Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Enthaltungen: 1

Sachverh. UBD Nr. IX/04 vom 19.04.2012 und VAD Nr. IX/07 vom 21.05.2012.

Nach Vortrag von FBL Hesebeck und kurzer Aussprache fasst der StRat folgenden

 


 

 

Beschluss:

Die Abgrenzungssatzung im OT. Streetz ist zu ändern. Die Kosten trägt der Antragsteller