Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 24 03.2011 beschlossen, den Bebauungsplan Goveliner Weg dahingehend zu ändern, dass anstelle des bisherigen Kleinsiedlungsgebietes ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt wird, damit die Eigentümergemeinschaft dort  ein gemeinschaftliches Wohnprojekt entwickeln kann.

 

Mit Schreiben vom 17.01.2012 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange aufgefordert, eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Änderung abzugeben. Gleichzeitig wurde der Entwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom 26.01.2012 bis einschließlich 27.02.2012 öffentlich ausgelegt.

 

Während der öffentlichen Auslegung sind Anregungen nur vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen worden, die abzuwägen sind (s. Anlage).

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen hat darauf hingewiesen, dass bei Verwendung von Geobasisdaten  der Quellvermerk gem. den Datenschutzbestimmungen in jeder Karte anzubringen ist. Dem Hinweis wird gefolgt und der Quellvermerk auf dem Plan angebracht.

 

Zu b)

Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Mit der Beschlussfassung über die Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans abgeschlossen und es kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck trägt den Sachverhalt gemäß der Vorlage vor und erläutert die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

Weiterhin beantwortet er Fragen zur Gebäudehöhe und zur allgemein zulässigen Nutzung im allgemeinen Wohngebiet nach § 4 BauNVO.

 

Rh. Wedler fühlt sich befangen und möchte an der Beratung nicht mitwirken.

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck erläutert, dass nach § 41 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz kein Mitwirkungsverbot vorliegt.

 

Um 18:20 Uhr erfolgt eine Sitzungsunterbrechung.

Während der Sitzungsunterbrechung wird Herrn Feldbrügge die Möglichkeit gegeben, dem Ausschuss zu erläutern, warum nach Aussage des Landkreises der Abstand  von 35 m vom Waldrand  zur Baugrenze auf 30 m verringert werden kann.

Die Sitzung wird um 18:25 fortgesetzt.

 

Nach weiterer kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung einstimmig gemäß Vorlage mit dem Zusatz, zu prüfen, ob der erforderliche Abstand von 35 m vom Waldrand zur Baugrenze noch verändert werden kann.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Der Bebauungsplan Goveliner Weg – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.