Betreff
Förderung von Eigenbeschaffungen der Ortswehren durch die Samtgemeinde Elbtalaue
Vorlage
40/167/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben von 23.01.2012 hat die Freiwillige Feuerwehr Wietzetze einen Antrag gestellt, dass Eigenbeschaffungen der einzelnen Ortsfeuerwehren durch Samtgemeinde Elbtalaue mit einem bestimmten Satz gefördert werden. Hintergrund dieses Antrags ist es den Anreiz zu Eigenbeschaffungen in den Ortswehren zu fördern.

 

Als Beispiel wird angeführt, dass solche Beschaffungen mit einem Satz i. H. v. 19 % des Anschaffungspreises gefördert werden sollen.

 

Grundsätzlich sind Eigeninitiativen der Ortswehren in Absprache mit der Verwaltung zu begrüßen.

Eine Bezuschussung/ Übernahme erfolgt, soweit dies finanziell möglich ist.

 

Haushaltstechnisch ist eine solche Regelung nicht umsetzbar. Die Ansätze der einzelnen Sachkonten werden anhand der Auszahlungen/ Aufwendungen der Vorjahre sowie durch Prognosen der Zukunft aufgestellt.
Eine Planung der Auszahlungen/ Aufwendungen für die Bezuschussung von Eigenbeschaffungen der Ortswehren ist nicht möglich.

 

Die vorhandenen Mittel dienen der Bewirtschaftung und Unterhaltung der vorhandenen Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände sowie der Beschaffung von gemeldeten Fehlbedarfen.

Für die Beschaffung von Spinden werden der Freiwilligen Feuerwehr Wietzetze die Kosten erstattet, welche bei der Beschaffung von Kleiderhaken erforderlich gewesen wären.

 

Beschlussvorschlag:

Der schriftliche Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Wietzetze vom 23.01.2012 auf Förderung von Eigenbeschaffungen der einzelnen Ortswehren durch die Samtgemeinde Elbtalaue wird abgelehnt.