Sachverhalt:
Mit Schreiben von
23.01.2012 hat die Freiwillige Feuerwehr Wietzetze einen Antrag gestellt, dass
Eigenbeschaffungen der einzelnen Ortsfeuerwehren durch Samtgemeinde Elbtalaue
mit einem bestimmten Satz gefördert werden. Hintergrund dieses Antrags ist es
den Anreiz zu Eigenbeschaffungen in den Ortswehren zu fördern.
Als Beispiel wird
angeführt, dass solche Beschaffungen mit einem Satz i. H. v. 19 % des
Anschaffungspreises gefördert werden sollen.
Grundsätzlich sind
Eigeninitiativen der Ortswehren in Absprache mit der Verwaltung zu begrüßen.
Eine Bezuschussung/
Übernahme erfolgt, soweit dies finanziell möglich ist.
Haushaltstechnisch
ist eine solche Regelung nicht umsetzbar. Die Ansätze der einzelnen Sachkonten
werden anhand der Auszahlungen/ Aufwendungen der Vorjahre sowie durch Prognosen
der Zukunft aufgestellt.
Eine Planung der Auszahlungen/ Aufwendungen für die Bezuschussung von
Eigenbeschaffungen der Ortswehren ist nicht möglich.
Die vorhandenen
Mittel dienen der Bewirtschaftung und Unterhaltung der vorhandenen Ausstattung
und Ausrüstungsgegenstände sowie der Beschaffung von gemeldeten Fehlbedarfen.
Für die Beschaffung
von Spinden werden der Freiwilligen Feuerwehr Wietzetze die Kosten erstattet,
welche bei der Beschaffung von Kleiderhaken erforderlich gewesen wären.
Beschlussvorschlag:
Der schriftliche
Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Wietzetze vom 23.01.2012 auf Förderung von
Eigenbeschaffungen der einzelnen Ortswehren durch die Samtgemeinde Elbtalaue
wird abgelehnt.