Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Frau Ringel erläutert anhand der Vorlage folgenden Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 23.01.2012 hat die Freiwillige Feuerwehr Wietzetze einen Antrag gestellt, dass Eigenbeschaffungen der einzelnen Ortsfeuerwehren durch die Samtgemeinde Elbtalaue mit einem bestimmten Satz gefördert werden. Hintergrund dieses Antrags ist es, einen Anreiz für Eigenbeschaffungen in den Ortswehren zu schaffen.

 

Als Beispiel wird angeführt, dass solche Beschaffungen mit einem Satz i. H. v. 19 % des Anschaffungspreises gefördert werden sollen.

 

Grundsätzlich sind Eigeninitiativen der Ortswehren in Absprache mit der Verwaltung zu begrüßen. Eine Bezuschussung bzw. Übernahme erfolgt, soweit dies finanziell möglich ist.

 

Haushaltstechnisch ist eine solche Regelung nicht umsetzbar. Die Ansätze der einzelnen Sachkonten werden anhand der Auszahlungen / Aufwendungen der Vorjahre sowie durch Prognosen der Zukunft aufgestellt. Eine Planung der Auszahlungen / Aufwendungen für die Bezuschussung von Eigenbeschaffungen der Ortswehren ist nicht möglich.

 

Die vorhandenen Mittel dienen der Bewirtschaftung und Unterhaltung der vorhandenen Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände sowie der Beschaffung von gemeldeten Fehlbedarfen.

Für die Beschaffung von Spinden werden der Freiwilligen Feuerwehr Wietzetze die Kosten erstattet, welche bei der Beschaffung von Kleiderhaken erforderlich gewesen wären.

 

Rf Molter erläutert, dass besagter Antrag ihrer Meinung nach abgelehnt werden muss. Weiterhin erläutert sie, dass das Finanzierungsmodell der Freiwilligen Feuerwehren überarbeitet werden müsste. Der Aufgabenbereich der Freiwilligen Feuerwehr hat sich in den letzten Jahren drastisch erweitert. Die Feuerschutzsteuer müsste den Ansprüchen der heutigen Zeit entsprechend angepasst werden.

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden

 


Beschluss:

Der schriftliche Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Wietzetze vom 23.01.2012 auf Förderung von Eigenbeschaffungen der einzelnen Ortswehren durch die Samtgemeinde Elbtalaue wird abgelehnt.
Der Freiwilligen Feuerwehr Wietzetze werden jedoch bei Beschaffung von Spinden die Kosten erstattet, welche bei Beschaffung von Kleiderhaken erforderlich gewesen wären.