auch eine Kindergartengruppe und eine Krippengruppe mit bis zu 12 Plätzen genehmigungsfähig ist.

Die Planungen sind bereits mit Frau Fricke vom Nds. Kultusministerium, Fachdienst Lüneburg abgestimmt, Frau Fricke stellt die erforderliche Betriebserlaubnis in Aussicht.

 

Eine qualifizierte Kostenschätzung der Planerin, Frau Christa Dierks, beläuft sich  auf 91.000 € inkl. der Honorarkosten, der Geschossdeckendämmung sowie der Kosten für die Ausstattung des Kindergartens mit Mobiliar, Spielzeug und eines neuen Küchenbereichs, da die alte Küche inklusive der Elektrogeräte mindestens 25 Jahre alt ist.

 

Die beabsichtigte Geschossdeckendämmung für den gesamten Kindergartenbereich wird mit Kosten von   13.200 €. Beziffert.  Der Landkreis würde diese Maßnahme unter energetischen Gesichtspunkten ebenfalls befürworten, da langfristig die Betriebskosten der Einrichtung sinken würden.

 

Aus RIK-Mitteln können maximal 32.500 € abgefordert werden, sodass rund 58.500 €  über Kredite zu finanzieren wären. Zins und Tilgung  tragen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung Landkreis und Samtgemeinde im Verhältnis 75:25 %.

 

Aufgrund der derzeit günstigen Zinslage sollte eine entsprechende kurze Tilgungsphase (5 Jahre) gewählt werden.

 

Die Kindertagesstätten würde künftig mit 1,5 Gruppen betrieben werden, sodass die Samtgemeinde im Rahmen der Mitfinanzierung nach Jugendhilfevereinbarung für eine 0,5 Gruppe

 

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg zur Mitfinanzierung gem. Jugendhilfevereinbarung  wird die Schaffung von 5 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im  Kindergarten  Bredenbock  befürwortet.