Sitzung: 11.04.2012 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 40/167/2012
Frau Ringel
erläutert anhand der Vorlage folgenden Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
23.01.2012 hat die Freiwillige Feuerwehr Wietzetze einen Antrag gestellt, dass
Eigenbeschaffungen der einzelnen Ortsfeuerwehren durch die Samtgemeinde
Elbtalaue mit einem bestimmten Satz gefördert werden. Hintergrund dieses
Antrags ist es, einen Anreiz für Eigenbeschaffungen in den Ortswehren zu
schaffen.
Als Beispiel wird
angeführt, dass solche Beschaffungen mit einem Satz i. H. v. 19 % des
Anschaffungspreises gefördert werden sollen.
Grundsätzlich sind
Eigeninitiativen der Ortswehren in Absprache mit der Verwaltung zu begrüßen.
Eine Bezuschussung bzw. Übernahme erfolgt, soweit dies finanziell möglich ist.
Haushaltstechnisch
ist eine solche Regelung nicht umsetzbar. Die Ansätze der einzelnen Sachkonten
werden anhand der Auszahlungen / Aufwendungen der Vorjahre sowie durch
Prognosen der Zukunft aufgestellt. Eine Planung der Auszahlungen / Aufwendungen
für die Bezuschussung von Eigenbeschaffungen der Ortswehren ist nicht möglich.
Die vorhandenen
Mittel dienen der Bewirtschaftung und Unterhaltung der vorhandenen Ausstattung
und Ausrüstungsgegenstände sowie der Beschaffung von gemeldeten Fehlbedarfen.
Für die Beschaffung
von Spinden werden der Freiwilligen Feuerwehr Wietzetze die Kosten erstattet,
welche bei der Beschaffung von Kleiderhaken erforderlich gewesen wären.
Rf Molter
erläutert, dass besagter Antrag ihrer Meinung nach abgelehnt werden muss.
Weiterhin erläutert sie, dass das Finanzierungsmodell der Freiwilligen Feuerwehren
überarbeitet werden müsste. Der Aufgabenbereich der Freiwilligen Feuerwehr hat
sich in den letzten Jahren drastisch erweitert. Die Feuerschutzsteuer müsste
den Ansprüchen der heutigen Zeit entsprechend angepasst werden.
Nach kurzer
Diskussion empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden
Beschluss:
Der schriftliche
Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Wietzetze vom 23.01.2012 auf Förderung von
Eigenbeschaffungen der einzelnen Ortswehren durch die Samtgemeinde Elbtalaue
wird abgelehnt.
Der Freiwilligen Feuerwehr Wietzetze werden jedoch bei Beschaffung von Spinden
die Kosten erstattet, welche bei Beschaffung von Kleiderhaken erforderlich
gewesen wären.