Sitzung: 08.05.2012 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/242/2012
Sachverhalt:
Zu a)
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat am 24 03.2011 beschlossen, den Bebauungsplan Goveliner Weg
dahingehend zu ändern, dass anstelle des bisherigen Kleinsiedlungsgebietes ein
allgemeines Wohngebiet festgesetzt wird, damit die Eigentümergemeinschaft dort ein gemeinschaftliches Wohnprojekt entwickeln
kann.
Mit Schreiben vom
17.01.2012 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
aufgefordert, eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Änderung abzugeben.
Gleichzeitig wurde der Entwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom 26.01.2012
bis einschließlich 27.02.2012 öffentlich ausgelegt.
Während der
öffentlichen Auslegung sind Anregungen nur vom Landkreis Lüchow-Dannenberg
vorgetragen worden, die abzuwägen sind (s. Anlage).
Das Landesamt für
Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen hat darauf hingewiesen, dass
bei Verwendung von Geobasisdaten der
Quellvermerk gem. den Datenschutzbestimmungen in jeder Karte anzubringen ist.
Dem Hinweis wird gefolgt und der Quellvermerk auf dem Plan angebracht.
Zu b)
Das Verfahren wurde
im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Mit der
Beschlussfassung über die Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplans abgeschlossen und es kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Fachbereichsleiter
Herr Hesebeck trägt den Sachverhalt gemäß der Vorlage vor und erläutert die
Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.
Weiterhin
beantwortet er Fragen zur Gebäudehöhe und zur allgemein zulässigen Nutzung im
allgemeinen Wohngebiet nach § 4 BauNVO.
Rh. Wedler fühlt
sich befangen und möchte an der Beratung nicht mitwirken.
Fachbereichsleiter
Herr Hesebeck erläutert, dass nach § 41 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz kein Mitwirkungsverbot vorliegt.
Um 18:20 Uhr
erfolgt eine Sitzungsunterbrechung.
Während der
Sitzungsunterbrechung wird Herrn Feldbrügge die Möglichkeit gegeben, dem
Ausschuss zu erläutern, warum nach Aussage des Landkreises der Abstand von 35 m vom Waldrand zur Baugrenze auf 30 m verringert werden
kann.
Die Sitzung wird um
18:25 fortgesetzt.
Nach weiterer
kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung
einstimmig gemäß Vorlage mit dem Zusatz, zu prüfen, ob der erforderliche
Abstand von 35 m vom Waldrand zur Baugrenze noch verändert werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros
abgewogen und beschlossen.
Zu b) Der Bebauungsplan Goveliner Weg – 1. Änderung wird als Satzung
beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.